Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Hallo,


    Ich habe ein C60 ersteigert, da es günstig war, musste es schnell gehen, da sind keine Zeit für Fragen an den Verkäufer. Na auf jeden Fall steht nichts von "SIMlock" in der Auktion und auch bei dem Auswahlfeld "SIMLOCK ---" sind Striche, d.h. es steht auch hier nicht, dass es SIMLock hat.


    Na auf jeden Fall kam's heute an und ist auf eine(!) Karte gelockt.
    Es funktionieren, wie hier rausgefunden, nicht mal andere D2 Karten, nur die eine einzige, die vorher drin war.


    Das Problem habe ich dem Verkäufer auch schon geschildert.
    Ich hab noch keine Antwort, ... aber wie seht Ihr die Sache?


    Es geht um folgende Auktion:


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…Item&rd=1&item=6331856644



    Es sind zwar nur rund 30 Euro, aber was soll ich mit einem Handy, mit dem ich rein gar nichts anfangen kann!



    Danke! :)



    Chris


  • Du hast es schon richtig erkannt: Der Verkäufer muss alle von der üblichen Beschaffenheit eines Siemens C60 nachteilig abweichenden Eigenschaften erwähnen, um nicht später diesbezüglich wegen Mangelhaftigkeit der gelieferten Sache in Anspruch genommen werden zu können.


    Und nicht du musst vorher fragen, ob etwa eine Sperre vorliegt oder das Display einen Schaden hat.


    Den Simlock / die Kartensperre hat er mit keinem Wort erwähnt. Ich nehme mal an, das C60 lässt sich von dir so überhaupt nicht nutzen.


    Durch den geschlossenen Vertrag haben der Verkäufer und du zumindest stillschweigend vorausgesetzt, dass das Handy zum Telefonieren mit einer üblichen Simkarte geeignet sein soll.


    Das ist es durch die Sperre aber in keinster Weise.


    Folglich eignet sich das gelieferte C60 nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung und ist deshalb gem. § 434 I 2 Nr.1 BGB sachmangelbehaftet, da anzunehmen ist, dass die Sperre auch schon zum Zeitpunkt der Ablieferung bei der Post vorhanden war.


    Nun hast du das übliche Schema: Aufforderung zur Nacherfüllung incl. Fristsetzung, sollte nichts passieren, dem Verkäufer den Rücktritt erklären.


    Was ist eigentlich aus dem S45 mit seinen kaputten Tasten geworden?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Habs mal schnell für dich übersetzt :D


    Selbst wenn Sie kein Kraftfahrzeug haben, können Sie die Mitteilung > folgend an Ihre Freunde für einen intelligenten Preiskrieg gegen verteilen > Ölgesellschaften.... Man sagt, daß der Benzinpreis bald gehe >, 1.50 zu überschreiten Euro der Liter... Sie wollen, daß die Preise fallen? Es ist notwendig >, gemeinsam und solidarisch zu handeln. > > Hat jemandes eine Idee géniale, viel vernünftigere vorgeschlagen als jene, die > uns fragt, kein Benzin solcher und solche Tag im April oder Mai zu kaufen > Letzter. > > Haben die Ölgesellschaften gut über dieses Vorgehen gelacht, weil sie > wußten, daß wir nicht UNS weiterhin Übel machen könnten, indem sie ablehnten > systematisch, Benzin zu kaufen: es war viel mehr ein embêtement > für uns als ein Problem für sie. > >, aber der folgende Vorschlag könnte sich von einer furchtbaren Wirksamkeit erweisen als >, sofern man es streng anwendet. Nehmen Sie die Zeit in Anspruch zu lesen dieses > vollzählige Mitteilung und verbinden mit uns. Die Ölgesellschaften und > haben die OPEC uns konditioniert zu glauben, daß der Preis, den sie uns aufdrängen, sei > eine sehr gute Angelegenheit. Aber Sie denken wahrscheinlich, daß das Benzin > In der Nähe von 58,9 hundert zu kaufen der Liter eine sehr gute Angelegenheit ist. Wir auch! > > Müssen wir also gelöste Maßnahmen ergreifen, um ihnen zu zeigen, daß es sind > die Käufer und nicht die Verkäufer, die den Markt kontrollieren. Angesichts des Anstiegs > täglich des Benzinpreises müssen wir reagieren als > konsumierend. > > Besteht die Art und Weise allein darin, die Preise stürzen zu sehen, das Portefeuille > der Ölgesellschaften zu treffen, indem sie nicht ihr Benzin kauft, aber, ohne daß > WIR die embêtés Ersten sind. Aber, da wir benötigen > unsere Kraftfahrzeuge, können wir nicht uns erlauben, den Streik zu machen von > Benzinkäufe. > > Können wir allerdings eine wirkliche Auswirkung auf l haben! gegangenes e des Benzins, wenn > wir alle zusammen handeln in diesem Preiskrieg. > > Hier der Vorschlag: > > KAUFEN KEINEN TROPFEN BENZIN IN den ZWEI WICHTIGEREN GESELLSCHAFTEN > PETROLIFERES (die davon nur mehr jetzt machen): SHELL und ESSO. > >, wenn sie kein Benzin verkaufen, werden sie gezwungen, ihres zu reduzieren > Preise. Wenn sie ihre Preise reduzieren, müssen die anderen Gesellschaften sie > zu folgen. Aber, um eine solche Auswirkung zu schaffen müssen wir die Zusammenarbeit > der Millionen Kunden von SHELL und ESSO erhalten. > > Gibt das Net uns das Mittel, dahin anzukommen: Diese Mitteilung ist an eine gesendet worden > Dreißig Personen. Wenn jede unter ihnen es ungefähr einer übermittelt > Zehn ihre Kenntnisse (30 x 10 = 300), daß diese dieselbe machen > Sache (300 x 10 = 3000) und und so weiter diese Mitteilung erreicht haben mehr > DREISSIG MILLIONEN Verbraucher an ihrer siebten Generation! > > Alles das, was Sie haben, zu machen besteht es darin, diese Mitteilung von heute an an > 10 Personen zu senden, indem man sie fragt, dieselbe Sache zu machen. > > UND SELBSTVERSTÄNDLICH PARALLEL DAZU VERGESSEN PAS BOYCOTTER SHELL UND ESSO. > > Ist es alles. Handelt zusammen, um den Unterschied zu machen! Wenn Sie glauben >, einen Unterschied auf dem Preis des Benzins verursachen zu können, diese Mitteilung > zu Ihren Kenntnissen übergehen. MAN Hat NICHTS ZU VERLIEREN ZU VERSUCHEN!

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Gut, dann bin ich also im Recht - Danke! :)
    Bin auf die Antwort des Verkäufers gespannt!


    Ich kann nämlich, wie Du schon richtig erkannt hast, das Gerät im Moment gar nicht nutzen! Wie gesagt: Habe auch schon andere Karten von Vodafone probiert, aber es ist wohl auch laut dem Thread im Siemens Forum so, dass es nur mit dieser einen bestimmten Callya funktioniert!


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Was ist eigentlich aus dem S45 mit seinen kaputten Tasten geworden?


    Er hat's dann doch zurückgenommen!
    Ich hab dann die Rückportokosten getragen und die Sache war gegessen!
    Da hab ich jnochmal Glück gehabt, dass es am Ende doch noch glimpflich verlaufen ist!



    Chris

  • Zitat

    Original geschrieben von me too.
    Gut, dann bin ich also im Recht - Danke! :)
    Bin auf die Antwort des Verkäufers gespannt!


    Ich kann nämlich, wie Du schon richtig erkannt hast, das Gerät im Moment gar nicht nutzen! Wie gesagt: Habe auch schon andere Karten von Vodafone probiert, aber es ist wohl auch laut dem Thread im Siemens Forum so, dass es nur mit dieser einen bestimmten Callya funktioniert!



    Da ist letztendlich auch egal. Auch eine Einschränkung nur auf Vodafone Karten würde einen Sachmangel darstellen, es muss nicht unbedingt echter Simlock sein.


    Wetten das er mit der "Geschenktaktik" argumentieren wird :D

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • neues Verfahren für Gutschriften


    Wo zum Henker kann ich eigentlich eine Gutschrift beantragen? (Ware wurde nicht abgenommen)
    Auf der Übersichtsseite "Unstimmigkeiten wegen eines nicht bezahlten Artikels" steht unter "Berechtigung für Guteschrift" ein Haken. Nur habe ich noch keine Gutschrift erhalten (letzte Rechnung ist schon etwas her) und kann auch kein ggf. notwendiges Formular dafür finden. :confused:


    Danke :top:

    Die Tastatur liegt einsam dort, weil father in der mother bohrt (Willy Astor)

  • Frage:


    Kann ich Gebote von Leuten ,deren Bewertungsprofil schei**e ist,oder deren Nase mir nicht gefällt,einfach streichen ??


    yox

    Nix..............

  • Zitat

    Original geschrieben von yox
    Frage:


    Kann ich Gebote von Leuten ,deren Bewertungsprofil schei**e ist,oder deren Nase mir nicht gefällt,einfach streichen ??


    yox


    Probiers doch einfach aus :) Du wirst sehen, wie simpel das geht.


    In rechtlicher Hinsicht ändert sich i.d.R. an der Wirksamkeit des "Gebots" nichts, es sei denn, du hast dir in deinem Angebot vorbehalten, dass du Erklärungen solcher Bieter, also beispielsweise von Bietern mit negativen Bewertungen, nicht akzeptierst.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Probiers doch einfach aus :) Du wirst sehen, wie simpel das geht.


    In rechtlicher Hinsicht ändert sich i.d.R. an der Wirksamkeit des "Gebots" nichts, es sei denn, du hast dir in deinem Angebot vorbehalten, dass du Erklärungen solcher Bieter, also beispielsweise von Bietern mit negativen Bewertungen, nicht akzeptierst.


    Das heisst die Streichung des/der Gebote würde ihre Wirksamkeit nicht aufheben und der Bieter könnte bei erfolgreichem Gebot auf Durchführung der Transaktion bestehen ?!?


    Ausser solches wird durch eine Verfügung im Angebot explizit ausgeschlossen ?!?


    yox

    Nix..............

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