ZitatOriginal geschrieben von AdministratorDr
Es sei zu erwähnen, dass wenn er es gerichtlich anfechten wolle, es auch in etwa die Zeit in Anspruch nimmt, bis das Gerät regulär so teuer ist. Soll heißen: Das bringt letztlich auch nichts, denn kommt es zu einem Gerichtsverfahren gehen erstmal Monate ins Land.
Gerade deswegen habe ich ihm die Variante des Deckungskaufs nahegelegt. Hier kann er sich zeitnah woanders zu einem höheren Preis mit dem Gerät eindecken, die Differenz im Rahmens des Schadensersatzes geltend machen.