Das ist eine Fake-Rechnung, Kumpel von mir sollte 512 EUR zahlen, kannst Du löschen!
Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.
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Vielen Dank für deine schnelle Antwort
Gruß. Alex
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Da war doch bestimmt ein Anhang dabei, welchen du hoffentlich nicht geöffnet hast?
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Ich hatte auch drei solcher "Rechnungen" im Postfach:
Titel u.A.:
Ebay.de Rechnung
Ihre Ebay Gebühren
3 Tage bis zur Ebay KontosperrungUnd dann, wie schon erwähnt, Beträge zwischen 500 und 1000€, die zu zahlen sind.
Also Vorsicht ist geboten!
Chris
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Zitat
Original geschrieben von booner
Da war doch bestimmt ein Anhang dabei, welchen du hoffentlich nicht geöffnet hast?Hi Richtig ein Anhang war dabei den habe ich aber
Nicht geöffnet
Danke für deine Antwort.Gruß. Alex
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Zitat
Original geschrieben von Shani Ace
Was kann man da nun tun? Für eine Klage dürfte der Streitwert zu niedrig sein, oder? Oder würde sich das lohnen?Du kannst natürlich auch wegen 100,- € klagen - grundsätzlich überhaupt kein Problem.
Dein Kostenrisiko für das Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht liegt hier dann bei 249,- € (sofern auf beiden Seiten Anwälte tätig sind).
Du solltest Dir daher ziemlich sicher sein, dass Du auch gewinnst ...
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Zitat
Original geschrieben von ashd
Du kannst natürlich auch wegen 100,- € klagen - grundsätzlich überhaupt kein Problem.Dein Kostenrisiko für das Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht liegt hier dann bei 249,- € (sofern auf beiden Seiten Anwälte tätig sind).
Du solltest Dir daher ziemlich sicher sein, dass Du auch gewinnst ...
Das ist halt die Sache, ich meine, dass ich sicher im Recht bin, kenne mich mit der Materie aber überhaupt nicht aus, und möchte deshalb natürlich nicht riskieren, draufzahlen zu müssen - zumal ich keinen Rechtsschutz habe - aber 100 in den Sand gesetzte Euro wären schon hart...
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Dein Verkäufer behauptet ja, er habe keine Zahlung erhalten. Hast Du mal Deine Unterlagen geprüft, ob Deine Überweisung auch wirklich an die angegebene Bankverbindung gegangen ist? Ein Tippfehler kann immer mal vorkommen ...
Falls Du die Bankverbindung nicht mehr hast, solltest Du sie über "Mein eBay" noch aufrufen können, da sie scheinbar bei eBay hinterlegt ist. Davon würde ich mir auch einen Screenshot machen.
Wo wohnt der Mensch eigentlich? Weit weg von Dir?
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Frage: Ebay bezieht sich mit "Mitglied" wohl auf die natürliche Person hinter dem Account, und nicht auf den konkreten Account selbst. Meint ihr, dass ebay die Gebührengutschrift verweigert, wenn man jetzt einen reinen Kaufaccount zum Verkäuferaccount umwandelt, nebenbei aber seit längerer Zeit mit anderen Accounts bei ebay verkauft? Anhand einer evtl. erteilten Einzugsermächtigung wäre das ja sehr leicht aufzuklären
Diese emails gehen nämlich nur an reine Käuferaccounts:
ZitatLiebes eBay-Mitglied!
Als Käufer kennen Sie sich bei eBay aus, aber verkauft haben Sie noch nie etwas. Doch da verpassen Sie einiges! Verkaufen ist so einfach wie Kaufen, mindestens doppelt so spannend und füllt dazu Ihr Portemonnaie.
eBay macht Ihnen ein tolles Angebot: Testen Sie das Verkaufen bei eBay einfach kostenlos, ohne Einstellgebühren und mit attraktiven Zusatzoptionen. Es ist kinderleicht. Und wenn Sie ganz sicher gehen möchten, lassen Sie sich in einem Online-Training erklären, wie alles funktioniert.Spaß und Spannung dabei wünscht,
Ihr eBay-TeamWer darf mitmachen?
Diese Sonderaktion gilt für
alle eBay-Mitglieder, die sich bis einschließlich 1. Oktober 2005 bei eBay Deutschland angemeldet haben.
alle eBay-Mitglieder, die noch nie verkauft haben.
alle eBay-Mitglieder, die sich auf unserer speziellen Seite für die Sonderaktion anmelden.
Das bekommen Sie gratis!
Bieten Sie drei Artikel gratis bei http://www.ebay.de an - unabhängig vom Startpreis, egal ob Auktion oder Festpreisangebot.
Bei jedem Angebot gratis die Zusatzoption "Galeriebild".
Bei jedem Angebot beliebig viele "zusätzliche Bilder".
Bei jedem Angebot gratis die Zusatzoption "Untertitel".
Bitte beachten Sie: Aus technischen Gründen werden Ihnen die Gebühren im Verkaufsformular angezeigt und auch abgebucht. eBay erstattet Ihnen die Gebühren bis Ende November 2005 auf Ihr eBay-Verkäuferkonto zurück.*** Wenn Sie Ihren Artikel erfolgreich verkaufen, fällt eine Verkaufsprovision an.PS: Die mir (für einen reinen Kaufaccount) vor ~ 2 Monaten angedrohte Sperrung, für den Fall, dass ich mich nicht binnen weniger Tage gegenüber ebay mit einer Ausweiskopie legitimiere ist trotz meines Nichthandelns immer noch nicht erfolgt.... Spricht sehr für das Sicherheitskonzept dieser Firma :flop:
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Mal eine Frage zur Ebay-Suche.
Ich wollte etwas ersteigern, und um mir einen ungefären Überblick zu verschaffen, wie teuer es wohl so wird, wollte ich ähnliche Artikel suchen die schon beendet sind. Soweit so gut.Wenn ich die Angaben in der Suche eingegeben habe, kommt die meldung daß ich mich einloggen muß, um suchen zu können, ich logge mich ein, und bekomme die Meldung, daß ich mich einloggen muß, um suchen zu können, ich logge mich wieder ein, und... naja, das ende vom Lied, ich könnte mich 2 Wochen lang ständig einloggen, ich würde nie ein Suchergebniß bekommen.
Sonst funktioniert das einloggen immer problemlos, nur beim Suchen, klappt das nicht. Oder mach ich da was falsch?
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