Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von virus-k
    Wenn so ein Paket unterwegs verloren geht oder der Inhalt geklaut wird,dann kann die Post ja auch die Zahlung des Schadens verweigern.Das Paket weist dann auf den Inhalt hin.Das steht ja in etwa in den AGB`s oder nicht?


    Genau:
    3
    (3) Der Absender wird die Sendung ausreichend kennzeichnen, wobei
    die äußere Verpackung keinen Rückschluss auf den Wert des Gutes
    zulassen darf. (...)

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Naja, durch die 20€ die ich wieder bekommen habe, und somit nur 40€ bezahlt habe, reicht es mir grins.


    Wäre er nicht so kooperativ gewesen, ich glaub ich hätte seinen PAPA der noch im Handy drin stand mal angerufen. *fg*

    Samsung Galaxy S4 weiß

  • Hi,


    ich habe folgendes Problem: ein per Sofortkauf erworbener Artikel kann von dem gewerblichen Verkäufer nicht geliefert werden, da wiederum sein Großhändler Lieferprobleme hat. Der Verkäufer fragt mich nach meiner Bankverbindung, um den bereits von mir (per Paypal) gezahlten Betrag zurück zu überweisen.


    Ich teile ihm die Kontoverbindung unverzüglich mit.


    Nachdem der Betrag auch nach mehreren Tagen nicht gutgeschrieben wird, teile ich dem Verkäufer erneut die Bankverbindung mit. Daraufhin erhalte ich erst die Mail (gegen 21:00 Uhr), dass der Betrag bereits am frühen Morgen überwiesen wurde und ein paar Minuten später, eine Nachricht, dass ich per Paypal eine Zahlung von dem Verkäufer erhalten habe (mit dem Vermerk "damit es schneller geht").


    Durch diese Zahlungweise wurden mir jedoch die Paypalgebühren belastet, sodass ich nicht den kompletten Betrag erstattet bekommen habe.


    Habe den Händler daraufhin mehrmals per Email gebeten, die Differenz zu übernehmen, doch dieser weigert sich.


    Wie würdet ihr reagieren?


    Kann ich in Zukunft diese Art der Rückerstattung unterbinden?

  • Die Annahme der Zahlung, die vom Vk kam, verweigern/ablehnen und stattdessen über Ebay einen nicht gelieferten Artikel melden und das Geld über PayPal zurückbuchen.

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • So,
    ich bin aus dem Urlaub zurück. Wie erwartet hat sich bei mir nichts neues ergeben, kein Geld erhalten und keine Nachricht vom Kontoinhaber. Werde gleich mein Glück nochmal telefonisch versuchen und dann sehen wir weiter.
    Im Falle meines N95 habe ich dagegen vom Ebay-Käuferschutz 175,- Euro bekommen. Wenigstens schonmal die Hälfte. Den Rest versuche ich mir auf dem rechtlichen Weg zurückzuholen.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Handy ist mangelhaft, da als im "Topzustand" befindlich angeboten und es zudem über normale Gebrauchsspuren hinausgehende Beschädigungen aufweist, die überdies noch auf eine unfachmännische Reparatur schließen lassen.


    Die Klausel "Da Privatkauf kein Rückgaberecht und keine Garantie!!!" verwendet er mehrfach, stellt also eine AGB, der Auschluss geht inhaltlich zu weit (vgl. § 309 Ziff. 7 litt. a,b BGB) und ist daher unwirksam. Zusätzlich wurde eine Beschaffenheitsgarantie übernommen ("Topzustand", str.), so dass sich der Verkäufer in Reichweite dieser Garantie nicht wirksam von der Mängelhaftung freizeichnen kann. Also haftet er zwei Jahre für Mängel.


    Das weitere Prozedere bei mangelhafter Liefeurng ist im Thread zuhauf beschrieben...



    Ich habe den Thread durchsucht, aber nix passendes gefunden. In meinem Fall streitet der Käufer ab, das das Handy auf meinen Fotos seins ist und droht mit einer negativen Bewertung, wenn ich ihn negativ bewerte.


    Der Verkäufer verdient jedenfalls eine negative Bewertung, leider werde ich dann auch eine bekommen :mad:.

    Viele Grüße aus Stuttgart

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