ZitatOriginal geschrieben von booner
. Und das ist auch gut so, kann man wieder sorgenfreier bei ebay kaufen
Na, von sorgenfrei kann man bei tatsächlich anstehenden Streitereien mit einem VK der das anders sieht auch nicht reden...
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ZitatOriginal geschrieben von booner
. Und das ist auch gut so, kann man wieder sorgenfreier bei ebay kaufen
Na, von sorgenfrei kann man bei tatsächlich anstehenden Streitereien mit einem VK der das anders sieht auch nicht reden...
Sorgenfreier...
eBay sperrt Account von meinem Vater - weil mein Account gesperrt ist - rechtens?
Hey Jungs,
ich habe ein Privates eBay-Konto, dort hatte ich vor kurzem vergessen die Rechnung zu überweisen, dadurch wurde es jetzt gesperrt, ist bis hierhin auch alles nachvollziehbar.
Nun hat mein Vater einen gewerblichen Account, über den er Ware aus seinem Geschäft teilweise bei eBay anbietet, er hatte einen ca. 1 1/2 Jahre langen Rechtsstreit mit eBay und deren Rechtsanwälten (KSP), weil diese Ihm über Monate falsche Rechnungen geschickt haben,
nun hat mein Vater gott sei dank die angelegenheit gewonnen, und sein Account wurde vor 2 Wochen wieder freigeschaltet (da war meiner schon gesperrt wegen der nicht bezahlen rechnung)
Nun wurde der Account meines Vaters erneut gesperrt, mit der Begründung das er im Zusammenhang mit meinem Account steht. punkt aus ende..
Er hat eBay geschrieben und um Klärung gebeten, da seiner und mein Account nichts miteinander zu tun haben, nicht das geringste,
daraufhin kam nur die Antwort, das es nun mal so ist, und sobald meine Rechnung bezahlt ist, wird der Account von meinem Papa wieder entsperrt.
Das lustige daran ist ja, das durch den langen Streit von meinem Papa mit eBay der über ein Jahr ging, war sein Account die ganze zeit gesperrt,
und mein Account existiert erst seit ca. 7 Monaten, und dann wurde er gesperrt, und seiner wurde danach wieder entsperrt,
also rein von den Zeitlichen Räumen her, und der Sperrungszeiträume, können die Accounts gar nichts miteinander zutun haben,
ist das nun rechtens das eBay den Account meines Vaters sperrt, und als Lösung vorgibt, das ICH die Rechnung bezahlen soll, dann sind beide Accounts wieder freigeschaltet?
Ist etwas lang geworden der Text,
hoffe ihr könnt mir aber ein paar meinungen dazu geben, da wir uns sehr ungerecht behandelt fühlen...
mfg
afa2006
Für sowas gibts ihn hier: http://www.telefon-treff.de/showthread.php?s=&threadid=25728
PS: Der Text liest sich furchtbar!
danke für den ratschlag... :flop:
EDIT:
ich habe ihn desweiteren extra nicht dort gepostet, da dort leider vieles einfach untergeht..
und das der Text sich teils schlecht liest, kann ich verstehen, habe ihn jetzt von der arbeit aus einfach nur schnell runtergeschrieben...
ZitatOriginal geschrieben von afa2006
danke für den ratschlag... :flop:
Bitte. (Ich hätte den selben Ratschlag gegeben, wenn er noch nicht gegeben worden wäre.)
Und zur Sache: Ja, ist rechtens. eBay ist das Gesetz und das Gesetz ist eBay.
Oder mit anderen Worten: Auch wenn eBay eine Monopolstellung hat, hat es meines Wissens derzeit keinen Kontrahierungszwang. Es kann also Verträge haben mit wem es will. Und mit wem nicht, der wird eben gekickt. Die Begründung ist mies, aber eine (sinnvolle) Handhabe dagegen gibt es nicht. eBay muss niemanden einen Account eröffnen und betreiben lassen.
zusammengeführt.
Wenn es einen Sammel-Thread gibt, dann ist der auch zu nutzen!
ZitatOriginal geschrieben von bambi05
Bitte. (Ich hätte den selben Ratschlag gegeben, wenn er noch nicht gegeben worden wäre.)
Und zur Sache: Ja, ist rechtens. eBay ist das Gesetz und das Gesetz ist eBay.
Oder mit anderen Worten: Auch wenn eBay eine Monopolstellung hat, hat es meines Wissens derzeit keinen Kontrahierungszwang. Es kann also Verträge haben mit wem es will. Und mit wem nicht, der wird eben gekickt. Die Begründung ist mies, aber eine (sinnvolle) Handhabe dagegen gibt es nicht. eBay muss niemanden einen Account eröffnen und betreiben lassen.
Ganz so einfach ist es nicht
Natürlich muß Ebay keine Veträge abschließen, aber sie HABEN mit dem Vater einen Vertrag geschlossen und sind daran zunächst mal gebunden. Sie müssen den Vetrag somit kündigen, und Kündigungsgrund kann natürlich nicht sein, daß der Sohn seine Rechnungen nicht bezahlt :>
Wenn kommt nur ne ordentliche Kündigung in Betracht, da müßte man mal in den AGB kucken, wie genau das vereinbart ist.
*Edit* und da haben wir es schon:
Zitat
AGB §4 Nr.5
eBay kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Sperrung bleibt hiervon unberührt.
Also von heute auf morgen einfach sperren is nich ....
Das ist genau genommen ja richtig, keine Frage. Aber Recht haben und Recht bekommen... du weißt .
Was genau willst du dagegen denn machen? Der Vertragspartner lautet
eBay Europe S.à r.l.
15, rue Notre Dame
L-2240 Luxembourg
Willst du den nun verklagen, ihm eine Einstweilige Verfügung schicken oder was auch immer? Wohl eher nicht. Man mag zwar in der Theorie Recht haben, aber in der Praxis ist man auf die Willkür angewiesen (wenn man denn dort handeln will).
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von bambi05
Das ist genau genommen ja richtig, keine Frage. Aber Recht haben und Recht bekommen... du weißt .
Was genau willst du dagegen denn machen? Der Vertragspartner lautet
eBay Europe S.à r.l.
15, rue Notre Dame
L-2240 Luxembourg
Willst du den nun verklagen, ihm eine Einstweilige Verfügung schicken oder was auch immer? Wohl eher nicht. Man mag zwar in der Theorie Recht haben, aber in der Praxis ist man auf die Willkür angewiesen (wenn man denn dort handeln will).
Du kannst gem §20 der AGB an deinem Wohnsitz klagen (und zusätzlich in Potsdam und am Sitz der deutschen Niederlassung von Ebay)
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