Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Die Verkäufer antworten mir nicht, 2x nicht! Was kann man da machen? Nix...die wollen einfach nicht zugeben.


    Zudem hatte ich bei denen vorher auch einige mal gekauft.


    Als ich denen gesagt habe (damals, bevor dieser Aktion), dass in der Artikelbeschreibung steht, dass das Kinderbett so und so ist und sie mir eine Ware verschickt haben, die anders ist, dann hatten die irgendwelche Ausreden gemacht.


    Auch vor 2 Jahren, wo ich das erste Mal gekauft hatte:


    Kinderwagen + extra so ein Wärmesack gekauft, allerdings konnte man den Wärmesack erst gar nicht am Wagen befestigen, da es das Befestigungsteil nicht gab. Ja, trotzdem verkaufen die den Wärmesack so, als würde es super zum Wagen passen...


    Naja, nach so viel Enttäuschungen habe ich mein Fazit gezogen.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Unfrei würde ich sie aber auf keinen Fall zurückschicken, da er mit ziemlicher Sicherheit die Annahme (zu Recht!) verweigern wird!


    Auch das sehen Gerichte schon mal anders. Im Gegenteil - der Passus in AGB, dass unfreie Sendungen nicht angenommen werden, wird mittlerweile schon abgemahnt.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Frist mit Zurückbuchungsandrohung schriftlich setzen und dann, falls keine Erstattung, Betrag zurückbuchen und den richtigen Betrag überweisen.

  • Zitat

    Original geschrieben von borusch
    Frist mit Zurückbuchungsandrohung schriftlich setzen und dann, falls keine Erstattung, Betrag zurückbuchen und den richtigen Betrag überweisen.


    wenn überwiesen wurde kann man es nicht zurückbuchen!

    Gruß
    Flatie

  • Zitat

    Original geschrieben von borusch
    Frist mit Zurückbuchungsandrohung schriftlich setzen und dann, falls keine Erstattung, Betrag zurückbuchen und den richtigen Betrag überweisen.


    Bitte!! :rolleyes:
    Keinen Schwachsinn vorschlagen, nachher glaubt es irgendwann noch jemand, dass man Überweisungen einfach so "zurückbuchen" könnte.
    Es wurde schon derart häufig - auch hier - darauf hingewiesen, dass sowas natürlich nicht geht, dass es wirklich äusserst ärgerlich ist immer wieder so einen Blödsinn lesen zu müssen :mad:

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von flatie
    wenn überwiesen wurde kann man es nicht zurückbuchen!


    Er wird ja nicht so doof gewesen sein, einen solchen Betrag zu überweisen, wenn er ihn sofort als falsch erkannt hat, oder?


    TM1


    Für dich gilt dasselbe. Natürlich ist nur eine Lastschrift gemeint gewesen.

  • Zitat

    Original geschrieben von borusch
    TM1


    Für dich gilt dasselbe. Natürlich ist nur eine Lastschrift gemeint gewesen.


    Ja ne, ist klar.
    Ist ja auch die bei eBay üblichste Art der Zahlung.
    Der Verkäufer bietet sie auch nicht an - steht in den FAQ die vor Deinem Beitrag gepostet wurden.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)


  • Meine Fresse, was ist denn datt für nen Scheiss...!? :D
    Da braucht man ja nen Studium bis man durch deren Versandkostenberechnungsquark steigt! :rolleyes:


    Was mir jetzt aber nicht ganz klar ist:

    Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    aber in der Tat war es so, dass ich 2x 14,70€ bezahlen musste.


    Wieso hast du denn überhaupt bezahlt und...

    Zitat

    Original geschrieben von borusch
    ...reklamierst du das nicht einfach :confused:


    bevor du bezahlst?
    Oder warum bestellst du da überhaupt noch?

    Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Zudem hatte ich bei denen vorher auch einige mal gekauft.


    Als ich denen gesagt habe (damals, bevor dieser Aktion),
    ...
    dann hatten die irgendwelche Ausreden gemacht.


    Auch vor 2 Jahren, wo ich das erste Mal gekauft hatte


    Vielleicht solltest du das auch mal wirklich berücksichtigen:

    Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Naja, nach so viel Enttäuschungen habe ich mein Fazit gezogen.


    ;)


    Unabhängig davon gilt das oben geschriebene bzgl. der Bewertung natürlich trotzdem!
    Genau so wie es "TM1" sehr schön geschrieben hat! :top:


    Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Auch das sehen Gerichte schon mal anders. Im Gegenteil - der Passus in AGB, dass unfreie Sendungen nicht angenommen werden, wird mittlerweile schon abgemahnt.


    Echt!? :eek:
    Ich dachte gerade dann wenn es in den AGB so drin steht gilt das auch?
    Ist IMHO eigentlich auch ok.

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • lange Version
    Ich habe bei ebay ein Handy ersteigert. Der Verkäufer reagierte nachdem ich den Auktionsbetrag überwiesen habe auf keine meiner Nachrichten. Das Handy wurde schlussendlich nach etwa 14 Tagen geliefert. Das war schon ärgerlich, aber nun kommen noch folgende Punkte hinzu :(


    1. Das Handy von Nokia hat zum einen ein Problem mit der Ladebuchse. Es scheint ein Wackelkontakt zu bestehen, denn das Handy wird nur in bestimmten Positionen des Steckers geladen. Hierfür will mir der Verkäufer ein weiteres Ladegerät schicken, bei dem dieses Problem angeblich nicht bestehen würde.


    2. Nachdem ich den PIN meiner SIM eingetippt habe erscheint die meldung Benutzung des Telefons eingeschränkt. Es wird nach einem Code gefragt der mir vom Verkäufer nicht genannt werden kann. Beim VK wurde angeblich nie nach einem Code gefragt.
    Mir erscheint es so als ob das Handy einen SIM-Lock hat.


    Kurzform
    Nachdem ich den Code nicht bekomme, will ich das Handy wieder abgeben. Bezahlt habe ich per Vorauskasse und musste etwa 14 Tage auf den Artikel warten. Daher und wegen der langen Wartezeit empfinde ich das Verhalten des VK als ziemlich unzuverlässig. Der VK besteht allerdings bei der Rückabwicklung auf die Zahlung per Nachnahme. dies möchte ich aber aus den genannten Gründen nicht. Habe ich das Anrecht auf Vorauskasse?


    Gruß
    Rumpel

  • Zitat

    Original geschrieben von Rumpel
    ...
    Der VK besteht allerdings bei der Rückabwicklung auf die Zahlung per Nachnahme. dies möchte ich aber aus den genannten Gründen nicht. Habe ich das Anrecht auf Vorauskasse?


    IMHO (!!) hätte der Verkäufer sogar das Recht erst Ware, dann Geld zurück zu verlangen! Da es beim Kauf genauso lief. Du bist in Vorleistung getreten, er hat (spät) geliefert. Bei der Rückabwicklung hat es genauso abzulaufen.
    Ich weiß allerdings nicht ob das speziell nur für Gewerbetreibende gilt oder für alle.
    In sofern ist es ein Entgegenkommen des VK auf Rückzahlung per NN!
    Alles IMHO!! Vielleicht kann das nochmal jemand bestätigen/ verneinen.


    Ich würd glaub drauf eingehen, hast am wenigsten zu verlieren und wartest nicht unnötig lange auf dein Geld.

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

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