Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Kleine Verständnisfrage.


    Habe eine Kompaktanlage verkauft, diese ist zum Verschicken kaum geeignet bzw. ich fürchte, sie würde in einem nicht einwandfreien Zustand ankommen. Habe daher den versand abgelehnt, bzw. erst nach vorheriger Kontaktaufnahme.


    Nun hat sie ein Newbie (0 Berwertungen, ca. 1 Monat registriert) ersteigert und möchte natürlich, das diese verschickt wird (ich lehne das verschicken grundlegend ab). Kann ich ohne weiteres ihm das Angebot verweigern und dem nächsten unterliegendem Bieter ein ANgebot machen?
    Problem auch, der jetzige Bieter ist wohl ausländischer Herkunft und spricht kein Deutsch.

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

  • Wenn das so im Angebot steht, dann ist das Vertragsbestandteil, den er mit seinem Gebot akzeptiert hat und er hat keine Handhabe gegen Dich.

  • Moin,


    ich habe einen Rechner bei Ebay verkauft. Dieser war voll funktionstüchtig beim Versand. Das versichere ich eidesstattlich.
    Nun steht der Rechner beim Käufer und es soll ein Schaden am Mainboard vorhanden sein.


    Er hat das aber zu spät gemeldet (erst nach 7 Tagen), nun kann die Post sich zurücklehnen, da wir den Versand dafür nicht mehr verantwortlich machen können.


    Ich habe vom Kauf den Beleg leider nicht mehr, daher habe ich mich beim Gebot abgesichert. Keine Gewährleistung oder Rücknahme. Steht so im Angebot.


    Da aber noch Garantie ist, sagt Medion, ohne Kaufbeleg keine Garantie, auch nicht wenn ich mich damals bei Medion registriert habe... Pech.


    Nun will er den Käuferschutz bei Ebay oder PayPal (damit hatte er bezahlt) nutzen.


    Habe ich als Verkäufer was zu befürchten? Ich habe ja nichts verkehrt gemacht...

  • Ich brauche jetzt auch mal kurz eure Hilfe/Meinung.


    Ich habe bei Ebay folgenden Artikel erworben:
    klick drauf und bitte ansehen


    Erwartet habe ich also eigentlich ein Cover, welches so aussieht:

    Der Anbieter nennt das Cover "Graphite Black"


    Bekommen habe ich folgendes Cover:

    Der Anbieter nennt es in seinen anderen Auktionen "Piano Black".


    Also haben ich ein Cover bekommen, welches ich gar nicht wollte.
    Ich habe den Verkäufer darauf aufmerksam gemacht und ich habe als Antwort erhalten (ich zitiere nicht), dass man das Cover so versendet habe, wie sie es von Nokia erhalten haben und es wurden mir zwei Alternativen zum weitern Vorgehen gestellt:
    1) Rücksendung und Erstattung wegen Nichtgefallen(!) (was bedeutet, dass ich die Schuld auf mich nähme und die Vk laut AGB nicht erstattet bekomme)
    2) Cover behalten und aus Kulanz 1,-EUR Erstattung


    Ich war sprachlos, als ich die Nachricht erhielt.
    Daher meine Fragen:
    a) Gibt es eine offizielle Bezeichnung der Farben der Nokia-Schalen?
    b) Wie würdet Ihr reagieren?
    c) Kann man auf irgendeine Art und Weise aus der Artikelbeschreibung entnehmen, dass es sich NICHT um die von mir erwartete Schale handeln könnte?


    Viele Dank für eure Hilfe/Meinung! Revanchiere mich gern bei Zeiten.


    PS: Bemerkungen wie "Ist doch nur nen Cent-Artikel, vergiss es" lasse ich dieses Mal nicht gelten.

  • Amikaro: Du hast bei Hatice bzw. Ömer Celik gekauft. All das Diskutieren wird dir nicht weiterhelfen, nimm dir gleich einen Anwalt (wenn auch lächerlich bei der Summe). Das sind die Erfahrungen aus meinem Bekanntenkreis.


    Wirf mal die Suche im TT nach Celik oder Celiko an :(

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • zu b)
    Sicherlich solltest du nicht gleich die Paragraphen spielen lassen aber wenn alles nichts hilft, kannst du ihn ja mal auf § 434 Abs. 3 BGB ("Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.") sowie § 439 Abs. 1 BGB ("(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.") hinweisen.

  • Zitat

    Original geschrieben von tobias2k
    zu b)
    Sicherlich solltest du nicht gleich die Paragraphen spielen lassen aber wenn alles nichts hilft, kannst du ihn ja mal auf § 434 Abs. 3 BGB ("Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.") sowie § 439 Abs. 1 BGB ("(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.") hinweisen.


    Ich denke,dass die den Hinweis schon sehr oft gehört haben.Das würde meiner Meinung nach nichts bringen.Die gehen davo aus,dass der Kunde wegen dem niedrigen Wert nichts unternimmt oder dass der Kunde irgendwann mal von alleine aufgibt,wenn seine Beschwerden unerhört bleiben.

  • Wie Dauerposter schon schrieb, ist Celiko bei den vielen hier bei TT ein rotes Tuch. Absolut unfreundlicher und unkooperativer Händler, der hier bei TT auch schon fast Hausverbot bekommen hat - oder schon hat.
    Der war/ist User hier: http://www.telefon-treff.de/me…tion=getinfo&userid=18833


    Was Du machen kannst, hat i.Ü. tobias2k geschrieben, wobei das bei diesem A*** nichts helfen wird. Ich bekomme jedes mal eine Schwellung am Hals, wenn ich diesen Nick lese...


    Mein Beleid, dass Du auf den Händler reingefallen bist! :flop:

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • Danke für eure vielen Beiträge.
    Ich habe nach euren Hinweisen natürlich erst einmal die Suche angeworfen und ärgere mich, dass ich mich nicht vorher schlau gemacht habe. Aber wer soll denn ahnen, dass es mit einem Händler mit über 240.000 positiven Bewertungen so laufen kann.


    Ich werde den Verkäufer mal kontaktieren und dann sehen, was passiert.


    Gibt es denn offizielle Farbbezeichnungen der Cover, die Nokia festgelegt hat? Darauf würde ich mich gerne berufen können, kann aber online nichts finden.

  • Ich seh das auch so wie du, ich hätte ebenfalls das gleiche Cover wie du erwatret. da dieses auch in der Auktion so abgebildet ist. Denke das reicht auch völlig aus, "offizielle" Bezeichnungen von Nokia hin oder her.


    Ich würds zurückschicken, wenn du rein gar nichts damit anfangen kannst. Ich kann in der Widerrufsbelehrung den Absatz nicht finden den du angesprochen hast.
    Es heißt dort vielmehr:


    ..."Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht"...


    Es wurde nicht das geliefert was bestellt wurde, fertich.
    Allerdings scheint es seitens des Verkäufers hier ja "Interpretationsspielraum" zu geben... :rolleyes:


    Allerdings wäre es natürlich wesentlich stressfreier den einen Euro zu kassieren (in der Hoffnung daß der auch kommt...) und die Sache auf sich beruhen zu lassen...

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

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