ZitatOriginal geschrieben von virus-k
Wenn so ein Paket unterwegs verloren geht oder der Inhalt geklaut wird,dann kann die Post ja auch die Zahlung des Schadens verweigern.Das Paket weist dann auf den Inhalt hin.Das steht ja in etwa in den AGB`s oder nicht?
Genau:
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(3) Der Absender wird die Sendung ausreichend kennzeichnen, wobei
die äußere Verpackung keinen Rückschluss auf den Wert des Gutes
zulassen darf. (...)