Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Frag doch nochmal (freundlich) nach!?
    Immer nett und höflich bleiben, es täte dir leid usw... (Deine Rechte kennst du ja ;) )
    Parallel nochmal bei herme nachfragen.

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Naja, also höflich bleiben würde mir da sehr schwer fallen :rolleyes:


    MaxMoritz
    Wenn Du die letzte Mail über Ebay bekommen hast, dann kannst Du doch darüber antworten. Schreib Ebay genau das rein was du raus gefunden hast. Zuzüglich der Hermes Packetnr.


    Vergiss es dann und warte ab. Ist immer interessant bei sowas wenn der Ebaylink oder Aktnr. dabei stehen. Dann unser einer sich schon mal ein besseres Bild, in diesem Falle vom Käufer machen.


    Gruß

    Das Schlimmste ist nicht: Fehler haben, nicht einmal, sie nicht bekämpfen, ist schlimm. Schlimm ist, sie zu verstecken.
    Bertolt Brecht


    Im Gebrauch; Apple Watch 3 LTE, Iphone X 256er, IPad Air 2, Ipod Touch 6G, Ipad Mini 3 64GB, Mac Mini

  • Rein rechtlich hast Du Deinen Teil getan. Du hast die Ware ordnungsgemäß verschickt und auch einen Nachweis darüber. Wenn Hermes das Paket beim Nachbarn abgibt ist das nicht Dein Problem. Also, rein rechtlich kannst Du Dich zurücklehnen und darauf warten, bis der Käufer sich per Anwalt meldet, Klage einreicht, diese VERLIERT und zusätzlich noch die Kosten des Verfahrens trägt.


    Bitte bedenke auch, dass der K versuchen könnte, Dich abzuzocken, d.h. Ware in Wirklichkeit erhalten und zusätzlich noch Rücküberweisung des Geldes...


    Das wird er dann nicht mehr versuchen, wenn Du die Fakten auf den Tisch legst (s.o.) und er befürchten muss, dass es in einem evtl. Rechtsstreit dazu kommt, dass Hermes den Nachbarn als Zeugen aufruft, weil dieser für die Paketannahme unterschrieben hat.


    Relax and enjoy the sunny Sunday :cool:

    iPhone 5 32 GB Schwarz - Macbook Pro 13" mid 2010

  • Zitat

    Original geschrieben von Crossbuster


    Reicht das als Sicherheit?


    Ja, solange du Zeugen hast, dass diese nicht geliefert wurde.

  • So meine Herren,
    heute, 13 Tage nach Abholung, meldet sich der Käufer meines defekten PKW´s, den ich bei Ebay verscheppert habe, hatte n Motorschaden und paar andere Krankheiten die ich aber auch in der Beschreibung aufgeführt habe, und Ihn desshalb folgende Klausel am Schluss gesetzt habe:

    Zitat

    Ganz wichtig! Der Wagen ist abgemeldet und nicht fahrbereit! Der Twingo wird hier als Bastlerfahrzeug
    angeboten, nach Gebotsabgabe akzeptiere ich keine weiteren Verhandlungen!
    Ich habe alle meine Angaben nach besten Gewissen gemacht. Es bleibt Verkauf von Privat,
    daher kein Umtausch und keine Garantie!


    In der Beschreibung weiter oben die man nur ausüffeln muss stand auch:

    Zitat

    Nicht reparierte erhebliche Beschädigung: Ja


    Folgendes schrieb er mir heute:

    Zitat


    hallo,
    deine beschreibung für den twingo war nicht ganz o.k. die bremsen sind runter vorne links ist ein 145 reifen drauf und die anderen reifen sind 155, das lüfterad ist defekt , die sitzbank hat ein riesen brandloch und der fahrersitz auch, am luftfilter wurde rumgefuscht. da es soviele mängel sind die du mir verschwiegen hast, glaube ich schon an aglistige teuschung. entweder wir einigen uns auf einen preisnachlass, eine rücknahme des fahrzeuges oder ich schalte einen anwalt ein.
    Falls wir uns nicht einigen können von meinem 14 tägigen rücktritsrecht (auch bei privat)gebrauch mache.!


    Die von Ihm genannten Mängel waren mir nicht bekannt, hatte den Wagen selber erst vor 4 Monaten gekauft und dann hatte ich den Motorschaden und desshalb musste der wagen dann weg,
    das mit den Brandlöchern stimmt und war auch abgesprochen bei Übergabe, dafür hat er von mir neue Sitzbezüge bekommen und dann war´s auch ok für Ihn, aber der rest ist entweder unfug oder halt ich wusste nichts davon, was meint ihr hat er ein recht auf umtausch??
    Ich habe Zeugen das er vorher den Wagen gründlich inspiziert hat, den Wageninnenraum und auch den Motorraum, udn bei abholung total zufrieden war . .

    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

  • Zitat

    entweder wir einigen uns auf einen preisnachlass, eine rücknahme des fahrzeuges oder ich schalte einen anwalt ein.


    Mal ehrlich - wer derart pump von Anwalt faselt ist doch nicht ernstzunehmen.
    Genausowenig wie es ein Rücktrittsrecht gibt wie er in seinem juristischen Bruchteilwissen meint.


    Ichwürde ihm einmal freundlich aber bestimmt (und etwas fehlerfreier als er selbst verbrochen hat) mitteilen, dass das Auto unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft wurde (habt ihr noch einen Kaufvertrag gemacht?) und es auch kein Rücktrittsrecht wie von ihm behauptet gibt.
    Alles weitere ignorieren.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Mal ehrlich - wer derart pump von Anwalt faselt ist doch nicht ernstzunehmen.
    Genausowenig wie es ein Rücktrittsrecht gibt wie er in seinem juristischen Bruchteilwissen meint.


    Ichwürde ihm einmal freundlich aber bestimmt (und etwas fehlerfreier als er selbst verbrochen hat) mitteilen, dass das Auto unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft wurde (habt ihr noch einen Kaufvertrag gemacht?) und es auch kein Rücktrittsrecht wie von ihm behauptet gibt.
    Alles weitere ignorieren.


    Ja Kaufvertrag hab ich gemacht und unter sonstiges reingeschrieben verkauf über ebay und die artikelnummer weil da ja alles wichtige drin steht, wollte nur sichergehen das ich meinen haftungausschluss richtig formuliert habe . .danke für deine antwort ich hab immer so ein blödes gefühl wenn ein käufer mit der ware nicht zufrieden ist das finde ich nicht gut aber bescheissen lasse ich mich auch nicht . .

    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

  • Zitat

    Original geschrieben von NokiaClubMember
    Ja Kaufvertrag hab ich gemacht ...


    Hast du den selbst formuliert oder einen vom ADAC o.ä. genommen? Weil dort der Haftungsausschluss schon immer gleich korrekt drin steht! ;)

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Hast du den selbst formuliert oder einen vom ADAC o.ä. genommen? Weil dort der Haftungsausschluss schon immer gleich korrekt drin steht! ;)



    vom adac für 3,00€ gekauft . . :)

    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

  • Zitat

    Original geschrieben von NokiaClubMember
    vom adac für 3,00€ gekauft . . :)


    Na also!" :top:
    Zurücklehnen und den Sonntag genießen...! :cool:

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