Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von der_blub
    Wenn Sie nun bezahlt, und wir die "reparierte" Hose liefern, wird sie diese vermutlich sofort genaustens untersuchen, und daher in Preisverhandlungen einsteigen wollen...


    Nun, nach neuestem Mailing ergibt sich nun folgender Sachverhalt (Zwischenzeitlich hat meine Freundin erneut vorgeschlagen eine reparierte Hose zu versenden, allerdings nur gegen die in der Auktion vereinbarte Vorkasse. Dies nur zum Verständnis.):

    Zitat

    Mail von Käuferin
    Der Fehler liegt bei dir das hast du selber schon gemerkt und hast es mir sogar schriftlich gegeben Danke dafür!!!!! So vertraglich gesehen (den haben wir falls du´s noch nicht bemerkt hast) bekomme ich von dir eine Hose, die ich erst sehen will, den in der Artikelbeschreibung hast du gelogen!!! und ich werde dir bestimmt kein Geld Überweisen bevor ich nicht sehe was ich bekomme den ( falsche Artikelbeschreibung).
    und außerdem wie und wann ich meinen Anwalt bemühe musst du schon mir überlassen auch wegen 40 Euro, den wozu bezahle ich meinen Rechtschutz jeden Monat, und da das eindeutig dein Fehler ist bezahlst du den Anwalt nicht ich!!!!! und ob ich die Hose will oder nicht entscheide ich selber!!!!!


    Any Tipps? ;)


    Was passiert denn, wenn meine Freundin ab nun einfach gar nicht mehr reagiert? Die Käuferin verlangt eine Hose, ohne die vereinbarte Vorkasse leisten zu wollen. Wenn die Käuferin wirklich zum Anwalt geht, sind damit unweigerlich - im Falle des nachträglichen Einlenkens - Kosten für meine Freundin verbunden?


    Mittlerweile entwickelt sich das nämlich zu einer "Prinzip-Sache". Und ehrlich gesagt kann ich das verstehen, denn auf solche Mails reagiert man i.A. nicht gerne wohlgesonnen, vor allem dann nicht, wenn man sich eigentlich nichts vorzuwerfen hat...

  • Auf dem Weg zur Post ist dir das Paket vom Fahrrad gefallen und just in diesem Moment fuhr ein Auto über das Paket und die Hose somit unbrauchbar.Aber lieber booner fragen.


    Gruß Lokomotive

  • Bin leider nur ein juristischer Laie,aber ich glaube nicht,das sie ein Recht auf Neuware hat bei einer privaten Versteigerung.

  • warum tauscht deine freundin dei jeans hose nicht einfach im laden um wenn sie neu war?
    Und wenn sich die Verkäuferin schon auf den ebay Vertrag beruft, würde ich mit garantie die Hose nicht versenden, bis ich mein Geld habe. Lass sie doch zum Anwalt gehen. so leicht ist nun so eine Forderung auch nicht durchzusetzen.

  • Der Fall ist trotz seiner Kürze nicht einfach zu lösen und daher durch unverbindliche Tipps in einem Forum nicht befriedigend in den Griff zu bekommen. Wenn du dir sicher bist, dass die Käuferin nicht nur blöfft, würde ich mir ggf. auch fachlichen Rechtsrat beim Anwalt holen.


    So könnte die Käuferin duch den Haftungsausschluss der Verkäuferin in sämtlichen Mängelrechten präkludiert sein. Dies setzt voraus, dass


    1. überhaupt ein Haftungsausschluss Vertragsbestandeteil wurde,
    2. falls er in der Form von AGB Vertragsbestandteil wurde (was sehr wahrscheinlich ist), dieser nicht wegen § 309 Nr . 8 b) aa) BGB (da neue Jeans) oder wegen § 309 Nr. 7 a) und b) BGB unwirksam ist
    3. sich die Verkäuferin überhaupt auf diesen Ausschluss berufen kann, vgl. § 444 BGB.


    Letzteres wäre nicht der Fall, wenn die Verkäuferin den Mangel arglistig verschwiegen hätte oder eine entgegenstehende Beschaffenheitsgarantie für die Sache übernommen hätte.


    Da scheinbar zum Zeitpunkt der Vereinbarung des Ausschlusses bzw. des Vertragsschlusses kein arglistiges Verschweigen in Betracht kommt (Fahrlässigkeit ist hier nicht ausreichend) bleibt nur die Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, welche sich bei nicht ausdrücklicher Übernahme einer solchen Garantie evtl. aus der Auslegung des Angebots ergeben kann.


    Beschreibungsmerkmal wie "garantiert unbenutzt" , "keinerlei Fehler/Schäden/Flecken, "wie aus der Fabrik" könnte man als Übernahme auslegen, wären also schlecht für die Verkäuferin...



    Sollte der Haftungsausschluss wegen Verstoßes gegen ein Klauselverbot unwirksam sein (was ich für sehr wahrscheinlich halte) bzw. sich die Verkäuferin nicht auf ihn berufen können, hätte die Käuferin prinzipiell "freie Bahn", da sie durch die Mitteilung der Verkäuferin den Nachweis erbringen kann, dass die Kaufsache bereits vor Gefahrenübergang mangelhaft war.


    Im Übrigen würde ich spätestens jetzt auf das förmlichere "Sie" umsteigen und deutlich machen, dass ein weiteres Duzen durch die Käuferin ggf. strafrechtlich verfolgt wird.


    PS: Vielleicht wäre die letzte RS-Rate besser in einem Duden angelegt worden?


    PPS: Wie alt ist denn die Hose? Fall <6 Monate und Rechnung vorhanden ab zu dem Erstverkäufer!

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Habe einen Artikel ersteigert, aber leider die E-Mail mit den Kontaktdaten gelöscht. Soweit ich weiss gibt es einen Link bei EBay, unter dem man diese per E-Mail anfordern kann.


    Kann mir den jemand nennen?

  • Zitat

    Original geschrieben von A.Kordis
    Habe einen Artikel ersteigert, aber leider die E-Mail mit den Kontaktdaten gelöscht. Soweit ich weiss gibt es einen Link bei EBay, unter dem man diese per E-Mail anfordern kann.


    Kann mir den jemand nennen?



    Schau mal Seite 172 vorletztes Posting.

    No Sig
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  • Hi!


    Ich hab leider auch ein Ebay-Problem. Mir haben jetzt schon 2x die Betrüger der Nigeria-Bande die Auktion zerschossen! Wie kann ich sicherdstellen, daß keine Fremdländischen Bieter bei mir bieten können? Ich möchte nur Deutsche und Österreicher als Käufer. Gibt es da eine Möglichkeit?

    Samsung Galaxy S7
    iPhone 7

  • Mein Ebay - Einstellungen - eingeschränkter Käuferkreis.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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