Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Re: Seltsame Dinge im Bewertungsprofil.



    Es haben 16 Mitglieder 18 Bewertungen abgegeben.


    :gpaul: :D


    Wo ist das Problem?
    Hinter Deinem Namen steht die Anzahl der Mitglieder, die pos. bewertet haben, und nicht die Anzahl der pos. Bewertungen....

  • Re: Seltsame Dinge im Bewertungsprofil.


    Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Aha.... 16 plus 0 macht 18?


    Ja, zwei Bewertungen wurden dann von gleichen Personen durchgeführt, d.h. jemand hat von Dir drei Sachen gekauft, dreimal bewertet, es zählt aber nur eine Bewertung von den drei (--> 16), Du hast aber 18 bekommen...


    Ciao
    Tim

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Fakt:


    2 Wochen keine Reaktion des Käufers.....keine Mails,Zahlung etc.


    Am Telefon behauptet Probleme mit PC bla,bla....(stellt aber gleichzeitig Angebote ein ;) )


    Habe schon MAil an eBay über einen nichtbezahlten Artikel geschickt,aber ...na ja Ihr kennt eBay ja :rolleyes:


    FRAGE:


    Wie kann ich die Transaktion beenden,ohne Nachteile (Neg.Bewertung etc. ) zu erhalten ?


    Der kann mich jetzt mal....... :D


    yox

    Nix..............

  • Hallo Freunde,


    hier ein Problem eines Bekannten von mir:


    Er hat bei ebay ein Buch versteigert, das Angebot begann bei einem Euro.
    2 Sekunden vor Ablauf der Auktion hat er das Angebot, mit der Begründung, dass er sich beim Startpreis geirrt habe, vorzeitig beendet. Es lagen schon Gebote vor, die dann natürlich auch gestrichen wurden. Das Höchstgebot lag bei ca. 16 Euro.


    Einige Minuten später hat er das Buch mit einem Startpreis von 10 Euro und einer noch viel höheren Sofortkaufoption wieder hineingesetzt. Wieder einige Minuten später wurde das Buch per Sofortkauf von einem anderen ebayer gekauft.


    Der Höchstbieter der ersten Auktion des Buches meldete sich wie folgt bei meinem Bekannten:


    "Sie haben eine Sekunde (!!!) vor Ablauf der Auktion diese abgebrochen und alle Gebote gelöscht. Dies ist inakzeptabel und rechtswidrig. Zu dem Zeitpunkt war ich Höchstbietender mit einem Betrag von 16 €. In anbetracht des Zeitpunktes des Abbruchs ist eindeutig, dass Sie nicht mit dem erzielten Betrag einverstanden waren. Sie sind jedoch nach dem BGB und geltender Rechtssprechung verpflichtet mir den Artikel zu liefern. Ich habe Ebay von dem Vorfall gemeldet und auch dem Käufer in Ihrer wiedereingestellten Auktion darauf hingewiesen, dass Sie m.E. nicht mehr rehctmäßiger Eigentümer des Buches sind. Ich fordere Sie hiermit auf, mir kurzfristig zu bestätigen, dass Sie mir dasBuch zu dem o.g. Betrag liefern. Ansonsten werde ich eine Anzeige wegen Betrug stellen und auch zivilrechtlich gegen Sie vorgehen. Holger Brinkhaus"


    Daraufhin schrieb mein Bekannter:


    "Die vorzeitige Beendung eines Artikels ist in Ausnahmefällen erlaubt. Da ich mich im Startpreis geirrt hatte, habe ich Gebrauch von meinem Recht als Verkäufer gemacht und das Angebot vorzeitig beendet.
    Es spielt dabei keine Rolle, dass dies 2 Sekunden vor Beendigung der Auktion stattgefunden hat.


    Falls Sie jedoch weiterhin versuchen sollten mit völlig haltlosen Argumenten mich oder andere Bieter der betroffenen Auktion zu belästigen, behalte ich mir eine Strafanzeige gegen Ihre Person wegen übler Verleumdung und Nötigung bei der Polizei vor.


    Eine Kopie Ihres Drohschreibens liegt bereits bei meinem Anwalt vor."



    Darauf antwortete der sich beklagende Höchsbieter:
    "Zur rechtlichen Situation Ihres Handelns hier ein Link zum Grundsatzurteil mit identischem Tatbestand: link Ich werde weitere Maßnahmen ergreifen."


    In dem, unter dem Link stehenden langen Text geht es soweit ich es verstehen konnte darum, dass eine Auktion ohne die Nennung eines Grundes vorzeitig beendet wurde.


    Mein Bekannter hat von einem der unterlegenen Bieter, also der ersten Auktion folgendes erfahren:
    "schau mal was der sich so aufspielt:
    Hallo, Sie haben auch auf das Buch geboten. Dieses Angebot wurde durch den Verkäufer im allerletzten Moment (1 Sekunde) vor Ende beendet, weil er sich angeblich im Startpreis "geirrt" hätte. Ich werde mich bei Ebay beschweren und fände es gut, wenn Sie das gleiche tun würden. "



    Unterdessen schrieb der Käufer des Buches per Sofortkauf:


    "bitte überweise mir den Betrag zurück auf mein Konto. Ich werde den Betrag dann erst wieder zahlen, wenn sich die Sache geklärt hat."




    Ich denke, dass man von so jemandem überhaupt nichts zu befürchten hat, zumal sich das ganze in Regionen unter 20 Euro abspielt und auch nicht einmal Geld geflossen ist.
    Kann sich jemand der sicher besser auskennt, zu dem Vorfall äußern. Was sollte mein Bekannter nun tun?

  • ich komme nicht mehr mit wer hier was gesagt hat, aber ich finde
    es nicht in ordnung was dein bekannter gemacht hat. würde er
    in ausnahmefällen (dazu gehört nicht "oh ich habe mich im startpreis
    geirrt") das angebot beenden wäre das durchaus vertretbar,
    aber das mit so fadenscheinigen sachen zu begruenden und dann
    auch noch voller frechheit das ding gleich wieder einzustellen ist
    sicher weder fair noch rechtens!


    als dein "bekannter";-) würde ich versuchen mich mit beiden,
    dem sofor-kaufer und dem gewinner der ersten auktion zu einigen.
    einigen geht aber nicht mit lehrern drohungen wie "ihre mail liegt
    meinem anwalt vor". irgendwie müsste er net den angeschissenen
    sondern den der einen fehler gemacht hat spielen...


    mein 2cent dazu, ausm bauch heraus!

  • Es ist wirklich mein Bekannter. Wenn ich selber direkt betroffen wäre, würde ich das auch so schreiben. Irgendwie bist du nicht ganz objetkiv glaube ich. Es ist ja wohl die Sache des Verkäufers, ob er seine eigene Ware für einen höheren Preis verkaufen will oder nicht. Und wenn er im System von ebay die Möglichkeit dazu hat, die Auktion vorzeitig zu beenden, warum sollte er sie nicht nutzen, ganz abgesehen davon, ob das nun schick ist.


    Nur weil der Bieter kein Schnäppchen machen konnte, hat er ja wohl auch nicht das Recht mit so einem unverschämten Drohbrief meinen Bekannten und auch noch alle unterlegenen Bieter anzuschreiben. Der Ton macht die Musik. Wenn man so daherkommt, sollte man glaube ich nicht noch darauf hoffen, dass man sich noch in irgend einer Art und Weise einigen kann.


    Ich habe auch schon auf so manche Sache geboten, die dann doch vorzeitig beendet wurde. Bei keinem mal habe ich mich darüber aufgeregt und den Anbieter des Artikels angeschrieben, schließlich ist außer der Hoffnung auf ein Schnäppchen nichts dabei verloren gegangen. Es ist o.k., wenn andere eine davon abweichende Haltung haben, aber so ein Brief wie in diesem Falle ist ja wohl auch nicht gerade die feinste englische Art und auch nicht hilfreich zur Lösung des Angliegens.

  • Zitat

    Original geschrieben von TheStarOFF
    Es ist ja wohl die Sache des Verkäufers, ob er seine eigene Ware für einen höheren Preis verkaufen will oder nicht.


    Wenn alle das machen würden würde das Ebay-System zugrunde gehen.


    Ich finde das Vorgehen absolut :flop: Bei Auktionen hat man immer das Risiko, dass der Wunschpreis nicht erzielt wird, das weiß man vorher. Und die Ausrede "habe mich im Startpreis geirrt" ist einfach unglaubwürdig, wenn man die Auktion kurz vor Schluß abbricht.


    Ciao
    Tim

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

  • Zitat

    Original geschrieben von TheStarOFF
    Es ist wirklich mein Bekannter. Wenn ich selber direkt betroffen wäre, würde ich das auch so schreiben. Irgendwie bist du nicht ganz objetkiv glaube ich. Es ist ja wohl die Sache des Verkäufers, ob er seine eigene Ware für einen höheren Preis verkaufen will oder nicht. Und wenn er im System von ebay die Möglichkeit dazu hat, die Auktion vorzeitig zu beenden, warum sollte er sie nicht nutzen, ganz abgesehen davon, ob das nun schick ist.


    Auch wenn ebay so schön bunt ist, liegen den dort ablaufenden Geschäften immer noch gewisse rechtliche Grundsätze zu Grunde. Und ebay kann sich nicht unbegrenzt etwa durch den Einbau eines "Abbrechen"-Knopfes über diese Grundsätze hinwegsetzen.


    Die Möglichkeiten, eine einmal im rechtlichen Sinne abgegebene Willenserklärung zu vernichten findest du ja im Urteil.


    Deinem Bekannten konnte und wird diese Möglichkeit jedenfalls nicht mehr zustehen.


    Zitat


    Nur weil der Bieter kein Schnäppchen machen konnte, hat er ja wohl auch nicht das Recht mit so einem unverschämten Drohbrief meinen Bekannten und auch noch alle unterlegenen Bieter anzuschreiben. Der Ton macht die Musik. Wenn man so daherkommt, sollte man glaube ich nicht noch darauf hoffen, dass man sich noch in irgend einer Art und Weise einigen kann.



    Dein Bekannter ist halt einfach selten dämlich vorgegangen. Hätte er sich mit dem Wiederverkauf wenigstens etwas Zeit gelassen oder einen Zweitaccount verwendet. Zur not halt in letzter Sekunde mit einem (anderen) eigenen Account einen Fantasiepreis bieten und dann erst canceln. Dann war man wenigstens selber "Höchtsbietender".


    Andereseits hätte er mittels der von ebay vorgeschlagenen Optionen auch eine Unmöglichkeit der Leistung "vortäuschen" können, was etwas glaubhafter wäre. Oder er hätte sein Angbeot ggü. dem Käufer anfechten können, z.B. wenn er sich bei Abgabe des Angebots über wertbildende Eigenschaften des Buches geirrt hatte.


    Die von deinem Bekannten gewählte Vorgehensweise ist aber einfach nur plump und offensichtlich.


    Du würdest dich als Käufer in so einem Fall genau so ärgern!


    Zitat


    Ich habe auch schon auf so manche Sache geboten, die dann doch vorzeitig beendet wurde. Bei keinem mal habe ich mich darüber aufgeregt und den Anbieter des Artikels angeschrieben, schließlich ist außer der Hoffnung auf ein Schnäppchen nichts dabei verloren gegangen. Es ist o.k., wenn andere eine davon abweichende Haltung haben, aber so ein Brief wie in diesem Falle ist ja wohl auch nicht gerade die feinste englische Art und auch nicht hilfreich zur Lösung des Angliegens.


    Da fehlt aber der zweite Part. Oder hast du den Verkäufer auch erwischt, wie er mit Wunschpreis nochmals eingestellt hat?



    Da du nicht dazugeschrieben hast, wieviel das Buch wert ist bzw. für wieviel es tatsächlich verkauft wurde, ist es schwer zu beurteilen, ob sich der "geprellte" Käufer zu einem gerichtlichen Vorgehen hinreissen lassen wird.


    Gut Chancen auf Erfolg hätte er sicherlich :)

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!