Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
      booner
    Nach 10 Monaten was in Richtung fehlender Widerrufsbelehrung zu konstruieren halte ich für wackeliger als einen berechtigten Garantieanspruch durchzubekommen... (Zumal Seagate imho da eigentlich recht kulant ist.)


    Du meinst nicht zufällig das LG Flensburg?
    Denn ich wäre mir mittlerweile gar nicht mehr so sicher ob da nicht doch Wert- oder ggf. sogar Schadenersatz für die defekte Platte seitens des Käufers fällig wäre...


    Was ist daran konstruiert? Wurde nicht ordnungsgemäß belehrt - was ich meinen Anführungen vorausgesetzt habe - besteht unzweifelhaft ein weiterhin wirksam ausübbares Widerrufsrecht.


    Das (m.W. nicht rechtskräftige) Urteil des LG Flensburg ([URL=http://www.ec-basics.de/site/83,28,lg-flensburg-urteil-vom-23-08-2006-6-o-107-06,item,0.html]Az.: 6 O 107/06 v. 23.08.2006[/URL] ) halte ich für gewagt, KG Berlin und LG Hamburg sahen das nunmal anders. Die lex-specialis-Einstufung des § 312c II Ziffer. 2 BGB ggü. § 357 III 1 BGB ist auch holprig.


    Meines Erachtens ist also nichts mit Wertersatz für die Verschlechterung der Festplatte infolge bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme. Von etwas anderem als bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme hat der TE nicht berichtet.
    Überdies wäre der Unternehmer für alle den Wertersatz begründenden Tatsachen darlegungs- und ggf. beweispflichtig.


    Wo siehst du auch nur den leisesten Anhaltspunkt für ein einen Schadensersatz begründen könnendes Vertretenmüssen des TE?


    Evtl. ist auch § 357 III 3 BGB anwendbar, der den Haftungsmaßstab des TE auf eine diligentia quam in suis reduziert.



    Und: Was hat der verkaufende Händler mit einem "berechtigten Garantieanspruch" am Hut? Würdest du es als kaufvertragliche Nebenpflicht des Verkäufers statuieren, die Garantieabwicklung Hersteller-Endkunde in die Wege zu leiten bzw. gar abzuwickeln?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von zufaul


    Kenne mich da nicht so genau aus. Wo findet man sowas? Per Email habe ich jedenfalls nichts von ihm in der Art bekommen, habe grad mal geschaut.


    Höchstens auf der Rechnung, die bei der Platte dabei war, aber die habe ich gerade nicht zur Hand, sry.


    Dann such die Rechnung raus. Hast du überhaupt via ebay gekauft? Oder im Onlineshop?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Dann such die Rechnung raus. Hast du überhaupt via ebay gekauft? Oder im Onlineshop?


    Das wäre in der Tat mal interessant.


    "Voraussetzen" ist doch nichts anderes als konstruieren oder? ;)


    Schadenersatz steht im 346 Abs. 4 BGB (was ich ja aber auch durch das ggf. schon eingeschränkt habe) und hier zugegebenermaßen auch etwas konstruiert habe.
    Wenn der TE versucht seiner Verpflichtung aus 346 Abs. 1 nachzukommen der Händler diese aber nicht annimmt und daher auf Abs. 4 abzielt was dann?
    Im Ergebnis unproblematisch, muss aber auch erstmal wieder bewiesen werden.


    Das sind aber letztlich alles erstmal rechtstheoretischen Fragen. Der TE wollte ja nach Möglichkeit ohne Anwalt und das rechtliche Gezerre auskommen zumal der Vk sich ja erstmal totstellt.


    Da ist es einfach praktikabler zu Versuchen die Garantieabwicklung ohne Händler hinzubekommen (ob die Einschränkung das eine solche Abwicklung über den Händler in den Garantiebedingungen zulässig ist steht dabei ja noch wieder auf einem anderen Blatt).


    Funktioniert in anderen Fällen ja auch siehe hier:
    http://www.gatago.com/ger/ct/27727020.html


    CH

  • Hallo Leute da ich gerade mich im Umzug befinde, fehlen mir natürlich noch jede Menge neue Möbel. Also in das örtlichen Möbelhaus geschaut, dort war eine Wohnwand die mir super gefiel nur leider der Preis nicht. Also zufällig bei Ebay geschaut und siehe da dort ist genau die gleiche Wohnwand die von einer Powersellerin jeden Tag neu eingestellt wird. Jetzt zu dem eigentlichen Problem:


    Am ersten Tag bietete ich mit und musste leider feststellen sofort überboten zu werden. Also ich mir die Auktionen ein paar Tage angeschaut, weil die Wände laufen auch nur 1 Tag. Als erstes viel mir auf das immer wieder gleiche Namen bis in eine gewisse Preisregion hochbieten und dann auf Lemminge warten die dann hängenbleiben. Da mir das recht spanisch vorkam schaute ich auf die beendeten Auktionen und siehe da in einem Zeitraum von 30 Tagen immer die gleichen Namen die mitbieten. Klar kann Zufall sein aber warum tun dann genau diese Namen die ja schon mehrfach als Höchstbietende die Wohwände ersteigert haben immer noch jeden Tag mietbieten? Wozu brauch man als Einzelner 3 Wohnwände und bietet dennoch jeden Tag fromm fröhlich mit? Vor allem gibt es auch keine Bewertungen von den Käufen die sich ja sonst normalerweise beide Partein zum Abschluss der Transaktion geben. Ich weiss nicht aber in meinem Augen stinkt das zum Himmel, mittlerweile habe ich zwar kein Interesse an der Wohnwand finde aber dieses Geschäftsgebaren unterste Schublade. Sollte man sowas Ebay melden oder einfach ignorieren?

  • Melden! Bei Powersellern sind die m.W. recht restriktiv in Sachen Pusherei.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Ist folgender Satz


    Zitat

    Privatauktion - kein Umtausch oder Gewährleistung


    ein Freifahrtsschein sämtlichen defekten Krempel und Schrott problemlos verkaufen zu könnnen?


    Ich habe nämlich einen Laptop Akku erstiegert der leider defekt ist. Da aber dieser Satz in der Auktion stand habe ich wohl keine Chance dem Verkäufer seinen Elektronikschrott wieder zurückzugeben oder?

  • Zitat

    Original geschrieben von belinea
    Ist folgender Satz



    ein Freifahrtsschein sämtlichen defekten Krempel und Schrott problemlos verkaufen zu könnnen?


    Ich habe nämlich einen Laptop Akku erstiegert der leider defekt ist. Da aber dieser Satz in der Auktion stand habe ich wohl keine Chance dem Verkäufer seinen Elektronikschrott wieder zurückzugeben oder?


    Nein, kein Freifahrtsschein!
    Schicks zurück, er muss dir wahrheitsgemäße Angebaen zum Zustand machen!
    Wenn der Artikel defekt ist und er das schon wusste muss er dich natürlich drauf hinweisen!
    Ist aber natürlich immer Heck-Meck... :rolleyes:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von belinea
    Ist folgender Satz



    ein Freifahrtsschein sämtlichen defekten Krempel und Schrott problemlos verkaufen zu könnnen?


    Ich habe nämlich einen Laptop Akku erstiegert der leider defekt ist. Da aber dieser Satz in der Auktion stand habe ich wohl keine Chance dem Verkäufer seinen Elektronikschrott wieder zurückzugeben oder?


    Wenn der Verkäufer diesen Satz für eine mehrmalige Verwendung konzipiert hat, mithin AGB vorliegen, ist der Haftungsausschluss unwirksam.


    Andernfalls sind die Grenzen der Freizeichnung erreicht, wenn der Verkäufer einerseits vom Mangel wußte, und in Kauf genommen hat, dass der Käufer den Mangel nicht entdeckt, er also den Mangel arglistig verschwiegen oder andererseits, soweit er hinsl. der Beschaffenheit des Artikels eine Garantie übernommen hat.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Wenn der Verkäufer diesen Satz für eine mehrmalige Verwendung konzipiert hat, mithin AGB vorliegen, ist der Haftungsausschluss unwirksam.

    Ganz dumm gefragt: Müsste er also bei jeder neuen Auktion einen anderen Satz hinschreiben? Privat, gewerblich hin oder her... aber selbst ein eindeutig Privater verkauft in seinem eBay-Leben mehr als einen Artikel. Und ich glaube nicht, dass da einer hingeht und seinen Satz jedes Mal ändert. Der Satz ist immer der Gleiche.

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

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