Nun habe ich ebenfalls ein Problem mit ebay und benötige euren Rat.
Ich habe eine recht hochwertige Kamera verkauft:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…gory=8277&item=2915846193
Nachdem der Käufer das Gerät erhalten hatte fing er an zu mäkeln, es würden Eigenschaften fehlen ( die von meiner Seite gar nicht im Auktionstext erwähnt waren und überhaupt nichts mit dem Angebot zu tun haben)
Ausserdem würde das Objektiv einen Verschlussfehler aufweisen.
Er wollte daraufhin laut BGB § 434 und § 440 sein Geld wiederhaben. Er mailt auf eine sehr unverschämte und arrogante Art und Weise und droht mir mit dem Rechtsanwalt.
Ich bat Ihm an mir das Objektiv unfrei zurückzusenden, ich würde es prüfen und gegebenenfalls fachmännisch reparieren lassen und es Ihm wieder zusenden.
Darauf lässt er sich nicht ein.
Hat er diese rechtliche Handhabe? Ich bin Privatmann.
Danke und Grüße,
Markus