Ich sehe es auch so bei das OLG, aber leider ist das BGB nicht ganz so eindeutig in seinen Ausführungen. Also im Zweifel verbliebe immer noch ein Restrisiko.
Schon erstaunlich, wie trefflich man über Kleinigkeiten diskutieren kann
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Ich sehe es auch so bei das OLG, aber leider ist das BGB nicht ganz so eindeutig in seinen Ausführungen. Also im Zweifel verbliebe immer noch ein Restrisiko.
Schon erstaunlich, wie trefflich man über Kleinigkeiten diskutieren kann
ZitatOriginal geschrieben von borusch
Da kann er verfügen, was er will
Natürlich kann er das grundsätzlich tun - er muss es dann ja auch bezahlen / erstatten.
ZitatOriginal geschrieben von TM1
Natürlich kann er das grundsätzlich tun - er muss es dann ja auch bezahlen / erstatten.
Nein, eine zu Ungusten des Verbrauchers abweichende Regelung von den §§ 355 ff. BGB ist unzulässig, vgl. OLG Hamm NJW-RR 2005, 1582.
ZitatOriginal geschrieben von borusch
Nein, eine zu Ungusten des Verbrauchers abweichende Regelung
Kann ich nicht erkennen solange der VK erklärt die von ihm gewünschte Versandform auch zu bezahlen oder zu erstatten.
8800i anstatt 8800
Hallo,
habe bei ebay ein 8800 gekauft, sattdessen habe Ich ein 8800i bekommen.
Was ist das für ein Gerät, wie bekomme Ich den Verkäufer dazu, dass er es wieder zurücknimmt, entspricht ja nicht der Beschreibung ?
mfG
Wenn du es nicht willst wenn es nicht der Beschreibung entspricht, muss er es nehmen, das kannst du ihm auch so sagen. Auch ein privater Verkäufer!
Das 8800i ist der Nachfolger vom 8800
Gruß TIm
Ist es ein gefälschtes 8800 ?
ZitatOriginal geschrieben von adi12341
Ist es ein gefälschtes 8800 ?
JAA, sofort zurückschicken!
was tun, wenn sich der Verkäufer weigert es zurückzunehmen ?
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