Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Re: unberechtigte Verwarnung wg. nichtbezahltem Artikel



    Sollte sich IMHO erledigt haben, da handygigant24_de heute geflogen ist.


    Ist aber schon eine Dreck*au der Typ....

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hallo Freunde hier ein weiteres Problem:


    Ich habe etwas verkauft und so wie in meiner Auktion angegeben unversichert verschickt. Das Päckchen der Post ist aber laut Aussage des Käufers nicht bei ihm
    angekommen. Es handelt sich um eine Ware, dessen Wert 60 Euro ist. Er hat es für 25€ gekauft + Versand. Leider ist das Päckchen auch nicht an mich zurückgekommen. Es scheint also verloren gegangen zu sein. Im gleichen Zeitraum habe ich mehrere andere Waren versendet, die alle angekommen sind. Man sieht es auch an den Bewertungen.


    Ich habe dem Käufer vorgeschlagen, die gleiche Ware für die Hälfte seines Kaufpreises + der Hälfte der Versandkosten nochmal versichert zu versenden.
    Er hat das nun abgelehnt, weil er nicht einsieht warum er noch etwas draufzahlen soll. Ich verstehe ihn, aber warum soll ich denn zu 100 Prozent dafür aufkommen, wenn mich dabei keine Schuld trifft ?


    Mittlerweile gibt es auch einen zweiten, der seine Waren anscheinend nicht erhalten haben soll.


    Was für Lösungsvorschläge habt ihr ? Was kann auf mich zukommen ? Und was nicht ? Das ganze ist mir sowas von unangenehm.


  • Handelst du gewerblich? Hast du dich an die Anweisungen der Käufer bzgl. Versand gehalten?
    Könntest du die Ablieferung der Päckchen bei der Post vor Gericht beweisen?

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  • Es ist so, dass ich eine Reihe Waren hatte die einer bestimmten Warengruppe angehörten. Mein Bewertungsprofil wird die 100 vielleicht erreichen und leicht überschreiten, dabei sind aber auch ca. 7-10 Bewertungen von Verkäufern, bei denen ich Waren gekauft hatte. Ein Gewerbe habe ich nicht.


    Es hieß in meiner Auktion unversicherter Versand. Also habe ich die Ware bei der Post als Päckchen abgeschickt.


    Ich habe mir auch 2 Nachforschungsanträge geholt und den Käufern mitgeteilt, dass ich diese der Post geben werde obwohl eine Aussicht auf Erfolg hierbei sehr gering ist.


    Ich könnte einen Zeugen vorweisen, der bestätigen kann, dass ich in seinem Beisein das Buch verpackt und mit ihm zusammen bei der Post abgegeben habe.


  • 1. Die Einstufung Unternehmer / Verbraucher lässt sich nicht ohne weiteres vornehmen, schon gar nicht anhand deiner Daten. Sollte es sich nicht ausschließlich um gleichartige Neuware gehandelt haben, sehe keine Tendenz zum Unternehmer.


    2. Solltest du als Verbraucher einzustufen sein und eine qualifizierte Schickschuld vorgelegen haben, dann trägt der Käufer ab Ablieferung bei der Post alleinig das Risiko.


    Wenn du also die Ware auf Verlangen und nach den Anweisungen (oder zumindest nicht entegen bestimmter Anweisungen) verschickt hast, bist du aus dem Schneider, wenn du nachweisen kannst, die Ware bei der Post abgeliefert zu haben (und das kannst du ja aufgrund deines Zeugen [zumindest in einem Fall]).


    Ich würde den Kunden nahelegen, einen Blick in § 447 I BGB zu werfen...

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  • Aha, danke das beruhigt mich ein wenig.


    Also als neu habe ich die Waren eindeutig nicht verschickt. In den Auktionen war immer angegeben dass es sich um gebrauchte Ware handelt. Wobei ich nicht weis, ob eine Auszeichnung als 'gebraucht' ausreichend dafür ist, um sagen zu können, dass es sich nicht um neue Waren handelt.


    In der nächsten Zeit werde ich da auch nichts mehr verkaufen. Und außerdem versende ich nur noch versichert, da ich mir keinen ärger mehr einhandeln will.

  • Man bekommt doch auch bei Päckchen einen Einlieferungsbeleg/Durchschlag, oder täusch ich mich da jetzt? Ich hebe generell immer alle Belege auf bis ich sicher sein kann, dass die Ware auch angekommen ist.
    Außerdem versende ich grundsätzlich nur versichert, es sei denn es handelt sich um eine CD oder Kleinkram!

  • Zitat

    Original geschrieben von nmeofreality
    Man bekommt doch auch bei Päckchen einen Einlieferungsbeleg/Durchschlag,


    Ein, bei einem Päckchen bekommst du maximal den Kassenbong, der aber als nachweis nichts aussagt, da da nur der Betrag draufsteht. Aussagekräftig sind alle Arten von Einschreiben und das berühmte Postpaket.

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

  • Also bei den Sachen die ich verkaufe oder verkauft habe handelte es sich um einen Kaufwert von maximal 28 Euro. Deshalb sah ich von einer Versicherung ab bisher, was sich aber nun natürlich verändert.


    Nun hat sich der eine Käufer gemeldet und mir noch einmal versichert, dass er mich garnicht beschuldigt und er machte den Vorschlag, (, nachdem er mein Angebot abgelehnt hatte und ich ihm geschrieben hatte, dass er auch mal was vorschlagen könne,) dass ich ihm den Kaufpreis zu 50% erstatten könne, womit die Sache dann erledigt wäre. Damit wäre ich auch einverstanden, weil mich die Situation einfach nervt.


    Sollte ich eurer Meinung nach die Hälfte der Versandkosten auch rückerstatten ? Das will ich eigentlich nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von sin-4711
    Ein, bei einem Päckchen bekommst du maximal den Kassenbong, ...


    Echt? Sind die bei der Post jetzt auch schon alle drogenabhängig :D

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