ZitatOriginal geschrieben von der_blub
Wenn Sie nun bezahlt, und wir die "reparierte" Hose liefern, wird sie diese vermutlich sofort genaustens untersuchen, und daher in Preisverhandlungen einsteigen wollen...
Nun, nach neuestem Mailing ergibt sich nun folgender Sachverhalt (Zwischenzeitlich hat meine Freundin erneut vorgeschlagen eine reparierte Hose zu versenden, allerdings nur gegen die in der Auktion vereinbarte Vorkasse. Dies nur zum Verständnis.):
ZitatMail von Käuferin
Der Fehler liegt bei dir das hast du selber schon gemerkt und hast es mir sogar schriftlich gegeben Danke dafür!!!!! So vertraglich gesehen (den haben wir falls du´s noch nicht bemerkt hast) bekomme ich von dir eine Hose, die ich erst sehen will, den in der Artikelbeschreibung hast du gelogen!!! und ich werde dir bestimmt kein Geld Überweisen bevor ich nicht sehe was ich bekomme den ( falsche Artikelbeschreibung).
und außerdem wie und wann ich meinen Anwalt bemühe musst du schon mir überlassen auch wegen 40 Euro, den wozu bezahle ich meinen Rechtschutz jeden Monat, und da das eindeutig dein Fehler ist bezahlst du den Anwalt nicht ich!!!!! und ob ich die Hose will oder nicht entscheide ich selber!!!!!
Any Tipps?
Was passiert denn, wenn meine Freundin ab nun einfach gar nicht mehr reagiert? Die Käuferin verlangt eine Hose, ohne die vereinbarte Vorkasse leisten zu wollen. Wenn die Käuferin wirklich zum Anwalt geht, sind damit unweigerlich - im Falle des nachträglichen Einlenkens - Kosten für meine Freundin verbunden?
Mittlerweile entwickelt sich das nämlich zu einer "Prinzip-Sache". Und ehrlich gesagt kann ich das verstehen, denn auf solche Mails reagiert man i.A. nicht gerne wohlgesonnen, vor allem dann nicht, wenn man sich eigentlich nichts vorzuwerfen hat...