Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von yox
    Das heisst die Streichung des/der Gebote würde ihre Wirksamkeit nicht aufheben und der Bieter könnte bei erfolgreichem Gebot auf Durchführung der Transaktion bestehen ?!?


    Ausser solches wird durch eine Verfügung im Angebot explizit ausgeschlossen ?!?


    yox


    Genau. Die Willenserklärung des Bieters ist deinem Empfangsvertreter ebay und somit gleichzeitig auch dir zugegangen und ist / wird mit Ablauf der Angebotszeit als Eintritt der aufschiebenden Bedingung, an die der Bieter seine Erkläruzng geknüpft hat, wirksam (geworden).



    Ein Vorbehalt deinerseits, beispielsweise keine Gebote von Bietern unter 5 positiven Bewertungen zu akzeptieren würde in dem Fall, dass ein Bieter mit nur 4 Positiven auf dein Angebot bietet ein Wirksamkeitshindernis darstellen.


    Unwirksam würde die Willenserklärung (ohne Vorbehalt deinerseits) auch dann, wenn dir innerhalb des Angebotzeitraums eine Willenserklärung eines Bieters zugeht, der bereit ist, einen höheren Kaufpreis als der vorherige Bieter zu zahlen (also dann, wenn der von dir zu streichende Bieter überboten worden ist).


    Nur kennst du in der Regel nicht das Höchstgebot des zu streichenden Bieters, so dass man nach Streichung nicht bestimmen kann, ob und wann er überboten worden wäre.


    Evtl. sieht man die Höhe des gestrichenen Gebots nach Beendigung des Angebots, das entzieht sich meiner Kennntnis.


    In 95% der Fälle wird bei so einer Sache nichts weiter passieren. Schonmal deswegen nicht, weil der Interessent nicht mehr als deinen ebay-Namen kennt.


    Das es aber auch hartnäckige Fälle gibt, kannst du hier im thread weiter oben nachlesen, da ging es um ein vorzeitig beendetes Angebot eines Buches.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Ok,Danke booner...


    Wie kann man am besten diese Ausschlussklausel formulieren.... ?


    Mir geht's nur darum ,das solche Bieter die sich in der letzten Zeit "daneben benommen" haben,ausgeschlossen werden können .
    Also keiner der vor zig Monaten mal eine negative oder Rachebewertungen bekommen hat.


    yox



    Leider muss ich aus gegebenen Gründen darauf hinweisen,das ich mir vorbehalte Bieter,die m.E. nicht ganz einwandfrei sind, zu streichen.Sorry !

    Nix..............



  • "nicht ganz einwandfrei" ist wohl nicht optimal. Der Vorbehalt muss schon objektiv und transparent sein. Du musst dich schon vorher entscheiden was du willst und was du nicht haben möchtest.


    Schreib einfach dazu: "Es erfolgt kein Verkauf an ebay Mitglieder, deren Bewertungsprofil x negative(n) Bewertungskommentar(e) aufweist, deren Bewertungsprofil privatisiert wurde, die noch keine Bewertungen besitzen, an Mitglieder die bei ebay ein anderes Herkunftsland als Deutschland angegeben haben und generell nicht zu einem Kaufpreis unter x Euro."

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • @ booner :top:


    Eine klitzekleine Frage häät ich aber noch :D


    Wie kann ich Transaktionen löschen, die unter "Bewertungen" stehen,die ich aber aus verschiedenen Gründen nicht bewerten kann/will ? z.B. Rücknahme ,etc.


    yox

    Nix..............

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    ebay hat jetzt dem vorzeitigen Beenden von Angeboten in letzter Sekunde einen Riegel vorgeschoben:


    http://www2.ebay.com/aw/de-marktplatz.shtml#2004-10-29115124


    Braucht man nur noch einen Zweitaccount und die Provisionsgutschrift...


    .....was ist wenn der Artikel wirklich mal in den letzten 12 h zerstört/verloren etc. wurde ?!?


    Muss ich dann dem Käufer auf meine Rechnung den Artikel besorgen ?!?


    yox

    Nix..............

  • Zitat

    Original geschrieben von yox
    .....was ist wenn der Artikel wirklich mal in den letzten 12 h zerstört/verloren etc. wurde ?!?


    Muss ich dann dem Käufer auf meine Rechnung den Artikel besorgen ?!?


    yox


    Auch das lag nie wirklich in der Dispositionsfreiheit von ebay!


    In diesem Falle liegt eine anfängliche Unmöglichkeit vor, es sei denn, es wird eine Leistung der Gattung nach geschuldet und eine Leistung aus der Gattung ist noch möglich.


    Der Vertrag kommt ganz normal zustande, der Verkäufer wird durch die Unmöglichkeit aber von seiner Pflicht zur Übergabe und Übereignung der Kaufsache frei.


    Da aber ein wirksamer Vertrag besteht, stehen dem Gläubiger Sekundäransprüche zu.


    D.h., sollte der Schuldner die Unmöglichkeit der Sache zu vertreten haben, kann der Gläubiger vom Schuldner Schadensersatz statt der Leistung, oder Aufwendungsersatz und die Herausgabe eines vom Schuldner erlangten Ersatzes verlangen.


    Der Gläubiger wird von der Pflicht zur Kaufpreiszahlung frei, es sei denn, er verlangt die Herausgabe eines vom Schuldner erlangten Ersatzes oder die Abtretung eines Ersatzanspruches, oder er ist für den die Unmöglichkeit begründenen Umstand allein oder weit überwiegend verantwortlich.


    Außerdem kann der Gläubiger vom Vertrag zurücktreten und einen bereits bezahlten Kaufpreis vom Schuldner zurückverlangen.


    Du hättest auch bisher einen Verkäufer, dessen Sache "in letzter Sekunde" "zerstört" wurde, er also entsprechende Angebotbeendigungsoption bei ebay gewählt hat, und deswegen, obwohl du bis zuletzt Höchstbietender warst, nach den "Regeln von ebay" kein Kaufvertrag zwischen euch zustande gekommen ist, auf Erfüllung verklagen können. Grdsl. ist es Sache des Schuldner darzulegen und zu beweisen, dass ihm die Leistung unmöglich geworden und er die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat!



    Zu der Änderung: Scheinbar wird das von ebay nicht per mail oder so publik gemacht. Da werde einige "Preisschinder" ganz schön auf die Fresse fallen :D Man stelle sich vor, einer der davon noch nichts mitbekommen hat, streicht wie bsiher alle Gebote (weiterhin bis zum Schluß möglich!), kann sein Angbeot wegen der Neuerung aber nicht mehr beenden. Das Ding steht also ganz einsam bis zuletzt wieder mit dem Startpreis drin. Kommt jetzt noch ein Bieter, bekommt er das Teil zum Startpreis :top:

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • mal so ne Frage nach Eurer Einschätzung, obn ich was falsch sehe oder ebay...


    Habe mich 2002 da angemeldet, Bankverbindung angegeben und fröhlich gehandelt. Haben auch problemlos die Gebühren abgebucht. Habe dann ne zeitlang nix gemacht und jetzt in 2004 wieder n paar Sachen eingestellt. Die Tage kommt ne Mail, dass ich meine Gebühren nicht bezahlt hätte, weil die Bankverbindung falsch sei. Mein Konto hat sich aber nicht geändert. Ich also ebay angeschrieben, was denn da für Daten gespeichert seien. Falsche BLZ in deren System. Das wollen die mir nun anlasten und mal schmackige 13 Euro haben. Aber wofür? Wenn es 2002 funktioniert hat muss ich doch davon ausgehen können, dass es 2004 auch funktioniert oder? Zumal: ich habe dann versucht, die Bankverbindung nochmal einzugeben, dann bekomme ich den Hinweis "die Bankleitzahl existiert nicht". Aber ich weiß: diese Bankleitzahl gibt es. Ich arbeite da... :D ich mein im Prinzip hab ich ja Geduld ohne Ende, aber mittlerweile kloppe ich mich seit drei Wochen mit dem "Kundenservice" rum. Aber das ist offenbar ein einziger Haufen unfähiger und unflexibler Dilettanten. Antworten nur aus Textbausteinen, nur teilweise gehen die überhaupt auf den Sachverhalt ein... *nerv* naja, ich werde mal abwarten, bis sie denn auf den Trichter kommen und mir n Mahnbescheid zuschicken, dann mal gemütlich Widerspruch einlegen und schauen, ob sich dann mal was tut bei denen im Oberstübchen. Aber so wirklich dran glauben tu ich noch nicht... die verstehen das Problem einfach nicht. Warum funktioniert in 2004 etwas nicht mehr, was in 2002 geklappt hat und sich seitdem nichtgeändert hat? Diese Frage ist zu hoch für ebay... und jetzt für 13 Euro n Anwalt einschalten wär auch ziemlich albern oder?

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Mal abgesehen davon, dass dich in der Sache überhaupt kein Verschulden trifft, was sich anhand der jahrelang erfolgreichen Abbuchungen auch ansatzweise nachweisen lässt:


    War da eine BLZ hinterlegt, die als solche tatsächlich existiert, aber halt nicht zu deinem Konto passt, oder eine BLZ, welche in Deutschland überhaupt nicht existiert?
    In letzterem Fall dürften ebay doch gar keine Rücklastschriftgebühren entstanden sein, welche Bank führt den neine Lastschrift im Rahmen einer Einzugsermächtigung aus, wenn die BLZ völlig unbekannt ist?


    Ob Mahbescheid oder nicht: Sperren werden sie dich bestimmt!

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner


    War da eine BLZ hinterlegt, die als solche tatsächlich existiert, aber halt nicht zu deinem Konto passt, oder eine BLZ, welche in Deutschland überhaupt nicht existiert?


    Ersteres, die gibt es schon, aber unter dieser Bankleitzahl gibt es meine Kontonummer nicht.


    Gesperrt haben Sie mich schon, das ist mir aber momentan relativ egal, weil ich eh nix verkaufen will.


    "Jahrelang erfolgreiche Abbuchungen" ist falsch, es war nur 2x in 2002. Aber selbst das dürfte reichen oder? Gut, dass ich meine Kontoauszüge noch nicht weggeworfen habe...

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

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