Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Ich hätte mal eine kurze Frage:


    Ich habe dieses Gerät von einem Privatverkäufer bei Ebay gekauft. Nun hat der Verkäufer im Text weder Garantie, noch Gewährleistung ausgeschlossen, so müsste ich ja damit entsprechende Ansprüche gegen ihn haben, richtig? Schliesst dies dann auch ein Widerrufsrecht mit ein?
    Ob das Ganze problemlos praktikabel sein wird, steht natürlich auf einem anderen Blatt, falls der Verkäufer das nicht einsehen sollte. Aber wäre schon ganz interessant zu wissen, wie das in diesem Fall aussieht, wenn mir bspw. das Gerät nicht zusagt.

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Zitat

    Original geschrieben von Shani Ace
    Ich hätte mal eine kurze Frage:


    Ich habe dieses Gerät von einem Privatverkäufer bei Ebay gekauft. Nun hat der Verkäufer im Text weder Garantie, noch Gewährleistung ausgeschlossen, so müsste ich ja damit entsprechende Ansprüche gegen ihn haben, richtig? Schliesst dies dann auch ein Widerrufsrecht mit ein?
    Ob das Ganze problemlos praktikabel sein wird, steht natürlich auf einem anderen Blatt, falls der Verkäufer das nicht einsehen sollte. Aber wäre schon ganz interessant zu wissen, wie das in diesem Fall aussieht, wenn mir bspw. das Gerät nicht zusagt.


    Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nur bei Fernabsatzgeschäften, also bei fast allen Käufen, die ein Verbraucher bei einem Unternehmer im Wege des Fernabsatzes tätigt.


    I.d.R besteht das Widerrufsrecht also von Gesetzes wegen und kann nicht vom Unternehmer abbedungen werden.


    Auf gut deutsch: Kaufst du unter auschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln bei einem Privatmann, hast du keinerlei Widerrufsrecht. Kaufst du bei einem Händler, hast du i.d.R. ein Widerrufsrecht, dass der Händler dir ggü. auch nicht wirksam auschließen kann. Natürlich kann auch ein privater Verkäufer dem Käufer individuell ein vertragliches Widerrufsrecht einräumen, sollte er das wollen.


    Das der Verkäufer hier wolh kein Unternehmer ist, besteht demzufolge auch kein gesetzliches Widerrufsrecht (und deshalb hat er auch erst gar keines ausschließen müssen).

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • booner:


    Vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort - dann hat sich das erledigt. D.h. ich habe nur einen Anspruch darauf, dass der Verkäufer mir das Gerät, falls es mal defekt sein sollte, ggfs. umtauscht oder repariert?

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  • Zitat

    Original geschrieben von Shani Ace
      booner:


    Vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort - dann hat sich das erledigt. D.h. ich habe nur einen Anspruch darauf, dass der Verkäufer mir das Gerät, falls es mal defekt sein sollte, ggfs. umtauscht oder repariert?



    Ersteinmal dürften dir sämtliche Mängelrechte durch den Ausschluss "Privatverkauf, keine Garantieleistung Keine Rücknahme" verwehrt sein.


    Zweitens würde der Verkäufer, hätte er die Haftung nicht wirksam ausgeschlossen, nur für solche Mängel haften, die an der Sache schon zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorgelegen haben. "Falls es mal defekt sein sollte" ist von der gesetzlichen Mängelhaftung nicht gedeckt.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Ich habe schon seit längeren das Problem, das Info E-Mails von ebay nur noch sehr sporadisch bzw. gar nicht mehr ankommen :mad:


    Von meinen letzten zwei eingestellten Artikeln bekam ich nur von einem die E-Mail das mein Artikel erfolgreich eingestellt wurde.


    Der erste Artikel wurde heute morgen gegen 1.00 Uhr Nachts von einem Käufer per Sofort Kauf gekauft.


    Und selbst jetzt ca. 23 Stunden später habe ich noch immer keine E-Mail von ebay erhalten das mein Artikel verkauft wurde :mad:
    Wenn ich mich nicht zufällig heute Morgen mal bei ebay eingeloggt hätte, und in -Mein ebay- nachgesehen hätte wüßte ich noch nicht mal das mein Artikel längst verkauft wurde.


    Auch der zweite Artikel wurde heute am Nachmittag verkauft, und auch da habe ich noch keine Info E-Mail von ebay bekommen.


    Das nervt mich so langsam ein wenig.


    Wie ist das bei euch so, bekommt ihr auch nur noch so unzuverlässig die ja doch sehr wichtigen Status E-Mails von ebay?

    Google Pixel 2 128 GB
    Huawei Mediapad M5 10.8 LTE
    TT Member Card #143

  • sind solche Auktionen eigentlich immer Betrug?
    http://cgi.ebay.de/NEUHEIT-NOK…29008QQrdZ1QQcmdZViewItem


    Unabhängig jetzt mal vom Autkionspreis bietet der Händler ja 20 N70 für 2000 Euro an, was ja viel zu wenig ist.
    Aber der hat ja ca. 3000 positive Bewertungen.
    Daher die Frage:
    Steht der Händler kurz vor der Insolvenz und will noch schnell Geld machen?
    Oder hat irgendjemand diesen Account gekauft und will noch schnell Geld machen?



  • Der Account ist nicht gekauft, sondern gehackt. Jemand hat das Passwort gestohlen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • So übertrieben billig ist das nun nicht. Würde sogar sagen unterster Durchschnitt.
    Wenn Du Dir die Liste beendeter V600i anschaust wirst Du sehen, dass dieser Preis durchaus ab und an vorkommen kann.


    Schaust Du hier: Ich bin ein Link...


    Greetz

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

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