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Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.
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Jo, das werde ich diesmal auch tun. Wenn sich das ganze bis Mi. nicht gütlich regeln lässt, geh ich zur Polizei. Ob ich dann mein Geld wieder sehe, steht wohl auf 'nem andren Blatt.
Heftig finde ich auch, dass ich das Handy am 23.09. ersteigert habe, auf dem Gerät aber noch SMS bis zum 30.09. drauf sind...dreister (oder dümmer?) gehts echt nicht.
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Hallo,
habe auch ein Problem bezüglich eBay.
Habe ein Nokia 8800 ersteigert.
Nun ist es da, aber siehe da, dass Mikrofon ist kaputt.Ich schreibe der Person jetzt eine eMail.
Muss ich dabei irgendwas beachten? Irgendwas jemanden Melden oder so? Sozusagen gibt es einen bestimmten Ablauf wie ich am besten vorgehen kann?
Ich meine da steht, dass er keine Rücknahme oder Garantie gewähren kann. Jedoch stand auch nix von einem defekten Mikrofon. -
Wenn das Gerät nicht der Beschreibung entspricht wird diese Klausel unwirksam. Denn sonst könnte man ja jeden Rummel bei Ebay verkloppen und als Neuwertig ausgeben. Das ist unrechtmäßig, von daher solltest du freundlich aber bestimmt auf den Mangel hinweisen und ihm klarmachen, dass du das Gerät so nicht haben willst. Auf eine Verweigerung der Rücknahme kann er sich ja nicht berufen.
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Ich hab auch mal wieder eine Frage!
Ich hab am WE bei Ebay 2 Oberschalen für Handys ersteigert.
Der Verkäufer hat wohl erst angefangen ( hatte erst 1 Bewertung )
Ja ich weis schon sollte man lieber nicht machen, aber ich denk mir immer, es fängt jeder mal klein an.
Ausserdem ging es um keinen großen Betrag ( knapp 20€ )
Wie solls auch anders sein, jetzt ist er nicht mehr bei Ebay abgemeldet, das Geld hab ich aber am Montag überwiesen.
Was macht man nun in so einem Fall?
Hab von Ebay natürlich gleich eine Mail bekommen das ich alles bei dem stoppen soll und nicht bezahlen soll usw, ( ha ha wie lustig )
Naja jetzt muss ich halt mal abwarten und hoffen,dass der die Sachen noch losschickt.Aber wieso eigentlich ist es so einfach wenn man noch offene Auktionen hat ( also welche die noch laufen und einige Stunden zuvor erst beendet wurden ) das man den Benutzer löscht bzw dieser sich abmelden kann?
Da sollte doch Ebay erstmal den Riegel vorschieben und nachdem alles abgeschlossen ist, den Verkäufer gehen lassen.PS: Verkäufer war gretepetermann.
Und jetzt bitte keine Sprüche vonwegen, man kauft auch nicht bei jemanden der erst 1 Bewertung hat usw... ist mir klar und ich hätte auch nie Ware gekauft die über 50€ gegangen wären.
Waren nur 2 Oberschalen für knapp 20€ ( aber das man jetzt schon nichtmal mehr für 20€ einkaufen kann ärgert mich tierisch. )
Und Ebay macht absolut gar nichts, ich schreib den Verein jetzt doch endlich ab, nur noch ärger und passieren tut doch nichts.Naja ich werde jetzt mal abwarten bis mitte nächster Woche, wenn dann keine Antwort vom Verkäufer kommt oder keine Ware werde ich eben zur Polizei gehen, sind ja "nur" 20€ aber nur weil jemand sich auf anderer Leuts kosten bereichern muss werde ich das nicht als Lehrgeld verbuchen.
Wieso ich so nen Stress mache? Weils das erste mal ist, dass sich jemand abgemeldet hat, der mir noch was schuldig ist *g*
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Zitat
Original geschrieben von AdministratorDr
Wenn das Gerät nicht der Beschreibung entspricht wird diese Klausel unwirksam. Denn sonst könnte man ja jeden Rummel bei Ebay verkloppen und als Neuwertig ausgeben. Das ist unrechtmäßig, von daher solltest du freundlich aber bestimmt auf den Mangel hinweisen und ihm klarmachen, dass du das Gerät so nicht haben willst. Auf eine Verweigerung der Rücknahme kann er sich ja nicht berufen.Das ist in doppelter Hinsicht falsch.
Zum einen ist die Klausel natürlich grds. wirksam, wenn das Gerät nicht der Beschreibung entspricht. Denn nur dann wird regelmäßig ein Sachmangel am Gerät vorliegen.
Was sollte ein Ausschluss der Sachmängelhaftung für einen Sinn machen, wenn er nicht greift, sobald ein Sachmangel vorliegt?
Grenzen sind dem Ausschluss nur dann gesetzt, soweit der Verkäufer eine Beschaffenheitsgarantie für die Kaufsache erklärt hat oder der Verkäufer den Mangel gekannt und diesem dem Käufer arglistig verschwiegen hat. Die Beweisführung obliegt hierbei dem Käufer.
Zweitens kann der Käufer auch bei Bestehen seiner Mängelrechte die Kaufsache i.d.R. nicht unmittelbar zurückschicken. Zuerst darf der Verkäufer den Mangel beseitigen. Weiterhin muss geprüft werden, ob überhaupt ein erheblicher Mangel vorliegt.
Die Klausel des Verkäufers "keine Garantie" ist jedoch aus anderen Gründen unwirksam, wenn sie, wovon man wohl ausgehen kann, von ihm für die mehrfache Verwendung konzipiert wurde: Sie geht zu weit, da Körperschäden und Schäden infolge groben Verschuldens und Vorsatzes nicht von ihr ausgenommen wurden. Damit verstößt sie, sofern sie eine AGB darstellt, gegen Klauselverbote und ist unwirksam.
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Zitat
Original geschrieben von booner
Das ist in doppelter Hinsicht falsch.Zum einen ist die Klausel natürlich grds. wirksam, wenn das Gerät nicht der Beschreibung entspricht. Denn nur dann wird regelmäßig ein Sachmangel am Gerät vorliegen.
Entschuldige, dass ich mich so laienhaft ausgedrückt habe, aber ich bin kein Jurist und genau das meinte ich.Zitat
Was sollte ein Ausschluss der Sachmängelhaftung für einen Sinn machen, wenn er nicht greift, sobald ein Sachmangel vorliegt?
Ist schon klar -
Ist doch kein Problem, Herr Doktor
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Wenn ein 8800 beschrieben wird und ein Plagiat geliefert wird, ist die Klausel trotzdem wirksam?
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