Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Wollte mich gerade bei mein ebay einloggen, plötzlich kommt die Meldung Ebay für Gäste.... Allerdings keine Fehlermeldung dass mein Passwort oder so falsch wäre... Habs ja auch richtig eingegeben.


    Wie soll ich jetzt meine beobachtetn Artikel sehen? ich komme nichtmehr auf meine eprsönliche ebay-Seite :flop:

    Freunde der Sonne

  • Hab ich auch ab und zu mal. Wechsel mal den Browser.


    Mein Opera hat ab und zu mit Ebay Probleme. Mit dem IE gehts dann.



    Gruß
    Michael

    <Chuck Norris hat die Leitung des Berliner Flughafens übernommen. Morgen früh um 07:30 Uhr ist Eröffnung.>

  • Versand ins Ausland


    Hi @ all!


    Ich habe folgendes Problem: Bei eBay habe ich eine gebrauchte Xbox verkauft - Versand nur nach Deutschland.
    Natürlich hat sie jetzt jemand aus dem Ausland ersteigert. Laut eBay eine Adresse in London. Der Typ selbst schrieb in seeeehr gebrochenem Deutsch, dass er in Nigeria ein Waisenhaus betreut. Man konnte aber kaum Sinn aus seiner eMail lesen -> falsche Wörter usw.


    Habe ich eine Möglichkeit die Xbox an einen der anderen Bieter zu verkaufen? Und falls ja, wie? Dem Typen hab ich schon geschrieben, dass ich ihm die Xbox sicher nicht verkaufe.

    Apple iPhone - Firmware 1.1.4 - Original T-Mobile Complete M

  • Schreib doch einfach dem Bieter der kurz vor schluss überboten worden ist ne Nachricht und mach ihm ein Angebot. Da du bei der Auktion ja geschrieben hast das du nur nach Deutschland versendest, solltest du da keine Probs. mit dem Typ aus London bekommen.


    Gruss,


    Sasch

  • Bei einem Bieter aus Nigeria würde ich ohnehin keinen Deal abwickeln. Ebay schreibt bei solchen Bietern auch die Gebühren gut.
    Entweder versuchen an den nächsten Bieter zu verkaufen oder neu einstellen. Man kann übrigens auch die Länder eingrenzen, aus denen Gebote zugelassen werden.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Habe vor kurzem bei eBay ein neues Handy verkauft, Käufer hat bezahlt, Ware per DHL Paket versendet, nun liegt das Paket, sofern das Tracking zuverlässig ist, schon seit über einer Woche auf dem örtlichen Postamt des Käufers, ohne bislang abgeholt zu werden. Wenn ich richtig rechne, müsste das Paket spätestens morgen abend sich wieder auf den Weg zurück zu mir machen, was mir natürlich gewaltig stinkt.


    Kann natürlich sein, dass DHL das Paket bei der Ausgabe an den Käufer nicht richtig aus dem System gebucht hat, aber was ist denn eine angemessene Reaktion, wenn das Paket zurück geht, die Annahme also verweigert wird?


    Ich dachte an Mahnung mit Fristsetzung von 14 Tagen, mir innerhalb von 14 Tagen erneut die Versandkosten+Betrag x für die Umstände, die mir durch die 2. Zusendung zeitlich und materiell entstehen, zu überweisen, damit ich das Paket erneut verschicken kann. Wieviel kann man in so einem Fall denn verlangen? Manche Online-Shops berechnen ja bis zu 20 € Pauschale für Annahmeverweigerung. Nur, wenn dann immer noch nichts passiert, hab ich dann ein Handy bei mir liegen, dessen Besitzer, nicht aber Eigentümer ich bin. Wie sieht es da aus mit der Haftung und Versicherung aus? Ab wann kann ich Lagerkosten in Rechnung stellen? Ich hoffe, dass es nicht soweit kommt und das Handy morgen noch abgeholt wird, aber ich werde auf keinen Fall das Handy zurücknehmen und das Geld zurücküberweisen. Schon allein aus Prinzip nicht.

    23.05.2009, 17:18 Uhr...VfB Stuttgart nach 3:1 in München Deutscher Meister 2009, Diego beendet in seinem letzten Spiel für Werder Wolfsburger Titelträume...

  • Zitat

    Original geschrieben von D-Love
    Ich dachte an Mahnung mit Fristsetzung von 14 Tagen, mir innerhalb von 14 Tagen erneut die Versandkosten+Betrag x für die Umstände, die mir durch die 2. Zusendung zeitlich und materiell entstehen, zu überweisen, damit ich das Paket erneut verschicken kann. Wieviel kann man in so einem Fall denn verlangen? Manche Online-Shops berechnen ja bis zu 20 € Pauschale für Annahmeverweigerung. Nur, wenn dann immer noch nichts passiert, hab ich dann ein Handy bei mir liegen, dessen Besitzer, nicht aber Eigentümer ich bin. Wie sieht es da aus mit der Haftung und Versicherung aus? Ab wann kann ich Lagerkosten in Rechnung stellen? Ich hoffe, dass es nicht soweit kommt und das Handy morgen noch abgeholt wird, aber ich werde auf keinen Fall das Handy zurücknehmen und das Geld zurücküberweisen. Schon allein aus Prinzip nicht.


    Hast du den Käufer schon angeschrieben und mal nachgefragt, warum er es nicht abgeholt hat ?

  • Zitat

    Original geschrieben von D-Love
    Habe vor kurzem bei eBay ein neues Handy verkauft, Käufer hat bezahlt, Ware per DHL Paket versendet, nun liegt das Paket, sofern das Tracking zuverlässig ist, schon seit über einer Woche auf dem örtlichen Postamt des Käufers, ohne bislang abgeholt zu werden. Wenn ich richtig rechne, müsste das Paket spätestens morgen abend sich wieder auf den Weg zurück zu mir machen, was mir natürlich gewaltig stinkt.


    Kann natürlich sein, dass DHL das Paket bei der Ausgabe an den Käufer nicht richtig aus dem System gebucht hat, aber was ist denn eine angemessene Reaktion, wenn das Paket zurück geht, die Annahme also verweigert wird?


    Ich dachte an Mahnung mit Fristsetzung von 14 Tagen, mir innerhalb von 14 Tagen erneut die Versandkosten+Betrag x für die Umstände, die mir durch die 2. Zusendung zeitlich und materiell entstehen, zu überweisen, damit ich das Paket erneut verschicken kann. Wieviel kann man in so einem Fall denn verlangen? Manche Online-Shops berechnen ja bis zu 20 € Pauschale für Annahmeverweigerung. Nur, wenn dann immer noch nichts passiert, hab ich dann ein Handy bei mir liegen, dessen Besitzer, nicht aber Eigentümer ich bin. Wie sieht es da aus mit der Haftung und Versicherung aus? Ab wann kann ich Lagerkosten in Rechnung stellen? Ich hoffe, dass es nicht soweit kommt und das Handy morgen noch abgeholt wird, aber ich werde auf keinen Fall das Handy zurücknehmen und das Geld zurücküberweisen. Schon allein aus Prinzip nicht.


    Ruf ihn an! Wenn's schnell gehen soll würde ich auf mails verzichten.

  • Ich hab folgendes Problem:


    Habe bei ebay einen artikel verkauft, adresse die mir ebay zeigt ist herr ww aus xx.
    der artikel wurde nun mit paypal bezahlt, dort angegebene adresse ist herr yy aus zz. was machen? :confused: habe bereit beide 'käufer' (also 2 verschiedene email adressen angeschrieben)

    ©Doc. Brown Enterprises – 24 Hr. Scientific Services

  • Bewertungszeitraum


    Ist zwar nichts sooo wichtiges, aber hat man bei ebay nicht 90 Tage Zeit um den Anderen zu bewerten ? Ich hab vor etwa eineinhalb Monaten eine Grafikkarte ersteigert und hatte bisher nicht bewertet. Wollte das grade nachholen aber der Artikel steht nicht mehr bei den Gekauften drin und auch nicht mehr als "zur Bewertung offen". Ist das jetzt zu spät oder gibts da noch eine Möglichkeit ?

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