Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas
    News vom 27. März 2008 ;)
    Neue Sicherheitsmaßname für eBay-Käufer


    cu
    Thomas


    Danke für die Details...
    Ich bin darüber ein wenig enttäuscht. Ebay sollte hingehen und erlauben, dass Bieter sich untereinander sehen können. Denn ich habe in der Vergangenheit oft genug Probleme gehabt, sei es mit dem Verkäufer, sei es durch eine Fälschung, und konnte somit immer andere anschreiben, die auch an der Auktion teilgenommen hatten.


    Thorsten

  • Das mag vielleicht in Einzelfällen ein legitimes Ansinnen sein; grundsätzlich ist es jedoch - schon allein auch unter Datenschutzaspekten - noch nie akzeptabel gewesen, dass jeder sehen und nachverfolgen konnte, wer was wann bei/von wem gekauft/verkauft. Ich hatte daher früher die Bieterliste immer versteckt.


    TM1: Mir sagt das Urteil im Moment nichts. Ich würde es ja auch begrüßen, wenn man das einfordern könnte, weil ich dann durchaus desöfteren mal bei irgendwem mitbieten würde, der um die Ecke wohnt, keine Abholung anbietet und auf meine Nachfrage auch nicht reagiert. Mir wäre halt nur wie gesagt neu, dass es da ein Urteil gibt.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Eine Abholung ist nur dann durchsetzbar, wenn sie vom Verkäufer nicht ausdrücklich ausgeschlossen worden ist. Das Gesetzt sieht die Holschuld nunmal als typischen Fall.


    Die Abholung auszuschließen steht jedem frei, egal ob Verbraucher oder Unternehmer. Ob sie denn im Einzelfall ausgeschlossen wurde muss anhand des Angebots beurteilt werden.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Mir würden bei einem Privatverkäufer irgendwie Zweifel aufkommen, wenn man den ersteigerten Artikel nicht persönlich abholen kann oder darf. Wenn jetzt der Verkäufer nocht mit dem Porto noch Gewinn erzielen will ist es je ein Vorteil, wenn der Käufer schnell mal vorbeikommt und auch der Handel in wenigen Minuten erledigt ist. Das hat ja auch für den Verkäufer den Vorteil, dass er sein Geld schneller hat und nicht noch Verpacken - zur Post - und Geld abwarten muss.


    Ok, wenn der Verkäufer viel unterwegs ist kann man auch verstehen aber da lässt sich auch oft eine Möglichkeit finden. Aber wenn sich jemand weigert das man den gekauften Artikel abholen kann, ist es schon merkwürdig.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Eine Abholung ist nur dann durchsetzbar, wenn sie vom Verkäufer nicht ausdrücklich ausgeschlossen worden ist. Das Gesetzt sieht die Holschuld nunmal als typischen Fall.


    Genau. Nicht die Abholung, sondern der Versand ist die Ausnahme.


    @BB:


    Ich würde sagen dass die eBay-Namen dem Datenschutz schon genügend Rechnung tragen, weil sie ja eben gerade nicht dem realen Namen entsprechen.
    Auch mit den Sternchen kann man nach beendeten Auktionen mit entsprechenden Tools genug über den Höchstbieter herausfinden - der wird nämlich nicht mehr ausgesternt.
    Nur während der Auktion wird mit diesem Irrsinn die Arbeit von Pushern wirkungsvoll erleichtert - zum Wohle eBays.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von grifo22
    Kennt jemand eine Website, auf der beendete Auktionen von (gesperrten) Verkäufern einzusehen sind?


    Bräuchte hierzu Info`s - ich weiss es geht bei ebay bloss weiss ich nicht mehr wie!

  • Hallo,


    ich verkaufe momentan bei ebay recht hochwertige Autofelgen, und verfolge interessiert ein Phänomen was ich nicht so ganz verstehe.


    Und zwar bekomme ich von ebay solche Mails:

    Zitat

    Ihr Gebot ist wieder an erster Stelle: Artikel
    Hallo,
    Ein zuvor abgegebenes Gebot für Ihren Artikel ist zurückgenommen oder gestrichen worden. Sie können den Grund für den Rücktritt einsehen, indem Sie den Gebotsübersichts-Link auf der Artikelseite anklicken. Durch den Rücktritt können sich der Höchstpreis und der aktuelle Höchstbietende geändert haben. Sie können jederzeit den aktuellen Status eines Artikels einsehen, indem Sie auf die Artikelseite gehen. (Achten Sie darauf, die Seite zu aktualisieren oder neu zu laden, um die aktuellen Informationen zu sehen.)
    Mit freundlichen Grüßen,
    eBay


    Das geht schon seit ein paar Tagen so, kann es sein das sich die Bieter "abklopfen" und Gebote zurückziehen um rauszufinden wie hoch die anderen mitgehen?

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