Ich hätte mal eine kurze Frage:
Ich habe dieses Gerät von einem Privatverkäufer bei Ebay gekauft. Nun hat der Verkäufer im Text weder Garantie, noch Gewährleistung ausgeschlossen, so müsste ich ja damit entsprechende Ansprüche gegen ihn haben, richtig? Schliesst dies dann auch ein Widerrufsrecht mit ein?
Ob das Ganze problemlos praktikabel sein wird, steht natürlich auf einem anderen Blatt, falls der Verkäufer das nicht einsehen sollte. Aber wäre schon ganz interessant zu wissen, wie das in diesem Fall aussieht, wenn mir bspw. das Gerät nicht zusagt.