Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von equinox
    Ja war nur eingeworfen worden (klingt das bescheuert ;))


    Das Ding war richtig aufgerollt in den Einwurfbriefkasten geklemmt :(


    Morgen werde ich mal den Postboten zur rede stellen, mal gucken was der sagt.


    Lass den armen PB in Ruhe:D


    Der Händler hätte ja wohl auch noch ein "Vorsicht zerbrechlich" Etikett anbringen können. Wende dich in der Angelegenheit an den Händler, da wirst du in jedem Fall schneller an Geld bzw. ein neues Display kommen!

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Es klebte ein vorsicht Glas drauf, das ist ja das, was mich so sauer macht :rolleyes:


    Der Händler ht mir freundlcih, und für mich logisch erklärt, das die Schuld die Post hat, nicht er.


    Es sind zwar nur 10,50 €, aber Geld ist geld und drucken kann ich es auch nicht :(


    Gruß


    Chris

  • Zitat

    Original geschrieben von equinox
    Der Händler ht mir freundlcih, und für mich logisch erklärt, das die Schuld die Post hat, nicht er.


    Dir kann egal sein, wer letztendlich daran schuld ist. Es liegt ein Verbauchsgüterkauf vor, demzufolge trägt der Händler das Risiko, dass die Ware heil zu dir kommt.
    Egal ob sein Frachtführer Scheisse baut oder nicht!


    Muss er sich halt bei der Deutschen Post schadlos halten.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Interessant, danke dir :)


    Werde mich morgen nochmal an den händler wenden und trotzdem morgen meinem PB den Hals umdrehen ;)


    Gruß


    Chris

  • eBay Politik bei manipulierten Auktionen


    Ich habe am Wochenende etwas von einem befreundeten Powerseller erfahren!


    eBay hatte vor 2 Wochen ohne Vorwarnung seinen Account gesperrt.
    GRUND1: Manipulieren von Auktionen durch Zweitaccounts etc.
    GRUND2: Im Zusammenhang damit "unberechtigte" Gutschrift von Gebühren


    Ist ja in Ordnung von eBay! Aber jetzt kommt es, es gab nur zwei Bedingungen die er erfüllen musste um wieder freigeschaltet zu werden.
    1. Er musste per Mail die AGB von eBay anerkennen (muss man das nicht eh? :) )
    2. Er musste einwilligen das eBay die Gebührengutschrift stornieren darf!


    Was mich an der Politik von eBay wundert/stört:
    - so muss er die Gebühren 2mal zahlen, denn später wurde der Artikel zu einem höheren Preis verkauft und die Gebühren normal gezahlt! Gibt es hierfür eine rechtliche Grundlage? Denn es ist erwiesen dass die Ware nicht verkauft wurde
    - eine wirkliche Konsequenz hat es für den Verkäufer nicht.
    - Die "betrogenen" Bieter haben und merken nichts davon.


    Was haltet ihr davon?

  • Zitat

    Original geschrieben von equinox
    Werde mich morgen nochmal an den händler wenden und trotzdem morgen meinem PB den Hals umdrehen ;)


    Hol dir doch schnell einen Hund aus dem Tierheim:p
    Tust damit dir und dem Vieh was Gutes:D


    Mal im Ernst: Ich hatte zwar persönlich noch nicht das Vergnügen mit der DPAG, bei Bekannten lief es aber nach folgendem Schema ab:


    Wenn du der Post mal bewiesen hast, dass die Sendung/der Inhalt nicht durch deine Hände beschädigt worden ist haben sie den nächsten Joker parat.
    Der heisst mangelhafte Verpackung. Der Inhalt wurde nur beschädigt, weil er durch die schlechte Verpackung unzureichend geschützt war.


    AFAIR stand mal im Kleingedruckten für den Paketversand, dass der Inhalt so gut verpackt sein müsse, dass er einen Sturz aus 1m Höhe schadlos übersteht.


    Spricht für DHL:rolleyes:


    Dann kommt Level 3: Wenn Du jetzt immer noch nicht aufgegeben hast, und am Besten noch ein Schreiben vom RA dazulegst, bequemen sie sich dazu, dir den Wert des Inhalts gutzuschreiben. Das kann dann auch noch Monate dauern...


    Und grad bei ebay gibts noch das Problem, wenn der Kaufpreis kleiner dem Wert der Sache ist. Bei echten Schnäppchen sollte man dann bei der Post das Wort ebay nicht erwähnen:D


    --> Mach lieber Druck beim Vk, wenn er sich auf § 447 I BGB beruft, soll er sich gleich noch die §§ 474 II und 446 durchlesen.


    Viel Erfolg!

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • für alle die es interessiert:


    1. Kai Mielke (psz)
    Nachschlag zum Zuschlag
    Kleine Gesetzeskunde für Geschäfte bei eBay & Co.
    Recht,Internet-Versteigerungen,Auktion, Versteigerung, eBay, Recht, BGB, Verbraucher
    c't 19/03, Seite 82


    wie ich, als interessierter Laie finde, ein sehr guter und differenzierter Artikel. Aber bitte sorgfältig lesen, und nicht nur die Rosinen rauspicken.


    Orlet

  • [eBay] problem....


    ich habe mir ein handy bei ebay ersteigert und heute mach ich das packet auf und es fehlt das handy in der verpackung ist nur das ladegerät und die anleitung, es war nur mit tesafilm zugeklebt worden, an der seite ist es leicht aufgerissen....
    man kann auch gut erkennen das es ein handy ist denn der karton wurde nicht wirklich verpackt sondern einfach nur ein päckchen aufkleber und den nokia karton geklebt!
    meine frage jetzt was kann man da machen?es ist doch seine schuld er hat es unzureichend verpackt!!

    *~Live every day as it is your last! Life is to short to be unhappy!*~

  • BlackOut


    Bei Ebay läuft es eben folgendermaßen:


    Wenn du ein versicherten Versand wünscht, wählst du die Versandart "Paket" für 6,70.


    Unversichert wird es eben als "Päkchen" versand, ist zwar billiger, aber im Fall der Fälle...der bei dir jetzt eingetreten ist, haftest du dafür, wenn es in der Artikelbeschreibung nicht explizit anders erwähnt wurde.Weder die Post noch der Absender.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!