Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.


  • Vielen Dank booner
    Ich habe nachdem die erste Wut über diesen Nigerianer verflogen ist, ein wenig in diesem Thread gesucht und viele Hinweise von dir gefunden.


    Aber kann mir einer sagen wie bzw. wo ich eine Meldung an ebay mache?
    Die Seiten werden immer unübersichtlicher ....

  • m@rtin


    Du bist doch nicht erst seit gestern bei TT oder :rolleyes:
    Das wurde gerade die letzten 2 Tage wieder durch gekaut!
    Schau einfach unter Nigera nach.

    Das Schlimmste ist nicht: Fehler haben, nicht einmal, sie nicht bekämpfen, ist schlimm. Schlimm ist, sie zu verstecken.
    Bertolt Brecht


    Im Gebrauch; Apple Watch 3 LTE, Iphone X 256er, IPad Air 2, Ipod Touch 6G, Ipad Mini 3 64GB, Mac Mini

  • Hi,


    ich habe ein kleines Problem mit einem Ebay Verkaufer. Und zwar habe ich mir diese
    GPS Maus gekauft und dem Päckchen war kein Akku.
    Ich habe den VK angeschrieben und reklamiert das der Akku gefehlt hat.
    Der VK meint aber jetzt nur das es nicht sein kann das ein Akku fehlt, denn die Pakete wären Original Verpackt. Wo er auch Recht hat. So wie der VK sich angehört hat, will er mir nicht den fehlenden Akku nachliefern. Mir geht es aber ums Prinzip.
    Aber was ist nun, bei mir fehlt der Akku und ich habe ihn definitiv nicht unterschlagen oder ähnliches.
    Wer hat nun Recht? Soll ich das Paktet zurückschicken?



    Gruß
    Chris

  • Muss hier noch eine Frage für einen Freund stellen.


    Folgendes Szenario: Er hat mitgesteigert bei Alufelgen, preisliche Hausnummer so in etwa 1300 Euro, er wurde allerdings später noch leicht überboten und hat dann nicht mehr erhöht. Allerdings bekam er später eine Mail von eBay, dass er die Felgen nun für etwa 800 Euro ersteigert habe. Also offensichtlich hat da wohl der andere Bieter seine Gebote zurückgezogen.


    Problem: Der Verkäufer möchte jetzt natürlich, dass eben die 1300 Euro bezahlt werden. Nun die Frage: Wie sieht diese Situation denn nun aus? Kann er nun wirklich darauf bestehen, die Ware für 800 Euro zu erhalten, so wie es eben auch in der eBay-Mail steht, oder muss er sein letztes Gebot - bevor der andere Bieter zurückgezogen hatte - einhalten?

  • Gemäß den ebay-AGB ist er an sein Gebot gar nicht mehr gebunden, wenn er zeitweise überboten wurde und durch den Rücktritt des Höchstbieters nun plötzlich wieder Höchstbieter ist.
    Er muss die Felgen also gar nicht nehmen, wenn er nicht will. Wenn er sie nehmen will, sollte er sie (wieder nach ebay-AGB) für sein Höchstgebot, also für die 800eur, bekommen.
    Nach den ebay-AGB ist der Verkäufer jetzt an diese 800eur gebunden, aber wenn er die Felgen nunmal nicht für diesen Preis verkaufen will, wird man da auch in der Praxis nicht viel machen können, ausser sich ein bisschen mit roten BW zu fetzen....

  • Bandito600


    Hi,


    da passen doch normale Nokia Akku´s rein.. und an einen ranzukommen ist auch nicht das Problem :)


    Ich denke du solltest dir einfach nen Akku besorgen und die Sache vergessen!



    gruß Roman

    Leben, das ist das Allerseltenste in der Welt - die meisten Menschen existieren nur.

  • Zitat

    Original geschrieben von shausch
    Gemäß den ebay-AGB ist er an sein Gebot gar nicht mehr gebunden, wenn er zeitweise überboten wurde und durch den Rücktritt des Höchstbieters nun plötzlich wieder Höchstbieter ist.
    Er muss die Felgen also gar nicht nehmen, wenn er nicht will. Wenn er sie nehmen will, sollte er sie (wieder nach ebay-AGB) für sein Höchstgebot, also für die 800eur, bekommen.
    Nach den ebay-AGB ist der Verkäufer jetzt an diese 800eur gebunden, aber wenn er die Felgen nunmal nicht für diesen Preis verkaufen will, wird man da auch in der Praxis nicht viel machen können, ausser sich ein bisschen mit roten BW zu fetzen....


    Naja, dass er sie eben für 800 sehr gerne nehmen will, kann man sich ja denken ;) Das heißt also, rein rechtlich gesehen hätte er durchaus einen Anspruch darauf, ja?

  • Keine Ahnung, was sowas sonst kostet :)


    Also rechtlich gemäß BGB ist das wieder was ganz anderes, als das, was in den ebay-AGB drinsteht. Die ebay-AGB sind im Aussenverhaeltnis, also auch später vor Gericht, im Prinzip nichts wert. Und ob eine ebay-Auktion einen zu einem normalen BGB-Kaufvertrag führt, oder lediglich zu einem unverbindlichen Angebot, darüber sind sich die Gerichte nicht so ganz einig. Das BGB ist 100 Jahre alt und gibt für solche Fälle direkt nichts her und wie die Sache ausgelegt wird, das hängt vom Verhandlungsgeschick der Prozessbeteiligten ab.


    Kurz gesagt: Die ebay-AGB decken die ebay-internen Verwarnungen, roten BW und diesen ganzen Spielkram, der aufgeführt wird, wenn sich jetzt einer vor dem Geschäft drückt, aber wenn der VK nicht für 800eur abgeben will, ist es nicht garantiert, dass man ihn vor einem deutschen Amtsgericht dazu zwingen kann.
    Eine ebay-"Auktion" ist keine Auktion (Versteigerung etc.) im Sinne des BGB §156, schon allein deshalb nicht, weil für eine solche Veranstaltung Präsenzpflicht besteht

  • Ich möchte einen Artikel für "Sofortkauf" bei Ebay einstellen, allerdings nur zur Selbstabholung.


    Da der "Nigeriafilter" eingeschalten ist, wollte ich wissen, ob folgender Satz Probleme bereiten kann:


    Käufer nicht akzeptieren, die in Ländern angemeldet sind, in die ich keine Ware verschicke


    Ist Ebay so schlau und weiß, dass ich gar nicht verschicke oder heißt das, keiner kann meinen Artikel kaufen, da im Grunde genommen ja nicht mal ein deutscher Käufer in Frage kommt?

    «Some say that we have at least thought of a new way of introducing him. But we haven't. It's The Stig!»

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