Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Wie geh ich am besten damit um, ohne eine negative Bewertung zu riskieren, wenn mir der Verkäufer mit den Bankdaten nach zweimaliger Aufforderung nicht rauskommt?
    Es geht um nicht viel, 2,50€ für ein Buch. Ich vermute, dass ihm der Preis vieleicht zu niedrig war... :rolleyes:

  • Frage von a_hahl81:
    Hi ich habe Interesse an dem Handy. Kannst du mir sagen welche Software sich auf dem Handy befindet??? Brauche eine bestimmte Software damit ich das Handy mit meiner Freisprecheinrichtung nutzen kann. Oder sendest mir einmal die IMEI Nummer zu (diese steht auf der Unterseite des Gehäuses, wenn man den Akku raus nimmt, meist unter dem Strichcode und beginnt mit 35... (alternativ findest du die Nummer auch auf der Verpackung des Gerätes) Sowie die PSN Nummer (ist der Produktcode des Gerätes). Den kannst du dir über die Eingabe auf der Tastatur des Handy´s (Sternchen - Raute - 7760 - Raute) ansehen. Der Produktcode sieht so ähnlich aus wie: KLC081402. Brauche aber beide Nummern ansonsten funktioniert die Überprüfung nicht. Wäre super nett von dir mein altes gibt langsam den Geist auf!!! Danke für die Mühe.


    Frage von alesia-paris:
    Hi ich habe Interesse an dem Handy. Kannst du mir sagen welche Software sich auf dem Handy befindet??? Brauche eine bestimmte Software damit ich das Handy mit meiner Freisprecheinrichtung nutzen kann. Oder sendest mir einmal die IMEI Nummer zu (diese steht auf der Unterseite des Gehäuses, wenn man den Akku raus nimmt, meist unter dem Strichcode und beginnt mit 35... (alternativ findest du die Nummer auch auf der Verpackung des Gerätes) Sowie die PSN Nummer (ist der Produktcode des Gerätes). Den kannst du dir über die Eingabe auf der Tastatur des Handy´s (Sternchen - Raute - 7760 - Raute) ansehen. Der Produktcode sieht so ähnlich aus wie: KLC081402. Brauche aber beide Nummern ansonsten funktioniert die Überprüfung nicht. Wäre super nett von dir mein altes gibt langsam den Geist auf!!! Danke für die Mühe.



    Habe diese mails auf eine Handyauktion bei ebay erhalten.


    Kenn die Vögel hier jemand? Laut ebay forum schreiben die fast jeden an.


    echt nur noch dubiose und unerfreuliche sachen bei ebay. :flop:

  • So werden gestohlene Geräte "legalisiert" und angeblich auch fiktive Garantiereparaturen abgerechnet.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von TomTom2
    Habe das auch schon zig mal erhalten. Gehört doch absolut verboten sowas. Hatte zwar jedesmal Meldung an eBay gemacht, aber passsiert ist natürlich nichts.....


    Da kann man ewig drauf warten das Ebay mal was macht.
    Ich habe dennen auch eine "Beschwerde-Mail" geschrieben.
    Das ich die Preise zu hoch finde ( die ja das letzte Jahr unverschämt geworden sind )
    Die Machenschaften die bei Ebay überhand nehmen ( Angebote aus China, Spassbieter, Betrüger, IMEI/Produktcode klau usw...... )
    Als Antwort habe ich bekommen, dass es Ihnen leid tut das ich mich von Ebay abmelden will, dieses auch nicht mehr rückgänig gemacht werden kann und zur Bestätigung solle ich einfach meine Emailadresse,Ebayname usw an die schicken und die sperren dann.
    :rolleyes: :mad:


    Die Antwort war dementsprechend!

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Der Preis der zurückzusendenden Sache spielt als einer der vier Faktoren ...


    Zu deinem Fall: Wenn Folgendes "Paketversandfähige Waren sind bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei." die einzige Auferlegung geblieben ist, sehe ich neben einem katastrophalem Satzbau auch keine wirksame Auferlegung nach der neuen gesetzlichen Regelung seit 12/2004.


    Dem Unternehmer kommt es scheinbar nur auf den Wert der Bestellung (der bei dir ja scheinbar über 40€ liegt) an, und nicht auf den Preis der zurückzusendenden Sache. Dann kann er bei einem Preis der zurückzusendenden Sache <=40€ mangels wirksamer Auferlegung für diesen Fall auch nicht Ersatz der Rückversandkosten verlangen...


    Kapiert, danke!
    ...
    Hmm...
    Bei dem Artikel den ich bestellt habe steht allerdings:

    Zitat

    "Paketversandfähige Sachen sind ab einem Warenwert von 40 Euro auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Bei einem Warenwert von unter 40 Euro trägt der Käufer die Versandkosten, die durch die Rücksendung entstehen."


    Welche Aussage gilt dann? Eher die beim Artikel direkt würde ich sagen, oder?
    Ergo: Pech gehabt!? ;)


    Hast auch noch nen Tipp zu meinem zweiten "Problem"...!? :top:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!


  • Ich habe die gleiche Frage erhalten und mir bis eben noch nichts dabei gedacht!


    Bei mir war die Frage von ploch.ness


    Die Leute lassen sich ja wirklich immer was Neues einfallen.


    Dann werde ich diesen Vogel wohl auch bei ebay melden.

    Sieht aus wie ein Sargdeckel, könnte aber auch ein Sprungbrett sein. (Bernd Stromberg)

  • Frage zu verjährtem Kauf


    Hey,


    hab mal eine wichtige Frage zu einer eBay-Problematik:


    Ich habe vor ca. 3-4 Jahren mehrere Mengen Kleidungsstücke verkauft.
    War eine einmalige Sache, da ich die Sachen in der Menge auf einem Wochenmarkt gekauft habe. War alles normal aussehende, mit Etiketten versehene Neuware.
    Hab die Teile dann bei eBay verkauft.


    Jetzt folgender Fall:
    Ein damaliger Käufer meldet sich bei mir, er hatte Stress mit der Polizei, Wohnung durchsucht - alles mögliche mitgenommen. Darunter auch die Textilien, welche er vor genannter Zeit bei mir gekauft hatte - da ich keine Unterlagen mehr habe muss ich ihm so erstmal glauben, er sagt es waren 25 Stück.
    Er behauptet nun, die Polizei würde alle seine Dinge, die vermutlich Hehlerware/Fälschungen sind, einbehalten.


    Die von mir gekauften Artikel will er zurückfordern, braucht diesbezüglich aber eine Bestätigung von mir, das die Sachen (garantiert) Originalware sind. Will sie wohl (obwohl kaum noch was wert) verkaufen.
    Ich kann es allerdings nicht zu 100% bestätigen bzw. will es aus Selbstschutz auch gar nicht (was weiß denn ich ob es nicht doch Fakes sind).
    Habe bewusst nie was nicht legales getan und bin gerade dabei nebenbei gewerblich bei eBay anzubieten.


    Zur Info: Die Sachen haben damals <100€ gekostet, für das gesamte Paket.
    Zum Einen könnte ich ihm das Geld zurückerstatten - aber warum sollte ich heute(!), nach der langen Zeit, Kohle abdrücken ?!
    Ich könnte sagen die Sachen sind 100% original, oder auch sagen es ist mir egal/ich weiß es nicht - in beiden Fällen ist es dann möglich das die Cops mich dazu befragen.
    Sage in dem Falle das ich die Ware auf einem Großmarkt gekauft habe und heute keinerlei Unterlagen mehr besitze, welche den damaligen Kauf und die Herkunft bescheinigen können.


    Was habe ich im Extremfall zu befürchten ?

    iPhone 13 mini 256GB (Vodafone)
    MacBook Pro 2020
    AirPods Pro 2
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    mehrfach in der TT-Vertrauensliste!

  • Hab ein kleines Problem mit einem Widerruf:
    Habe einen Artikel zurückgeschickt, dessen Wert über 40 Euro lag. Wie vom Anbieter gewünscht, via DHL und versichert. Also ich ne Paketmarke draufgeklebt und abgeschickt. Jetzt möchte der Verkäufer von mir eine Quittung von der Post haben, damit er mir die Versandkosten erstatten kann. Ich hab aber leider keine Quittung, da es sich um eine DHL-Paketmarke handelt, die ja bekanntlich schon im vorraus bezahlt werden. Was mache ich nun?
    BTW: Ich verstehe sowieso nicht, wieso der Verkäufer ne Quittung haben will, ist doch allgemein bekannt, dass ein versichertes Paket bei der Post 6,90 Euro kostet.

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