Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von hamburg
    wenn mich jemand NEUTRAL bei Ebay bewertet, zu Unrecht, kann ich da zu der Bewertung meine Meinung dazu schreiben?


    Klar geht das.


    Zitat

    Bin richtig genervt!


    Warum? So wichtig sind eBay-Bewertungen nun auch wieder nicht.
    Solltest Du sie als Käufer erhalten haben ist sie sogar völlig unerheblich.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)


  • Klar!
    klick

    "Sie können auch eine bereits von Ihnen abgegebene Bewertung für ein anderes Mitglied kommentieren:


    1. Rufen Sie dazu die Seite Ergänzungskommentare zu Bewertungen, die Sie für andere abgegeben haben auf. Sie werden unter Umständen aufgefordert sich einzuloggen.
    2. Wählen Sie den Bewertungskommentar aus, den Sie ergänzen möchten, und klicken Sie anschließend auf „Ergänzungskommentar“. Geben Sie Ihren Ergänzungskommentar in das Feld ein und klicken Sie auf Ergänzungskommentar abgeben."


    Bitte beachten:
    Auch die "Gegenseite" kann noch mal kommentieren!!

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • TM1


    vertue dich mal nicht wegen den Bewertungen nach ein paar Roten und man wird Sanktioniert egal als ob Verkäufer oder Käufer !

  • Zitat

    Original geschrieben von strikeme
    vertue dich mal nicht wegen den Bewertungen nach ein paar Roten und man wird Sanktioniert egal als ob Verkäufer oder Käufer !


    Das stimmt nicht.
    Man wird nur "sanktioniert", wenn man als Käufer nicht zahlt, bzw. auf eine entsprechende Unstimmigkeit nicht antwortet.
    Ansonsten sind die Bewertungen völlig wurscht.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Hi,


    ich hab am 09.12.2007 bei eBay 2 gebrauchten Autoreifen per "angebot machen" ersteigert.
    Nach der zeitnahen Bezahlung ging dann das große Warten los, es tat sich einfach nix auf Mails hat der Verkäufer auch nicht geantwortet.
    Als ich dann die Unstimmigkeite an eBay meldete kam dann nach den weihnachtsfeiertagen die Antwort des Verkäufers dass sie Urlaub bis Anfang Januar haben.
    Ich natürlich zurück geschrieben dass er mir das ja mal hätte vorher schreiben können und ich auf eine baldige Lieferung hoffe.
    Bis es mir vor 2 Wochen reichte und ich den eBay Käuferschutz in Anspruch nahm.
    Letzte Woche kam dann die Meldung von eBay das ich doch den Zahlungsbeleg und ein pdf Formular von eBay ausfüllen und hinschicken sollte, was ich letzte woche auch gemacht habe, aber bisher noch nix wieder gekommen ist.
    Gestern klingelts an der Tür, steht der Postmann da mit den Reifen.
    Nun ja jetzt brauch ich sie nicht mehr, da ich mittlerweile andere gekauft habe.


    Was hab ich für Möglichkeiten?
    Soll ich ihm die Reifen einfach unfrei zurück schicken?
    Gebrauchen kann ich sie beim besten Willen nicht mehr.


    Ich hoffe mir kann jemand helfen.


    danke DerOli

  • Solange du ihm keine sogenannte "Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung" geschickt hast, bist du rein rechtlich gesehen weiterhin zur Abnahme der Reifen verpflichtet.

    Hier stand eine Signatur.

  • Mal was anderes:


    Ich kaufe bei einer sehr großen Firma (über 50.000 Bewertungen) [bei ebay] 2 identische Sachen gekauft und danach negativ bewertet:
    Warum? Die hatten 2x viel Porto kassiert, aber nur in einem Paket verschickt - auch nach der Punktzahl hätte 1x Porto ausgereicht-. Dazu hätte kostentechnisch 1x Porto ganz ausgereicht (Porto hatte ganze 2x15€ gekostet!, für ein Produkt, was nur 3-4kg wog).


    Danach bekam ich folgendes:


    Hallo,


    da wir leider von Ihnen keine Antwort erhalten haben, sehen wir uns
    gezwungen rechtliche Schritte gegen Sie aus folgendem Grund zu
    unternehmen:


    - Diffamierung sowie Rufschädigung durch ungerechfertigte negative
    Bewertungen


    Wir geben Ihnen eine letzte Frist von 48 Stunden um Ihre negative
    Bewertung zu entfernen, danach wird dieser Fall an unseren Rechtsanwalt
    weitergeleitet und eBay wird darüber informiert.


    Sie haben die Wahl.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Achja, das sollte auch erwähtn werden. Wortlaut der neg. Bewertung war wie gefolgt:


    - keine Rückantwort. 2x Porto kassiert, obwohl in einem Paket verschickt.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

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