Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Wenn ich an Deiner Stelle wäre, würde ich die Karten ebenfalls nicht für diesen Preis hergeben. Den Käufer würde ich auf die von mir beobachteten und im Forum diskutierten Probleme verweisen und aus diesem Grund den Verkauf ablehnen.


    Für den worst case einer Gerichtsverhandlung sollte man natürlich halbwegs glaubwürdige Belege dafür haben, dass da technisch was schief gelaufen sein muss.


    Eine negative Bewertung wird das Ganze aber wohl auf jeden Fall einbringen - hier wiederum ist es dann relativ schwierig, ebay davon zu überzeugen, diese wieder zu löschen. Es sei denn, die finden heraus, dass bei Deiner Auktion wirklich was schiefgelaufen war - dann hast Du natürlich in jeder Beziehung gute Karten.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Da haben wir das Problem: Glaubwürdige Belege. Die gibt es nicht. Meine Aussage und die Aussage ein paar anderer Leute die bei Ebay in einem Forum das Problem geschildert haben (allerdings nicht auf meine Auktion bezogen).


    hier mal ein Link


    Eigentlich sollte der Umstand, dass die gleiche Ware (Tickets in diesem Fall) zu einem Preis verkauft wurde, der etwa bei 30% des normalen Verkaufspreises liegt, schon Grund genug sein, dass etwas nicht gestimmt hat...


    Ebay wird sich versuchen rauszureden....

  • Zitat

    Original geschrieben von brasax
    Eigentlich sollte der Umstand, dass die gleiche Ware (Tickets in diesem Fall) zu einem Preis verkauft wurde, der etwa bei 30% des normalen Verkaufspreises liegt, schon Grund genug sein, dass etwas nicht gestimmt hat...


    Wobei ich aber vermuten würde, dass gerade das eine Auktion auch so beliebt macht. Es kann immer passieren, dass ein zu verkauftender Artikel nicht zu den erwartenden Erlös einbringt.
    Aber in deinem Fall würde ich auch versuchen alle möglichen Register zu ziehen - auch mit der Gefahr eine nag. Bewertung zu erhalten, da der Fehler eindeutig und nicht nur bei Dir aufgetreten ist. Bleibt halt nur zu hoffen, dass der Käufer da auch mitgeht und nicht gleich anwaltliche Hilfe einschaltet.


    Auf jeden Fall würde ich mir die ganzen Forenseiten zur Sicherheit ausdrucken. Dann hast Du wenigstens schwrz auf weiß, dass Du nicht der einzige Leidtragende warst.


    Greetz

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • Natürlich ist der Sinn und Zweck einer Auktion für den Käufer einen guten Preis zu bekommen, d.h. möglichst niedrig.


    Für mich möglichst hoch. Wie schon erwähnt lagen alle Auktionen zu dem Zeitpunkt über 150,-, nur meine bei 65,-. Da kann was nicht stimmen... Die Nachfrage ist ja da.


    Was mich interessieren würde ob einer der Bieter wg. dem Problem auf eine andere Auktion ausgewichen ist. Zu der gleichen Zeit +- 5 min. sindeinige andere Auktionen zu Ende gegangen...


    Käufer ist ein Powerseller mit über 2000 Bewertungen. Ich denke, er wird mit Sicherheit einen Anwalt einschalten... Werde ihn mal anschreiben...


    EDIT:
    Hat jemand eine Idee rauszufinden ob jemand auf eine andere Auktion ausgewichen ist?

  • Sicher kannst Du das. Hat aber mit ein wenig Arbeitsaufwand zu tun. Vor allem brauchst Du die Auktion (-snummern) die zu Deinem Auktionsende ausgelaufen sind. Probier da mal die erweiterte Suche bei eBay. Suchbegriff eingeben und nach beendeten Auktionen suchen.


    Dann musst Du halt Deine Bieterliste mit denen der andren Auktionen vergleichen und weißt damit welche Bieter zu anderen Angeboten ausgewichen sind. Das ist natürlich keine 100%ig sichere Möglichkeit, da viele Bieter ohnehin auf mehrere Auktionen mit ihrem Höchstgebot bieten. Aber ein kleiner Anhaltspunkt wirds schon sein.


    Greetz

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • Danke Lord Arsch!


    Ich habe einen Bieter gefunden, der 1 minute nachdem er bei mir 64,90 geboten hat bei einem anderen 146,43 bot.


    Zwischen dem letzten Gebot und Auktionsende lagen 2 min. Wenn jemand Karten hätte wollen, dann hätte er doch bei einem so günstigen Angebot zugeschlagen.


    Der Käufer meiner Karten hat 3 min. nachdem er sein Gebot bei mir abgegeben hat bei einer anderen Auktion 152,67 gesetzt. Da war meine Auktion bereits zu Ende. Warum sollte das jemand machen, wenn es da nicht ein Problem gegeben hätte? Außer er will 4 Karten, aber er hat sich danach nicht weiter um Karten bemüht...


    EDIT:


    Habe eine Antwort von dem Käufer. Er hat natürlich kein Verständnis und pocht auf sein Recht, weil verbindlicher Kaufvertrag. Er behält sich rechtliche Schritte vor... Naja..
    Habe ihm mitgeteilt, dass ein Kaufvertrag auch angefochten werden kann, wenn es, wie bei meiner Auktion nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Ich habe ihm auch gesagt, ich warte auf die Antwort/Reaktion von Ebay und werde ihn dann informieren...

  • Fällt mir noch ein: Wenn Du nun tatsächlich einen abgesprungenen Bieter gefunden haben solltest, frage doch bei ihm nach was ihn dazu bewogen hat zu wechseln.


    Dann hast Du etwas handfestes in der Hand, mit dem widerlegen kannst, dass bei der Auktion etwas schiefgegangen ist.


    Greetz

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • Re: Preisirrtum oder was?


    Hallo,
    zu meinem Fall ein kleines Update:



    Der Verkäufer antwortet mir nur mit "blabla"-Automails, ich weis aber von anderen Käufern, dass er über die Sachlage informiert ist. Er hat zum Teil den Preis auf 199,- setzen wollen, oder aber Original-Zubehör weggelassen.
    Ich habe ihm per Mail eine Frist gesetzt bis heute, 12:00 Uhr. Zitat:
    "Ich möchte den Kaufvertrag wie abgeschlossen erfüllen. Über den Afterbuy-Link wird der falsche Preis genannt, deshalb kann ich nicht darüber den Kauf abwickeln. Ich wünsche Versand per Nachnahme, alle Daten liegen Ihnen vor.
    Letztmal frage ich Sie um eine explizite Bestätigung des über ebay geschlossenen Kaufvertrags (s. auch §4 Ihrer AGB) und setze Ihnen eine Frist bis einschließlich Mittwoch, den 20.7.05, 12:00 Uhr diese Bestätigung schriftlich per email an mich zu senden. Alternativ erfüllen Sie Ihren Teil des Vertrages durch Zusendung der bestellten Ware (und genau dieser) und einer entsprechenden Versandmitteilung bis zum oben aufgeführten Termin."


    Leider hat er sich nicht gemeldet. Was würdet Ihr mir nun raten?


    Gruss
    Dieter

  • Re: Re: Preisirrtum oder was?



    Der Kaufvertrag ist definitiv zu einem Kaufpreis von 119€ zustande gekommen.


    Von diesem Kaufvertrag kann sich der Verkäufer, sollte ihm bei der Abgabe seines Angebots ein Irrtum unterlaufen sein, durch Anfechtung lösen.


    Als Anfechtungsgrund kommt hier insbesondere ein Erklärungsirrtum gem. § 119 I Alt. 2 BGB sowie ein Übermittlungsirrtum gem. § 120 BGB in Betracht.


    Neben dem Bestehen eines Anfechtungsgrunds ist aber weitere Voraussetzung einer Irrtumsanfechtung deren fristgemäßes Erklären.


    Die automatisierten Antwortmails der Auktionsabwicklungssoftware kann man wohl nicht als Anfechtungserklärung des Verkäufers auslegen, da - außer der Nennung des gwollten Kaufpreises - überhaupt kein Bezug zur Irrtumssituation hergestellt wird.


    Sollte der Verkäufer dir in den nächsten zehn Tagen ncht wirksam die Anfechtung erklären, dürfte eine danach erfolgte Anfechtungserklärung verfristet und damit unwirksam sein.


    Du solltest dem Verkäufer also am Besten deine Erfüllungsbereitschaft signalisieren, z.B. ihn per Brief zur Bekanntgabe der Bankverbidnung bzw. der Nachnahmemodalitäten auffordern, da du gemäß Vereinbarung vorzuleisten hast. Auf die Idee der Anfechtungsmöglichkeit würde ich ihn dabei nicht bringen.


    Danach kannst du auf Erfüllung des KV drängen, was ohne gerichtliche Hilfe bei einem sturen Verkäufer wohl zu nichts führen dürfte.


    Andererseits kannst du nach Zahlung von Kaufpreis + Porto dem Verkäufer eine Frist zur Erbringung seiner Leistung setzen, und nach deren ergebnislosen Verstreichen vom KV zurücktreten. Im Rahmen des Schadensersatzes statt der ganzen Leistung kannst du dann vom Verkäufer im Rahmen eines Deckungskaufes entstandene Mehrkosten einfordern.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Andererseits kannst du nach Zahlung von Kaufpreis + Porto dem Verkäufer eine Frist zur Erbringung seiner Leistung setzen, und nach deren ergebnislosen Verstreichen vom KV zurücktreten. Im Rahmen des Schadensersatzes statt der ganzen Leistung kannst du dann vom Verkäufer im Rahmen eines Deckungskaufes entstandene Mehrkosten einfordern.


    Es sei zu erwähnen, dass wenn er es gerichtlich anfechten wolle, es auch in etwa die Zeit in Anspruch nimmt, bis das Gerät regulär so teuer ist. Soll heißen: Das bringt letztlich auch nichts, denn kommt es zu einem Gerichtsverfahren gehen erstmal Monate ins Land.

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