ZitatOriginal geschrieben von booner
Was heißt "sehr lange"? Natürlich verjährt dein Erfüllungsanspruch, und zwar in drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (= Jahr des Abschluss des Kaufvertrages).
Es werden bald 2 Jahre *AscheaufmeinHaupt* Ich hatte viel um die Ohren und war auch viel zu gutmütig... (aber die Sache war mir eine Lehre)
ZitatOriginal geschrieben von booner
Die Post hat dir bestätigt, das Paket sei verloren? Ist der Einlieferungsbeleg noch vorhanden?
Telefonisch hatten sie mir das bestätigt, ja.
Ob der verkäufer den Schein noch hat weiß ich nicht. Was passiert denn, wenn er ihn verloren hat? Der Verkäufer müsste doch verpflichtet sein, ihn mir zu übergeben, oder?
Aber falls er ihn noch hat werde ich so vorgehen, wie du es mir gesagt hast. Die Ansprüche gegenüber der Post verjähren wahrscheinlich auch erst nach 3 Jahren?
Auf jeden Fall schonmal 1.000 Dank für deine super qualitative Hilfe :top: