Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von NiceIce
    Bei ner Überweisung ist zurückbuchen nicht möglich.
    ...


    im normalfall richtig, aber: wenn das geld auf einen fremden namen, der nicht zur kto.-nr. paßt überwiesen wird, dürfte es nicht verbucht werden. das fällt aber nicht bei jeder überweisung auf, so daß das geld erst mal gutgeschrieben wird. hinterher kommt dann ne reklamation an die bank, die zurücküberweisen muß & man steht da ohne kohle & ohne ware.
    daher in der gutschrift immer auf den namen des empfängers schauen. wenn's nicht der eigene ist, von der bank bestätigen lassen oder selber zurückgeben!

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
    "Das mit der Demokratie ist damals falsch verstanden worden. Man kann zu allem eine Meinung haben, man muß aber nicht. Daher gilt: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!", Dieter Nuhr - http://www.nuhr.de
    Aktuelle Angebote im Biete:

  • Zitat

    Original geschrieben von deißen
    Was kann man machen, wenn man feststellt, daß ein Verkäufer offesichtlich seine Artikel mithochbietet? Kann man das irgenwie bei ebay speziell melden?


    Wie willst du das nachweisen? Selbst wenn ein Käufer ein zweites Mal bei einem Verkäufer mitbietet ist erstmal nichts illegales daran. Ich hab auch schon desöfteren bei den gleichen Verkäufern gekauft, weil der Preis in Ordnung war und der Service stimmte.

  • Er hat von ungefähr 30 Auktionen ungefähr 27 mal mitgeboten, schon sehr unwahrscheinlich, oder?
    Es ist ein Privaverkäufer mit ganz verschidenen Artikeln...
    Ich hatte auch auf etwas von ihm geboten, der andere Bieter war aber höher, heute habe ich von ihm Nachricht erhalten, daß der andere Bieter sich "vertippt" hätte und er mir den Artikel nun anbietet.
    Der andere Bieter war einmal auch Käufer bei Ihm, er hat kurz nach Auktionsende also so 2 Stunden nach dem Ende, die Berwertung für schnellen Versand abgegeben, schon sehr komisch...

  • Bei so einem Fall ist es natürlich eindeutig. Wahrscheinlich ein noob. Meld das mal Ebay und schildere den Fall. Das geht sicherlich rucky zucky, dann ist der Account wohl dicht :D

  • Ein spezielles Formular gibts aber nicht bei ebay, wo man nicht so viel beschreiben muß, was die Tatsachen angeht?


    Werde das dann jetzt mal melden, dann heißt es nicht 3...2....1...meins sondern: 3...2...1...weg (ist der Account).... hehe

  • Bin ja ehrlich, dass ich auch schonmal eine Auktion künstlich hochgetrieben hatte, aber so blöd zu sein, dies immer wieder mit dem selben Account zu machen ist schon hart...


    Wenigstens erwischen lassen sollte man sich nicht.... ;)

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • Außerdem wieso mitbieten? Inzwischen gibt es doch die Möglichkeit einen Mindestpreis einzugeben. Außer man möchte so viel wie möglich erzielen.

  • Habe dies zwar noch nie genutzt und mich auch noch überhaupt nicht damit beschäftigt, aber diese Mindestpreisoption ist doch afair nicht für jede Artikelgruppe möglich.


    Wahrscheinlich kostet die Option auch noch extra. Damit bieten dann halt einige Leute lieber mit dem Zweitaccount mit.

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • als die option das da steht "mindestpreis nicht erreicht" geht nur bei dem bereich ebay motors also wenn man z.b. ein auto anbietet ;)


    bei klamotten,unterhaltungselektronik,schmuck usw.. geht die option noch nicht!


    cu sway

    enjoy the little things ....

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Könnte man "zur Sicherheit" nicht einen Art "Annahmevorbehaltstext" in eine Auktion einbauen? Kombiniert noch mit dem Vorbehalt Auktionen früher zu beenden ohne daß ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt!? So wie dieser Satz mit dem tollen EU-Gesetz!?
    Dachte da an etwas wie in diesem Urteil . Natürlich einfach und kurz, aber trotzdem wasserdicht...
    Ist dann sicher nicht mehr der Sinn der Sache, sprich einer Versteigerung, aber man ist wenigstens abgesichert!? Das müsste dann ja auch gehen, selbst wenn der BGH das anders sieht? Also sprich wenn mans reinschreibt wissen potentiellen Käufer Angebotsabgeber ja auf was sie sich einlassen (würden) Richtig?
    Also: wie formulieren...!?


    Ich beantworte mir die Frage mal selber... :D
    Wie wärs mit sowas...:

    Zitat

    Dieses Angebot ist unverbindlich und freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.


    geklaut bei ner Autoanzeige (nichtbei Ebay)
    Was ist davon zu halten!?
    Reicht das?

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

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