Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Es sei zu erwähnen, dass wenn er es gerichtlich anfechten wolle, es auch in etwa die Zeit in Anspruch nimmt, bis das Gerät regulär so teuer ist. Soll heißen: Das bringt letztlich auch nichts, denn kommt es zu einem Gerichtsverfahren gehen erstmal Monate ins Land.


    Gerade deswegen habe ich ihm die Variante des Deckungskaufs nahegelegt. Hier kann er sich zeitnah woanders zu einem höheren Preis mit dem Gerät eindecken, die Differenz im Rahmens des Schadensersatzes geltend machen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Re: Preisirrtum oder was?


    Hallo,


    vielen Dank schon mal für die gewohnt knackigen Hinweise!

    Zitat

    Neben dem Bestehen eines Anfechtungsgrunds ist aber weitere Voraussetzung einer Irrtumsanfechtung deren fristgemäßes Erklären.


    Die automatisierten Antwortmails der Auktionsabwicklungssoftware kann man wohl nicht als Anfechtungserklärung des Verkäufers auslegen, da - außer der Nennung des gwollten Kaufpreises - überhaupt kein Bezug zur Irrtumssituation hergestellt wird.


    Sollte der Verkäufer dir in den nächsten zehn Tagen ncht wirksam die Anfechtung erklären, dürfte eine danach erfolgte Anfechtungserklärung verfristet und damit unwirksam sein.


    ich stimme mit Dir überein, das bisher keine Anfechtungserklärung erfolgt ist. Diese sollte doch unverzüglich nach Kenntnis erfolgen, ist das richtig? Aufgrund der Kontakte mit anderen Käufern versucht sich der Händler hier herauszureden, aber er hat in diesen Fällen effektiv den Kaufvertrag nicht angefochten.
    Ich gehe deshalb davon aus, dass eine Anfechtung gar nicht mehr möglich ist. Ausserdem habe ich ihn ja noch explizit auf den Preis von 119,90 EUR hingewiesen und eine irrtümliche Preisangabe als nicht wahrscheinlich erklärt. Darauf hat er auch nicht reagiert.


    Zitat

    Du solltest dem Verkäufer also am Besten deine Erfüllungsbereitschaft signalisieren, z.B. ihn per Brief zur Bekanntgabe der Bankverbidnung bzw. der Nachnahmemodalitäten auffordern, da du gemäß Vereinbarung vorzuleisten hast. Auf die Idee der Anfechtungsmöglichkeit würde ich ihn dabei nicht bringen.


    Habe ich ja per email (siehe mein voriges Posting) ja schon gemacht. Ich habe nach meinem Verständnis keine Vorleistung zu erbringen, da der Verkäufer Kauf per Nachnahme in seiner Artikelbeschreibung vorsieht. Sollte ich nun nochmals schriftlich (Einwurf-Einschreiben?) eine Frist setzen?


    Zitat

    Andererseits kannst du nach Zahlung von Kaufpreis + Porto dem Verkäufer eine Frist zur Erbringung seiner Leistung setzen, und nach deren ergebnislosen Verstreichen vom KV zurücktreten. Im Rahmen des Schadensersatzes statt der ganzen Leistung kannst du dann vom Verkäufer im Rahmen eines Deckungskaufes entstandene Mehrkosten einfordern.


    Ich möchte natürlich nicht den Kaufpreis vorstrecken (aus naheliegenden Gründen). Auch möchte ich vom KV nicht zurücktreten. Kann ich dann auch Schadenersatz forden (in Höhe einer Ersatzbeschaffung)? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?


    Gruss
    Dieter

  • Re: Re: Preisirrtum oder was?


    Zitat

    Original geschrieben von doedl
    ich stimme mit Dir überein, das bisher keine Anfechtungserklärung erfolgt ist. Diese sollte doch unverzüglich nach Kenntnis erfolgen, ist das richtig? Aufgrund der Kontakte mit anderen Käufern versucht sich der Händler hier herauszureden, aber er hat in diesen Fällen effektiv den Kaufvertrag nicht angefochten.
    Ich gehe deshalb davon aus, dass eine Anfechtung gar nicht mehr möglich ist. Ausserdem habe ich ihn ja noch explizit auf den Preis von 119,90 EUR hingewiesen und eine irrtümliche Preisangabe als nicht wahrscheinlich erklärt. Darauf hat er auch nicht reagiert.


    Doch, eine wirksame Anfechtung würde ich bei Vorliegen eines Anfechtungsgrundes noch für möglich halten.


    Der Verkäufer hat spätestens mit der Korrektur des zu niedrigen SK-Preises am 15.07.05 um 09:48 Uhr Kenntnis von seinem Irrtum erlangt, vgl. http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…onDetails&item=7524587584


    Heute ist der 20.07. "Unverzüglich" i.S.d. § 121 I BGB ist nicht mit "sofort" gleichzusetzen. Dem Anfechtungsberechtigten wird i.d.R eine Frist von höchstens zwei Wochen ab Kenntniserlangung zugebilligt.


    Er muss sich ja auch erstmal über die Konsequenzen klar werden, kalkulieren ob er mit Erfüllung oder mit Anfechtung und Ersatz des Vertrauensschadens sowie eventueller Rechtsberatungs- und sonstiger Kosten (z.B. ebay-Gebühren, Arbeitsaufwand für Organisation der Anfechtung) und dem Risiko drohender Negativbewertungen besser fährt


    Besondere Interessen des Anfechtungsgegners, die ebenfalls als fristverkürzend zu berücksichtigen wären, sehe ich in dieser Konstellation keine.


    Zitat


    Habe ich ja per email (siehe mein voriges Posting) ja schon gemacht. Ich habe nach meinem Verständnis keine Vorleistung zu erbringen, da der Verkäufer Kauf per Nachnahme in seiner Artikelbeschreibung vorsieht. Sollte ich nun nochmals schriftlich (Einwurf-Einschreiben?) eine Frist setzen?


    Email ist immer so eine Sache, aber wenn er dir schon auf dein Verlangen geantwortet hat ausreichend, da deine Zahlungsbereitschaft momentan nur symbolischen Wert hat.


    Ich würde noch bis Montag nächster Woche warten, ihm dann per Übergabeeinschreiben zur Lieferung der Kamera via Nachnahme (konkreter Sachverhalt, Art.-Nr.) eine Frist bis zum 5.8.05 unter Hinweis auf den Kaufpreis von 119€ setzen.


    Die Setzung einer Frist wäre entbehrlich, wenn der Verkäufer vorab die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert ("Sie können mich für 119€ am Ars....." z.B.)


    Zitat


    Ich möchte natürlich nicht den Kaufpreis vorstrecken (aus naheliegenden Gründen). Auch möchte ich vom KV nicht zurücktreten. Kann ich dann auch Schadenersatz forden (in Höhe einer Ersatzbeschaffung)? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?


    Ist immer besser das Vorkasserisiko zu umgehen. Wenn dir die NN Gebühren nicht zu teuer sind....


    Bei einer Klage auf Erfüllung des KV stehst du evtl. erst in einem Jahr mit der Kamera da. Wenn das ok für dich ist?


    Auch nach erfolgtem Rücktritt kann man Schadensersatz verlangen. Die Kosten, die im Rahmen des Deckungskaufes entstehen, sind unter den Voraussetzungen des Schadensersatzes statt der Leistung ersatzfähig.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Re: Re: Re: Preisirrtum oder was?


    booner: Vielen Dank!

    Zitat


    Ich würde noch bis Montag nächster Woche warten, ihm dann per Übergabeeinschreiben zur Lieferung der Kamera via Nachnahme (konkreter Sachverhalt, Art.-Nr.) eine Frist bis zum 5.8.05 unter Hinweis auf den Kaufpreis von 119€ setzen.


    denke, dass ich es so machen werde, mit noch etwas Druck in Hinsicht eventueller Folgen (Kosten).


    Zitat

    Bei einer Klage auf Erfüllung des KV stehst du evtl. erst in einem Jahr mit der Kamera da. Wenn das ok für dich ist?


    Auch nach erfolgtem Rücktritt kann man Schadensersatz verlangen. Die Kosten, die im Rahmen des Deckungskaufes entstehen, sind unter den Voraussetzungen des Schadensersatzes statt der Leistung ersatzfähig.


    Ich möchte die Kamera eigentlich jetzt. Wenn der Verkäufer sich stur stellt, dann zieht sich für mich das zu lange hin. Andererseits ist der Preis sehr gut (normalerweise um 200,- EUR).
    Das mit Schadenersatz hatte ich eigentlich anders gefragt: Wenn ich auf Lieferung beharre, ab wann könnte ich eine Ersatzmaßnahme ergreifen und die Mehrkosten als Schadenersatz dem Verkäufer aufbürden? Oder geht das nur nach deM gerichtlichen Weg?
    Andersrum: wenn ich (ohne Vorkasse!) vom Vertrag zurücktrete, wegen Nichtlieferung (nach Fristsetzung) des Verkäufers, kann ich dann Schadenersatz in Höhe der Ersatzbeschaffung geltend machen? Auch das müßte ich ggf. gerichtlich klären lassen, gelle?!


    Gruss
    Dieter

  • Hallo,
    hab mal wieder ein kleines Problem mit einem Kunden.
    Er hat gestern bei mir einen Artikel ersteigert und auch gleich heute die Zahlung per PayPal gemacht.
    Nur dummerweise hab ich gar keinen PayPal Account.
    Zahlung per PayPal war auch nicht angegeben.
    Hab ich die Möglichkeit, wenn ich jetzt einen Account anlege, an mein Geld zu kommen ?


    Danke.


  • Noe, aber wohin hat er denn dann gezahlt, wenn Du gar keinen Paypal Account hast ?

  • Gute Frage,


    folgende email hab ich erhalten



    Hab mal alles unwichtige rauseditiert.

  • Es handelt sich hierbei um eine Fake Email !


    Die Begruessung in Paypal Emails beginnt NIEMALS mit Deiner email Adresse, sondern mit Deinem, bei Paypal hinterlegten Namen.


    Lass mich raten, ein groesserer Betrag ? :D


    Du kannst schonmal eine negative Bewertung abgeben und Deine Gebuehren bei Ebay wiederholen. :D


    Edit: Schau Dir mal den Link in der Email an, er sieht zwar so aus, geht aber nicht zu Paypal. ;)

  • Eigentlich nur 41 €
    Käufer kommt aus der Schweiz.


    Ich schreib ihm jetzt einfach, dass ich überhaupt keinen PayPal Account habe.
    Er soll mir das Geld einfach auf mein Konto überweisen und fertig

  • gibt es nicht die möglichkeit geld an die mail-addi zu senden.
    dann kann der empfänger, wenn er noch kein paypal-user ist sich reg. & das geld bekommen.
    wenn er das nicht will geht das geld zurück.
    frag doch einfach mal bei paypal nach.
    da es nicht angeboten war & du es offensichtl. nicht nutzt/nutzen möchtest würd ich auf ne andere zahlung bestehen. die überweisung vom paypal-konto auf das normale giro kostet afair auch noch geld!
    wenn die zahlung von ner kreditkarte kommt zahlst du auch nochmal extra!



    nachtrag zum posting vor meinem:


    denk dran, daß er die kompletten kosten übernehmen soll!
    da die schwei nicht zur eu gehört kosten die überweisungen dahin/daher genau so viel wie nach china! ;) (nur ein bsp.)
    sonst werden aus den 41€ schnell nur noch 36€ (hängt von deiner bank ab!)
    daher wollte er viell. via paypal zahlen! (schneller & günstiger).

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
    "Das mit der Demokratie ist damals falsch verstanden worden. Man kann zu allem eine Meinung haben, man muß aber nicht. Daher gilt: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!", Dieter Nuhr - http://www.nuhr.de
    Aktuelle Angebote im Biete:

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