ZitatOriginal geschrieben von eisi
Ich würds zurückschicken, wenn du rein gar nichts damit anfangen kannst. Ich kann in der Widerrufsbelehrung den Absatz nicht finden den du angesprochen hast.
Es heißt dort vielmehr:
..."Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht"...
Es wurde nicht das geliefert was bestellt wurde, fertich.
Der Verkäufer hatte mir ja als Alternative vorgeschlagen, die Ware "wegen Nichtgefallen" zurückzusenden. Er hat also explizit (und vermutlich ganz bewusst) "wegen Nichtgefallen" geschrieben. Dies widerum (so interpretiere ich es) impliziert doch, dass eine Fehllieferung nicht zugegeben wird, mir einfach die Ware nicht zusagt und ich daher für die VK (weil <40,-EUR) selbst zu tragen habe/hätte.
Naja, ich habe den Artikel erstmal bei Ebay gemeldet, mal sehen, wie reagiert wird. Ich bin ja eigentlich vorurteilsfrei bei solchen Angelegenheiten. Bekomme ich allerdings noch einmal solch eine Antwort, werde ich mal sehen, was für Möglichkeiten ich habe.
Ich hab mich ja schließlich nicht ohne Grund in eine Juristen-Familie "eingeheiratet"