ZitatOriginal geschrieben von TM1
Nein die Rechtslage ist so, dass eine Abholung prinzipiell immer möglich sein muss, es sei denn man hat sie ausdrücklich ausgeschlossen.
Sieht jedenfalls z.Zt. mindestens ein Gericht so - Stichwort Fahrradsattel.
Ist das so!?
Das ist mir neu!
Und das hat auch nicht nur ein AG so entschieden...?
Dann entschuldige ich mich und behaupte das Gegenteil! :top:
Nur Fahrradsattel sagt mir nix. :confused: