Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Re: Re: Re: Re: Rätselhafte Phänomene beim Handykauf


    Zitat

    Original geschrieben von UltraApfelsaft
    (...)
    Dagegen kann wohl keiner dann Angehen.


    Bist Du sicher? Ich nicht wirklich:
    Die Bilder sagen nichts darüber aus, was zwischendurch geschehen ist;
    die Post quittiert die Übergabe eines äußerlich unversehrten Packstücks unbekannten Inhalts, ebenso der Empfänger.
    Warum wehrt der sich bloß so vehement dagegen, den Austausch in seinem Stützpunkt stattfinden zu lassen?
    Und:
    Was käme wohl alles heraus, wenn man gezielt alle von ihm als "neu" verkauften Handys (oder auch nur einen Teil derselben) unter die Lupe nähme? :rolleyes:


    lg
    c.s.

  • Kurzfassung: Der Verkäufer ist offensichtlich seinen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag noch gar nicht nachgekommen. Beweis: ein gebrauchtes Handy. Fordere ihn auf ein Gerät der zugesicherten Qualität zu übersenden; ansonsten Forderung auf Schadenersatz. Langfassung beim Anwalt ihres Vertrauens.

  • Nabend....



    Du könntest allerdings das Handy auch gleich bei der Post Filliale vor einem der angestellten einpacken, so das er zeuge des geschehens ist! Dazu den namen des Angestellten der Post und seine Unterschrift als Beweis das er es wirklich gesehen hat, das das Handy, auch IN dem Karton ist/war!
    Noch noch Bekannten mitnehmen und zuschauen lassen, und somit has du 2 Zeugen, einen unabhängigen von der Post und deinen Bekannten, welche beide als Zeuge dienen.


    So würde ich es machen um sicher zu gehen, das es nachher nicht heißt, "da war gar kein handy dri!"


    mfg und viel erfolg noch!

  • Zitat

    Original geschrieben von siemenss65


    Du könntest allerdings das Handy auch gleich bei der Post Filliale vor einem der angestellten einpacken, so das er zeuge des geschehens ist! Dazu den namen des Angestellten der Post und seine Unterschrift als Beweis das er es wirklich gesehen hat, das das Handy, auch IN dem Karton ist/war!

    Klar - weil die Angestellten der Post ja besonders viel Bock und Zeit haben, sich in irgendwelche Privatangelegenheiten von Kunden reinziehen zu lassen... :rolleyes:

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von siemenss65
    ...um sicher zu gehen, das es nachher nicht heißt, "da war gar kein handy dri!"


    Eben deshalb würde ich das Gerät ja gerne persönlich austauschen;
    und selbst wenn auf dem Postweg, dann erst, wenn ein erprobt Neues oder aber das Geld bei mir eingetroffen ist.
    Aber genau dagegen wehrt sich dieser schräge Fürst ja mit Händen und Füßen; vermutlich aus gutem Grund... :rolleyes:
    Also wird mich der nächste Weg in dieser Sache wohl, wie Hilfsprofi vorgeschlagen hat, zum Anwalt führen.
    Oder gleich zur Polizei:
    Ein Polizist aus der Nachbarschaft meinte ganz trocken:
    "Das ist ein Betrüger, der gehört angezeigt."

    Zitat

    viel erfolg noch!


    Danke! :)


    lg
    c.s.

  • Zitat

    Original geschrieben von Noe
    Ps. Es gibt doch auch noch die Option Verlust der Ware oder? ;)


    Egal welche Begründung angegeben ist - der beim Abbruch Höchstbietende hat ein Recht auf Lieferung des Artikels wie angeboten. Darauf besteht natürlich nahezu niemand, es gibt aber doch einige Beispiele wo das für die VK bitter ausging.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Es wird immer besser. Jetzt sind die Nigerianer sogar schon mit Accounts unterwegs, die in Deutschland registriert sind...



    "marion adams
    hinrich stuart hyuu 89
    berlin
    26818 germany
    Deutschland
    "


    Orignaltext der Email:
    "what a lovely item, please get back to me the cost of shipment to Nigeria Via Luftpost and also send me your bank details such as:
    Bank name..........
    Account Holder's name........
    Account number...................
    Blz.................................
    Bic/swift................................
    lban.........................................
    so i can transfer the money for the item to your account as soon as possible.
    Here are the shiping address:
    Name:Newton Adams,
    53 M.M.way,
    Benin City,
    Edo State,
    Nigeria.
    l hope to hear from you as soon as possible, so l can contact my bank to transfer the money to your account.
    Best regards,
    Mrs Marion.
    "

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Egal welche Begründung angegeben ist - der beim Abbruch Höchstbietende hat ein Recht auf Lieferung des Artikels wie angeboten. Darauf besteht natürlich nahezu niemand, es gibt aber doch einige Beispiele wo das für die VK bitter ausging.


    Das sehe ich völlig anders.
    In dem Moment,in dem ich eine Auktion vorzeitig beende,werden auch gleichzeitig alle Gebote gestrichen.Es gibt demnach keine Bieter oder Gebote mehr und logischerweise auch keinen Höchstbietenden,der irgendeinen Anspruch geltend machen könnte.Es ist dann schlicht und einfach ein "nicht verkaufter Artikel".
    Einen gewissen Rechtsanspruch auf einen Artikel habe ich erst,wenn ich den Zuschlag erhalten habe.
    Ich kann mir als Verkäufer ja auch bis 24 Stunden vor Auktionsende überlegen,ob ich den Artikel überhaupt verkaufen möchte.Bis dahin kann ich jede Auktion mit dem Vermerk "Der Artikel steht nicht mehr zum Verkauf" vorzeitig beenden- egal ob Gebote abgegeben wurden oder nicht.
    An dieser Stelle würden mich Deine Beispiele,die für die VK bitter ausgingen,wirklich interessieren.


    Kritisch wird es nur bei Deiner Problemlösung mit dem Hochbieten durch einen Bekannten.
    Wenn man einem Verkäufer nachweisen kann (auch das wird kaum einer machen),dass er selbst hochgeboten hat oder auf seine Veranlassung hochgeboten wurde,besteht u.U. ein Rechtsanspruch auf die Ware,da diese Vorgehensweise gegen die ebay-Grundsätze verstößt und der Preis vorsätzlich in die Höhe getrieben wurde.


    Gruß
    79er

    Sieht aus wie ein Sargdeckel, könnte aber auch ein Sprungbrett sein. (Bernd Stromberg)

  • Das war ja auch meine Meinung. Wie soll einer anspruch auf was haben was gar nicht angeboten oder Verkauft wurde.

    Das Schlimmste ist nicht: Fehler haben, nicht einmal, sie nicht bekämpfen, ist schlimm. Schlimm ist, sie zu verstecken.
    Bertolt Brecht


    Im Gebrauch; Apple Watch 3 LTE, Iphone X 256er, IPad Air 2, Ipod Touch 6G, Ipad Mini 3 64GB, Mac Mini

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