Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.
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Re: roben666
Ach Mist, jetzt habe ich es schriftlich:
Ich bin ein ..."UNSERIOSER & UNKOMPETENTER EBAYER! FINGER WEG! ZUERST BESCHREIBUNG LESEN !!!!!!!"
Ich bin UNSERIOS (ö?) und UNKOMPETENT (Hab das Wort in meinen Duden leider nicht gefunden, er meinte wohl INkompetent).Das Intressante daran ist, er (http://feedback.ebay.de/ws/eBa…wFeedback&userid=roben666) hat schon 10 zurück gezogene Bewertungen.
P.S. Lohnt es sich eigentlich beim Finanzamt nachzufragen wenn von einem Händler keine Rechnung kommt bzw. kann mir da jemand einen Tipp geben?
http://telefon-treff.de/showth…ostid=1958957#post1958957
Keinuser
Zitat -
Zitat
Original geschrieben von offline
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"heute spätestens jedoch am Montag wird mein Bekannter ( Postbeamter) mit der für Sie zuständigen Poststelle in Verbindung setzten und nachforschen wo das Päckchen geblieben ist. Sollte dabei raus kommen, dass Sie oder eine andere Person das Päckchen in Empfang genommen haben, und das ist nachvollziehbar auch bei einem Päckchen, dann können Sie sich auf eine Anzeige wegen Betrugs freuen.
...geile variante eine drohkulisse aufzubauen... :p
wenn also die oma deines nachbarn 3 häuser weiter (die wiederum eine bekannte des bekannten bekannten ist) dein päckchen angenommen hat bist du dran
scnrder verkäufername wäre wirkl. mal schön, dann weiß man, von wem man sich fern halten sollte.
kann zwar verstehen, daß er etwas genervt ist, deine entscheidung 2-3 tage nach dem kauf am liebsten sofort die kohle zurück zu bekommen finde ich auch eher :confused: , aber so ne echt billige drohkulisse ist eher peinlich...
es wird doch eh nicht dokumentiert, ob ein päckchen ausgeliefert ist. im zweifel hat es der postbote verloren & pech.
um welche summe geht es denn dabei, daß das so ne welle schlägt? -
Fehlt nur noch das der Postbeamte "bestätigt" (wie auch immer er das beweisen will) , dass du oder sonstjemand das Päckchen angenommen hat. So ein Quatsch, der will wahrscheinlich das du still bist und das ganze so hinnimmst.
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So , vielleicht habe ich mir jetzt ins eigene Bein geschossen, aber ich habe Probleme bei einer Auktion. Ich hatte zwar im Titel versucht hervorzuheben, daß auf 2 x ein Ticket geboten wird ( Multiauktion), leider wird versucht den Auktionstext jetzt gegem mich auszulegen. click
Eine Käuferin besteht darauf zwei Karten zum Preis von 89€ ersteigert zu haben. Ist die Kombination aus Auktionstitel- und beschreibung so zweideutig, daß ich die Tickets abgeben muß?Könnte ich mich auf einen Erklärungsirrtum berufen ?
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Was passiert wenn ich keine 4 Karten liefern kann. Reicht es aus die 89€ zu ersetzen ?
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Zitat
Original geschrieben von DrMac
Was passiert wenn ich keine 4 Karten liefern kann. Reicht es aus die 89€ zu ersetzen ?Du musst nicht 2x2 sondern 2x1 Karte liefern, jedenfalls würde ich dein Angebot dahingehend auslegen, was wegen "Anzahl 1" auch recht eindeutig ist. Die gute Frau muss, also sie geboten hat, auch Menge 1 eingetippt haben.
Wenn man dein Angebot auf 2x2 hin auslegen würde, kommt eine Irrtumsanfechtung in Betracht. Schadensersatz ginge dann nur auf das negative Interesse, d.h. auf den Vermögensnachteil der Käuferin, den sie erlitten hat, weil sie auf deine Angaben vertraut hat (und deswegen z.B. bei einem anderen günstigeren Angebot nicht gkeauft hat).
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Sorry wenn ich das so offen sage, aber aus der Kundenperspektive sieht das sehr nach zwei Karten aus - und mal ehrlich.... Du hast nicht viel dafür getan, den Umstand hervor zu heben, dass es sich um jeweils eine Karte handelt!
".....Ich biete hier zwei Eintrittskarten....."
Egal wie das formaljuristisch aussehen mag wegen der "Anzahl 1" - sauber finde ich die Auktion nicht.
Genau solche Fälle werden hier nämlich meines Erachtens nach sonst immer aus der Käufer-Ecke heraus behandelt...Nicht böse gemeint und just my 2 cent,
Yoko
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Zitat
Original geschrieben von DrMac
Was passiert wenn ich keine 4 Karten liefern kann. Reicht es aus die 89€ zu ersetzen ?
ja.
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