Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.



  • Er soll den Artikel behalten, der ihm nicht gehört?

    Auge um Auge - und bald ist die halbe Welt blind! M. Gandhi

  • Zitat

    Original geschrieben von devilsdance


    Wie ist jetzt die rechtliche Lage? Muss ich warten, bis sich jemand bei mir meldet oder wie ist da die Sachlage?


    Die Sachlage ist die: Jeder anständige Mensch fragt den Händler was da los ist.
    Je nach Wert der Ware kann er dann entscheiden ob es ihm das Rückporto wert ist oder nicht.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von meon96
    @DD


    Du hast den Kaufvertrag widerrufen, der Händler war damit einverstanden, somit handelt es sich um eine unbestellte Sendung.


    * keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung *


    Auch wenn es nur eine persönliche Meinung ist, diese ist hier falsch.


    Paragraphen bitte immer ganz lesen, hier besonders Abs. 2:


    § 241 a BGB Unbestellte Leistungen
    (1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.


    (2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.


    DD weiß ja unzweifelhaft wieso er die Ware bekommen hat, es gab da wohl eine Überschneidung zwischen dem akzeptierten Widerruf und dem Versand, also haben wir hier lediglich einen Fehler und keine unbestellte Ware.
    Einfach dem VK eine Mail schreiben und wenn er die Ware zurück haben will auf dessen Kosten zurücksenden.

  • Und nun? Aus Abs. 2 ergibt sich ja nun kein gesetzlicher Anspruch des VK auf Meldung des K, dass er etwas erhalten hat. Der K sollte dies natürlich (aus moralischer Sicht) melden, er muss es aber (aus juristischer Sicht) nicht.


    Natürlich ergibt sich aus Abs. 2 der gesetzliche Anspruch des VK auf Herausgabe der Ware durch den K. Aber mehr auch nicht.

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • Zitat

    Original geschrieben von bambi05
    Und nun? Aus Abs. 2 ergibt sich ja nun kein gesetzlicher Anspruch des VK auf Meldung des K, dass er etwas erhalten hat. Der K sollte dies natürlich (aus moralischer Sicht) melden, er muss es aber (aus juristischer Sicht) nicht.


    Natürlich ergibt sich aus Abs. 2 der gesetzliche Anspruch des VK auf Herausgabe der Ware durch den K. Aber mehr auch nicht.


    Haarspalterei :)


    Anfragen, zurückschicken, wenn es der VK will und fertig.


    Muß immer zu Lasten der Händler versucht werden, Geld abzusahnen???


    Traurige Einstellung :flop: ...


    Jeder macht mal Fehler, kann man doch einfach klären. Der Händler hat ja auch ohne Verzögerung (zumindest steht hier nichts davon) das Geld zurücküberwiesen.


    greetz
    cm

  • Ich verstehe auch nicht, wieso man hier gleich die rechtliche Lage checken muss, anstatt dem Verkäufer einfach ne Mail zu schreiben. Echt traurig! :rolleyes:

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Habe soeben eine E-Mail von ebay erhalten, die ich umgehens befolgen soll.


    Es gibt Anzeichen dafür, dass sich eine dritte Person unberechtigt in Ihr Midgliedskonto eingeloggt hat.


    Die Person soll über eine Phishing-Mail an mein ebay-Passwort gelangen sein.


    Ich habe aber komischerweise nie auf eine E-Mail von ebay geantwortet, da ich schon ewig nicht mehr auf ebay-Mails geantwortet habe, und eingeloggt war ich auch schon ewig nicht mehr.


    Wie können die herausfinden das eine dritte Person zugriff auf mein Konto hatte?


    Ich war verpflichtet mein Passwort zu ändern, sonst geht nichts mehr.


    MfG tors2985


    PS Falls ich hier das Problem von einem anderen wiederhole nicht sauer sein, der Thread ist groß und es ist zu viel arbeit den ganzen Thread zu lesen.

  • Zitat

    Original geschrieben von tors2985
    Es gibt Anzeichen dafür, dass sich eine dritte Person unberechtigt in Ihr Midgliedskonto eingeloggt hat.


    Das deutet stark auf eine Phishingmail hin...

  • Wenn überhaupt dann logge Dich nicht über den in der Mail bestimmt genannten Link ein, egal wie echt der aussieht.
    Ist Dein Kompletter Realname (Vor und Zuname) in der Mail genannt? Bei echten Ebay Mails ist das immer der Fall.
    Logge Dich bei Ebay manuell (über die normale Ebay Startseite) ein, und schau in Deinem Profil nach. Solche Mails von Ebay werden immer auch über das Ebay eigene Mailsystem verschickt.


    Falls Du schon einen Link in der Mail angeklickt hast, und eventuell das Passwort dort eingegeben hast, dann logge DIch sofort Manuell bei Ebay ein, und ändere das Passwort erneut. Nimm dabei ein Passwort mit maximaler Sicherheit (Buchstaben, Zahlen gemischt, Groß und Kleinbuchstaben, Keine Wörter sondern sinnlose Zeichenansammlungen) Notier Dir das Passwort wenn Du es Dir nicht merken kannst.


    Wenn Du in der Mail nichts angeklickt hast, und kein Passwort angegeben hast, Mail löschen, und ruhe im Saal.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Das Problem ist, das ich mich schon ewig nicht mehr bei ebay eingeloggt habe. Und die E-Mails die mir von ebay geschickt werden habe ich die letzten zwei Monate immer ohne zu lesen sofort gelöscht. Heute die wichtige E-Mail habe ich dann gelesen mit der Warnung.


    MfG ;)

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