Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    War nicht zu Hause "wurde angenommen" ;)


    Gesamtpreis lag bei 140.- €, nicht bei 51,-€! DAS wär natürlich mal geil gewesen, und ich dann ganz ruhig... :D


    Ach, so schiessen die Preussen! :D


    Bursche, wenn ihr beiden gemeinschaftlich eBay um die Verkaufsprovisionen bescheißt und gegen deren AGBs verstoßt, muß man mit solchen Sachen rechnen! ;)

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    Ach, so schiessen die Preussen! :D
    Bursche, wenn ihr beiden gemeinschaftlich eBay um die Verkaufsprovisionen bescheißt und gegen deren AGBs verstoßt, muß man mit solchen Sachen rechnen! ;)


    Ich geb dir gleich Preuß...! :D


    Nein, ist auf der Abrechnung nicht zu sehen, aber er hat unter "Rabatte/Zuschläge" den Restwert eingetragen! Die Abrechung bei Ebay ging sogar über 149.-€plus Versand, wir haben uns dann auf die 140.-€ geeinigt weil die versprochene 512MB RS-MMC abgeraucht ist...

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Hallo.


    Ich habe gerade folgendes erlebt:


    Ich biete als erster auf einen Artikel mit meinem Höchstgebot von 25,-
    Somit steht das aktuelle gebot bei 1,-


    Jemand anderes (bisher 0 Sachen gekauft/verkauft) überbietet mich. Es steht nun auch 25,50 für den anderen.


    Jetzt ziet er sein Gebot zurück und bietet weniger und zwar soviel, dass ich mit fast meinem Maximalgebot von 24,50 führe.


    Das sieht doch danach aus, dass da mich jemand an mein Maximalgebot bringen wollte, damit es für mein Maximalgebot verkauft wird und nicht für weniger.


    Oder?
    Was meint ihr?


    Ist sowas bekannt?


    Danke und Grüße

  • Gib mal den Link, dann sag ich es dir (evtl.).

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Kann dir leider keine definitve Auskunft geben, bei fünf beendeten Verkäufen desselben Anbieters taucht der "pusher" jedenfalls nicht auf.


    Also entweder hat er bei dir gerade erst mit der Pusherei angefangen oder es ist wirklich jemand gewesen, der die Beschreibung nicht richtig gelesen hat.


    Diese Methode an sich ist altbekannt und wird häufig angewendet.


    Nachdem du aber bereits einmal überboten wurdest, ist im rechtlichen Sinne dein "Gebot" erloschen. Du müsstest also die Sache, obwohl du laut ebay der Käufer bist, nicht mehr abnehmen und bezahlen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • kannst du dein eigenes gebot zurückziehen und dann nochmals bieten?

    ©Doc. Brown Enterprises – 24 Hr. Scientific Services

  • Welcher Tag der Woche ist am strategisch günstigsten um ein Angebot bei Ebay einzustellen?
    Was ist besser: Werktag oder Wochenende?
    Wie lange sollte man eine Auktion laufen lassen?

    Geistreicher Genuss in Nuss

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