Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Ich würds zurückschicken, wenn du rein gar nichts damit anfangen kannst. Ich kann in der Widerrufsbelehrung den Absatz nicht finden den du angesprochen hast.
    Es heißt dort vielmehr:


    ..."Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht"...


    Es wurde nicht das geliefert was bestellt wurde, fertich.


    Der Verkäufer hatte mir ja als Alternative vorgeschlagen, die Ware "wegen Nichtgefallen" zurückzusenden. Er hat also explizit (und vermutlich ganz bewusst) "wegen Nichtgefallen" geschrieben. Dies widerum (so interpretiere ich es) impliziert doch, dass eine Fehllieferung nicht zugegeben wird, mir einfach die Ware nicht zusagt und ich daher für die VK (weil <40,-EUR) selbst zu tragen habe/hätte.


    Naja, ich habe den Artikel erstmal bei Ebay gemeldet, mal sehen, wie reagiert wird. Ich bin ja eigentlich vorurteilsfrei bei solchen Angelegenheiten. Bekomme ich allerdings noch einmal solch eine Antwort, werde ich mal sehen, was für Möglichkeiten ich habe.


    Ich hab mich ja schließlich nicht ohne Grund in eine Juristen-Familie "eingeheiratet" ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von borusch
    Du trägst doch nur die Rückversandkosten. Den einen EUR kannst du ja investieren...


    Den einen Euro? Selbst bei höchst seriösen und mir bekannten Händlern sende ich Waren nur mit Nachweis zurück. Das wären also 2,20+2,05EUR im günstigsten Fall. Und das bei einem Kaufpreis von 4,95EUR. Das steht in keiner Relation.


    Mag sein, dass man mir "andere Hobbys" wünscht, ich könnte es verstehen. Ich bin auch sonst die Ruhe in Person. Aber mir 1,-EUR gutschreiben zu wolllen, damit ich unterm Strich 8,-EUR für einen Artikel bezahle, den ich gar nicht haben will, finde ich wirklich frech. Und auch die zweite Alternative halte ich für absolut unangemessen. Man muss sich auch nicht alles gefallen lassen...

  • Zitat

    Original geschrieben von borusch
    Hä? Warum solltest du das so teuer verschicken :confused: Einfache Warensendung reicht doch: § 357 II 2 BGB


    Weil er dann keinen Nachweis über die Rücksendung hat. Der Käufer könnte z.B. behaupten, die Sendung nie erhalten zu haben.

  • Zitat

    Original geschrieben von butzemann
    Weil er dann keinen Nachweis über die Rücksendung hat. Der Käufer könnte z.B. behaupten, die Sendung nie erhalten zu haben.


    Hast Du wenigstens mal ins BGB geschaut und den zitierten § gelesen?

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Hast Du wenigstens mal ins BGB geschaut und den zitierten § gelesen?


    Ich habe den § gelesen bzw. kenne ihn, aber ich weiß auch nicht genau, worauf Ihr hinaus wollt :confused:


    Meint Ihr "es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht." ?
    Aber genau dies scheint der Verkäufer nicht einzugestehen.


    Ansonsten helft mir mal bitte auch die Sprünge, danke :apaul:

  • Ich kaufe fast nie bei ebay, also frag ich erstmal hier bevor ich den Verkäufer anschreibe.


    Mein alter Videorekorder ist defekt, also habe ich per "sofort kaufen" diesen ersteigert: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…iewItem&item=110212881430


    Das Gerät ist heute leider defekt angekommen.
    Einschalten etc. funktioniert, nur das Laufwerk hat wohl einen Schaden. Nach dem Einlegen einer Kasette hat sich der Rekorder ausgeschaltet. Als ich sie dann auswerfen wollte, hat sich das Band verfangen, die Kasette ist nun defekt.


    Das Bild in der Auktion zeigt den Rekorder beim Abspielen, also vermutlich ein Transportschaden.


    Rücksendung wird wohl eher nicht gehen?

  • Zitat

    Original geschrieben von amikaro80
    Ich habe den § gelesen bzw. kenne ihn, aber ich weiß auch nicht genau, worauf Ihr hinaus wollt :confused:


    Die Frage war, ob man bei einer Rücksendung nur per billiger Warensendung sendet, oder z.B. ein teures Einschreiben nehmen sollte oder muss.
    Das BGB hat auch hier die Antwort: Der gewerbliche Verkäufer trägt auch das Risiko der Rücksendung. Wenn er also nichts anderes verfügt, reicht die angesprochene Warensendung.
    Wenn er behauptet keine (Rück)Sendung bekommen zu haben ist das dann sein Problem.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

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