Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von Pitter
    Richtig, wenn ich ein Auto kaufe, kann ich doch auch nicht verlangen, dass ein Lenkrad vorhanden ist, wenn es nicht im Kaufvertrag aufgeführt wurde. ;)


    Gruß


    Pitter


    Na was für ein Vergleich :confused:


    Schonmal auf den Seiten von Vodafone, o2 etc. gewesen? Im Lieferumfang wird immer explizit der Akku erwähnt. Habe allerdings noch nie bei Autoherstellern explizit das Lenkrad aufgeführt gesehen.


    Also, vollkommen legitim die Anmerkungen der anderen.

    "Es ist schon alles gesagt! Nur noch nicht von allen!" - Karl Valentin
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    Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet, weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken.

  • Na ja - durchaus diskussionswürdig - besser passt da wohl eher der Tank beim Auto als Vergleich zum Akku beim Handy - und der Tank _wird_ im Katalog tatsächlich sehr häufig mit angegeben (wenn natürlich auch nicht als "Zubehör") - trotzdem käme wohl nie jmd. auf die Idee ein Auto ohne Tank zu verkaufen, oder?

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Ein Lenkrad gehört wohl auf jeden Fall zum Lieferumfang eines Autos, da dieses ohne nicht zu betreiben ist. Mit der oben angeführten Klimaanlage ist es da schon wieder ganz anders. Genauso kann man einen IPod nicht ohne Kopfhöhrer oder ein Handy ohne Akku betreiben. Ohne es nachgeprüft zu haben, wird wohl kein Hersteller einen MP3-Player ohne Kopfhörer anbieten.


    Gruß


    Pitter

  • man sollte bei der zubehörfrage geschickterweise danach differenzieren, ob es für die grundfunktion der hauptsache vonnöten ist oder nicht. Wenn ja und die aufführung des lieferumfangs nicht erkennbar abschließend ist, wird der käufer dessen mitlieferung

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • berechtigterweise erwarten dürfen. Scheiss opera mini.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Mal abgesehen davon das die Original-I-Pod-Hörer sowieso qualitativ der letzte Mist sind:


    Willst Du Dir ernsthaft was in die Ohren stecken, von dem Du nicht weißt wo es vorher schon so überall Dreck, Ohrenschmalz und schlimmeres gesammelt hat?
    Selbst wenn bei einem gebrauchten MP3-Player Hörer dabei sind würde ich die als erstes entsorgen.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Mal abgesehen davon das die Original-I-Pod-Hörer sowieso qualitativ der letzte Mist sind:


    Willst Du Dir ernsthaft was in die Ohren stecken, von dem Du nicht weißt wo es vorher schon so überall Dreck, Ohrenschmalz und schlimmeres gesammelt hat?
    Selbst wenn bei einem gebrauchten MP3-Player Hörer dabei sind würde ich die als erstes entsorgen.


    Das denke ich mir auch, wenn das gebrauchte sind, hätt ich die eh entsorgt.


    Gruß Gunn

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  • Hättest Du gedacht...
    Loht sich aber nicht einen Streit für vom Zaun zu brechen, wie gesagt qualitativ sind die Hörer eh Mist, und im Lieferumfang standen sie auch nicht, da wird sich der VK drauf berufen. Soll man da jetzt nen Rechtsstreit vom Zaun brechen?

  • Mal was anderes:


    Habe für ein Handy 6 € Porto bezahlt, es kam aber als Warensendung für lediglich 2,20 €. Bin jetzt kein Pfenningfuchser aber fair finde ich das nicht, sollte man sowas reklamieren?


    War übrigens ein Privatverkäufer.

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