Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • uwm: Ich würde mir die Trackingnummer geben lassen. Mit welchem Paketdienst hat er denn verschickt? Hermes braucht schonmal länger als 2 Tage und auch DHL hält die Regellaufzeit von 1-2 Tagen nicht immer ein.

  • Hermes braucht sogar hin und wieder mal ne ganze Ecke länger als zwei Tage. ;)


    Ich würde mir da (noch) keine größeren Gedanken machen, das ist noch im Rahmen bisher.

  • Mich machen irgendwie nur die ganzen Umstände etwas nervös .... längere Lieferzeit... ausländischer Name .... ausgerechent 8910i :rolleyes:


    Eigentlich passt da ja alles zusammen.... außer halt die fast 100 positiven Bewertungen.


    Ich werde dann mal bis Mitte nächster Woche warten, dann werde ich unfreundlich :D

  • Käufer reklamiert unbekannten Defekt - wie reagieren?


    Hi,


    ich habe vor kurzem meine analoge Kamera-Ausrüstung via Ebay versteigert. Bin weitgehend ein Laie und habe mich eigentlich immer über gute Bilder meiner Autofokus-Spiegelreflex gefreut, wenn sie zu besonderen Anlässen zum Einsatz kam.


    Jetzt reklamiert der Käufer meines Zoomobjektivs Probleme, die mir nie aufgefallen sind. :rolleyes: Aufgrund der Fachbegriffe, die er verwendet, ist mir schon klar, dass er mehr Ahnung haben muss. Dennoch hätte ich gern ein paar Meinungen, wie ich reagieren soll.


    Hier ein Link zur Auktion, in der ich natürlich auch angegeben habe, dass alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen sind und ich keine Beschaffenheitsgarantie bzw. Haftung für Sachmängel anbiete. Rein rechtlich dürfte ich fast auf der sicheren Seite sein, aber es geht mir nicht nur darum.


    Das hat mir der Käufer geschrieben:
    "Hallo,
    das 28-85 ist angekommen. es entspricht leider nicht Ihrer
    Beschreibung: es hat folgende Mängel:
    1. der Schneckentubus hat deutliches Spiel
    2. die Fokusierung ist sehr ungleichmäßig und stimmt mit der
    realen Entfernung oft nicht überein (innerer Defekt?)
    3. das Kunststoffteil der elektronischen Kontakte hat einen Riß,
    der geklebt wurde, das hält zwar, ist jedoch ein deutl. Mangel.
    vor allem wegen des 2. Fehlers ist das Objektiv leider als defekt
    zu bezeichnen und hätte als solches bezeichnet werden müssen.
    wahrscheinlich ist Ihnen dies alles so nicht aufgefallen, da die
    fehlerhafte Focussierung nicht immer auftritt. ich schlage
    deshalb vor, dass Sie das Objektiv zurücknehmen. was meinen
    Sie? "


    Wie gesagt, grundsätzlich funktioniert das Objektiv und ich hatte - als relativer Foto-Laie - nie Anlass zu Klagen. In meiner Besitzerzeit musste das Objektiv nie repariert werden, und ich kann die Angaben des Käufers nicht überprüfen. Würdet Ihr gleich darauf vertrauen, dass wirklich ein Defekt vorliegt, und es zurücknehmen? (Das Objektiv ist ca. 15 Jahre alt und ich war der zweite Besitzer.)


    Vielleicht kann auch ein Foto-Experte unter uns mir seine Meinung sagen! :top:


    Danke :) - Chris

  • Zitat

    Original geschrieben von Tipsy
    Ja. Das Hermes-System lahmt manchmal, ist heute etwas unter der Nr. zu finden?


    Unter der Nummer hätte ich wohl nie was gefunden, da er sie falsch abgetippt hat.
    Ich habe das Paket, nachdem ich die richtige Nr. per Mail bekommen habe, heute im Lager abgeholt.
    Außerdem sah auf dem Adressaufkleber in meinem Nachnamen ein "c" wie ein "o" aus und in der Strasse wurde aus einem "l" ein "i" gemacht. Schon ging garnichts mehr.
    Nicht mein bestes Ebay-Erlebnis, aber was lange währt...


    Viele Grüße


    xray

  • Hmmm, ich würde mittlerweile bei sowas meinen Anwalt fragen.


    Ich hatte kürzlich Riesenärger und gekostet hats auch nicht wenig wegen einer eigentlich lächerlichen 80 Euro Handyauktion.


    Ich bin leider zu spät zu meinem Anwalt gegangen, aus den gemachten Erfahrungen heraus würde ich in Zukunft grundsätzlich jedem raten, wenn sich jemand beschwert, alles erstmal einem Anwalt zu zeigen.


    Ich hatte eigentlich auch gedacht, mit Gewährleistungsauschluß auf der sicheren Seite zu sein, aber anscheinend war das fürn A.... ich schreibe es zwar noch hin, habe aber mittlerweile gelernt, daß auf der Gegenseite nur der rchtige sitzen muß, dann ist das wohl vergebene Mühe.
    Es sei denn, der entsprechende Text wurde mit einem "copyrigth by Kanzlei XY" gekennzeichnet..... :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von deißen
    Habe ein Problem, ich bin der Meinung, daß ich hier zwei Tickets ersteigert habe, der Verkäufer meint, daß es nur eins ist, kann mir jemand weiterhelfen??


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=7208278443


    Ist dieser Satz in der Auktion überhaupt erlaubt:
    "Es werden beide Karten versteigert, bitte geben sie jedoch den Preis ein, den sie pro Karte ausgeben möchten. Der Endpreis errechnet sich dann daraus. "

  • das habe ich mich auch schon gefragt...


    Kommt mir komisch vor, aber so wie das klingt sind doch beide Karten versteigert worden, oder?

  • #


    Kurzes Update : Natürlich heute wieder keine Post bekommen.
    Hatte ich mir fast gedacht.
    Habe dem netten Menschen grade ganz unfreundlich per mail aufgefordert, bis Donnerstag zu liefern.
    Schätze, das da nix mehr kommt.
    Jedenfalls habe ich die Sachen schön ausgedruckt und schon mal für meinen Anwalt vorbereitet.


    Ich hoffe nur, daß das Geld noch zu retten ist, habe aber das ungute Gefühl das meine Kohle bereits in eine Ziegenzucht in Anatolien investiert wurde ....
    :mad:

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