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  • eBay - Beschreibung falsch / EU Recht ?


    Hallo Leute,


    ich habe bei eBay ein Handy ersteigert (55,- €), welches als "Schwarz/grau in vorzüglichem Zustand (keine Gebrauchsspuren)" angeboten wurde. Tatsächlich hat das Teil erhebliche Gebrauchsspuren. Die Beschreibung ist offensichtlich falsch.
    Ich habe den Herrn angemailt, er solle bitte den Betrag zurück überweisen gegen Rücksendung seines Handys und die Sache wäre erledigt. Er schrieb mir dann, er würde dies nicht tun, da nach EU-Recht ein Umtausch ausgeschlossen wäre.
    In meinen Augen greift hier das Rückgaberecht nicht, denn er hat bei der Beschreibung falsche Angaben gemacht. Analog dazu hätte er mir auch ein Bügeleisen senden können, was ebenfalls nicht seiner Beschreibung entspricht.


    Ich habe ihm eine Frist gesetzt, was die Überweisung angeht, andernfalls geht´s zum Anwalt. Ich halte diesen Fall für Betrug.


    Welche Chancen habe ich, in einem Rechtsstreit zum Erfolg zu kommen ?
    Kommt mit jetzt nicht damit, dass der Betrag einen Streit nicht lohnt, es geht um´s Prinzip !


    Danke für Eure (kompetente) Meinung.


    Gruss
    Jens

  • Re: eBay - Beschreibung falsch / EU Recht ?



    Das kann Dir am besten ein Anwalt sagen...

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Hat der eingeräumt das das mit den Gebrauchsspuren stimmt (und beruft sich nur darauf das Rücknahme ausgeschlossen ist) oder das abgestritten? Für Fall 2 wäre natürlich ein Zeuge wichtig der beim Öffnen des Paketes dabei war. Wenn Du diesen nicht hast und er behauptet er hätte das Teil ohne Gebrauchsspuren abgesendet sieht es für einen Rechtsstreit nicht so gut aus - Aussage gegen Aussage...

    Gruß
    berlibaerchen

  • da mit dem Umtausch nach EU-REcht ist eine rieeesige Luftblase, die beudeutet nämlich: gar nichts. :D
    Ich würde dir als Lektüre einschlägige Rechts-Magazine empfehlen oder als Alternative die C´t. (ausgabe 19)
    Aber zu deinem Problem:
    §444 BGB steht ganz eindeutig (und damit ist der Verkäufer in Bedrängnis):
    !Auf eine Vereinbarung, durch welche die REchte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen...hat."
    Sprich: Er muss alles richtig angeben, oder in deinem Fall eben sich eine Anfechtung des Vertrages gefallen lassen oder haften- egal welche tolle Klauseln er eingebaut hat. Basta...


    Zum EU-REcht: Eine zwangsweise zu leistende Funktionsgarantie gibt es nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von berlibaerchen
    Hat der eingeräumt das das mit den Gebrauchsspuren stimmt (und beruft sich nur darauf das Rücknahme ausgeschlossen ist) oder das abgestritten? Für Fall 2 wäre natürlich ein Zeuge wichtig der beim Öffnen des Paketes dabei war. Wenn Du diesen nicht hast und er behauptet er hätte das Teil ohne Gebrauchsspuren abgesendet sieht es für einen Rechtsstreit nicht so gut aus - Aussage gegen Aussage...


    [edit]


    gerade mit ihm telefoniert: er gibt zu, dass das Gerät nicht aussieht, wie ein Neues. Aber leichte Spuren an dem Gehäuse (abgegriffen, abgeriebene Gummitaster an der Seite) sind nach seiner Auffassung keine Gebrauchsspuren.... :confused: und deshalb meint er, dass es im (Zitat):"vorzüglichem Zustand.... ohne Gebrauchsspuren ist".
    Nach meiner Erfahrung kann ich erwarten, dass ein Gerät mit der Beschreibung aussieht, wie eines welches nie benutzt wurde. Oder liege ich da falsch ?
    Die Androhung rechtlicher Schritte beeindruckt ihn nicht.


    Gruss
    Jens

  • Komische Adresse


    Hallo.


    Gerade hat ein neues eBay-Mitglied (0 Bewertungen) etwas bei mit ersteigert.


    Als seine Lieferadresse hat er folgendes angegeben:
    Via Valdinevole,3
    Santa Maria a Monte, PI 56020, Deutschland


    Wo ist denn das bitte in Deutschlan? Laut Google ist es in Umbrien (Italien) und nicht in Deutschland.
    Versand war nur nach Deutschland angegeben.


    Was mache ich jetzt? Abwarten und Tee trinken?


    Danke & Grüße SpeedTriple

  • Ich würd ihn erst mal freundlich anschreiben, wie jeden Käufer.


    Wenn keine Reaktion, per mail angemessene Frist zur Zahlung setzten.


    Wenn keine Zahlung innehralb der Frist, Angebot an den Zweithöchstbietenden oder neu einstellen und Provisiongutschrift beantragen.


    Oder war es ein guter Preis?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.


  • Feundlich angeschrieben mit der Bitte, die Adresse einmal zu prüfen habe ich ihn - ist doch klar :)


    Ich sehe gerade, dass man das Angebot an den Zweithöchsten erst nach 7 Tagen stellen kann. Bis dahin hat der sich doch ein anderes Handy ersteigert. Komme ich sonst noch irgendwie an die e-mail Adresse des Zweithöchsten ran? (Er versteigert leider gerade nichts)


    Der Preis, den ich erzielt habe war okay.


    Danke & Grüße SpeedTriple

  • Zitat

    Original geschrieben von SpeedTriple
    Komme ich sonst noch irgendwie an die e-mail Adresse des Zweithöchsten ran?


    An die email-Adresse kommst du nicht ran...


    Aber du kannst mit ihm in Kontakt treten, indem du auf seinen Mitgliedsnamen klickst. Evtl. musst du dich noch einloggen.
    Dann kannst du ihn über das "Formular zur Kontaktaufnahme" anschreiben.
    Siehe auch http://pages.ebay.de/help/Contact_form_faq.html.


    Alternativ kannst Du dir hier http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISA…2&rows=25&since=30&rdir=0 die "Aktivitäten" der letzten 30 Tage eines jeden ebay-Mitglieds anschauen, evtl. war er in diesem Zeitraum als Vk aktiv.


    XXXXXXXXXXXX durch Mitgliedsnamen ersetzen:D

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    An die email-Adresse kommst du nicht ran...


    Aber du kannst mit ihm in Kontakt treten, indem du auf seinen Mitgliedsnamen klickst. Evtl. musst du dich noch einloggen.
    Dann kannst du ihn über das "Formular zur Kontaktaufnahme" anschreiben.
    Siehe auch http://pages.ebay.de/help/Contact_form_faq.html.


    Thx :top: Das wusste ich nicht.


    Ich werde mal abwarten und dann ggf. den zweithöchsten Bieter fragen.


    Grüße SpeedTriple

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