Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von cougar76
    Die Überweisung ging direkt an ihn.


    Sehr gut. Sonst wäre es noch verzwickter :D


    Zitat


    Der Käuferschutz von ebay zahlt doch nur bis zu 200€ aus, abzüglich 25€ Selbstbeteiligung, also 175€ :rolleyes:
    Weisst du wie lange das dauert?


    Ach so, ich dachte, das Ganze wäre auf 25€ Selbstbeteiligung beschränkt. Dann hast du natürlich Recht. Wie lange es dauert, keine Ahnung. Aber bestimmt lange...


    Zitat


    Woher hast du denn das Nummerschild :apaul:


    Von seinem krasssen Siebner:



    Zitat


    ps: Führt wohl nichts an einer Strafanzeige vorbei.


    Jup. Seine Identität solltest du jetzt haben :D

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Nein nicht unbedingt, es ist sicher nur die Autonummer des letzten Halters.


    Nicht alle Städte oder Kreise in Deutschland haben RT auf dem Kennzeichen stehen.


    Aber des Ex-Besitzer wird vielleicht die Adresse und den Namen des Käufers haben.

    ------------------------------------------------
    Ericsson T39m
    Legends never Die!
    ------------------------------------------------

  • Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Nein nicht unbedingt, es ist sicher nur die Autonummer des letzten Halters.


    Nicht alle Städte oder Kreise in Deutschland haben RT auf dem Kennzeichen stehen.


    Aber des Ex-Besitzer wird vielleicht die Adresse und den Namen des Käufers haben.


    Ich denke schon, dass das Kfz auf den gesuchten Verkäufer zugelassen war:


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…gory=9880&item=7915523649


    Natürlich könnte er auch Bildmaterial vom Vorbesitzer verwendet haben, was ich aber angesichts der Detailfotos von den Felgen


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…ory=28647&item=7915525148


    weniger glaube.


    Evtl. hat er jedoch dass Kft in Stellvertetung verkauft, aber dann sollte er auch zurückverfolgbar sein.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Netzteil defekt angekommen - Was nu ?


    Hallo,


    ich habe bei ebay mein Chieftec Netzteil versteigert, was ich bis dato auch noch in meinem PC hatte. Dieses Netzteil habe ich dann 2 Tage vor der Auktion gegen mein neues ausgetauscht und es in einen anderen PC gesteckt um etwas zu probieren. Das Netzteil lief einwandfrei. Dafür habe ich einen Zeugen, der dabei war.
    Nach der Auktion habe ich es dann schön sauber verpackt, habe ebenfalls nen Zeugen dafür. Paketband drum und ab zum GLS Store. Dort habe ich das Paket dann am 02.09.2004 aufgegeben. Da es ein Donnerstag war kam es erst heute 06.09.2004 bei dem Käufer an.


    Dieser schreibt mir nun, dass das Netzteil defekt sei und ich dieses in der Auktion nicht erwähnt hätte. Er möchte jetzt mein weiteres Vorgehen wissen.


    Ja, die Frage ist was mache ich jetzt ? Immerhin hat das Netzteil bei mir funktioniert und das kann ich sogar belegen. Also entweder ist der Käufer zu doof ein Netzteil anzuschliessen oder es ist beim Transport geschmissen worden.
    Ich habe natürlich keine Lust das Netzteil irgendwie auf meine Kosten zurückschicken zu lassen und auf den Kosten sitzen zu bleiben.


    Soll ich mich nun quer stellen und darauf pochen, dass ich Zeugen habe oder muss ich jetzt zu GLS oder sonstwie ?
    Hab schliesslich keine Lust ne schlechte Bewertung abzubekommen, die dann nicht gerechtfertigt ist.


    Thx

  • Re: Netzteil defekt angekommen - Was nu ?



    GLS wird nur zahlen, wenn die Umverpackung beschädigt war, dies bei Annahme durch den Zusteller vermerkt wurde und die Ware insgesamt gegen Beschädigung ausreichend geschützt verpackt war.


    Sonst könnte ja jeder seinen Schrott verschicken, und anschließend den Paketdienst für die "Beschädigung" haftbar machen.


    Da du weisst, dass das Netzteil bei dir einwandfrei funktionierte, und du hierfür auch einen Zeugen hast, würde ich es darauf ankommen lassen.


    Vor Gericht muss nämlich der Käufer den Beweis führen, dass das Netzteil schon bei dir fehlerhaft war, solange es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Na toll.
    Es handelt sich zwar "nur" um ca 23 €+ Versandkosten und Verpackungskosten, aber ich sehe es nicht ein, dass ich jetzt ein kaputtes Netzteil zurückbekomme und dann GLS noch nicht mal zahlen will.
    Angenommen die haben das Netzteil feucht gelagert oder so dermaßen geschüttelt, dass da ne Verbindung abgegangen ist, dann ist die Verpackung aber nicht beschädigt. Wär wohl ein wenig dreist.


    Soll ich mir erstmal das Netzteil wieder zurückschicken lassen ? Unter Vorbehalt oder so ? Ich will niemandem etwas unterstellen, aber ich kann von hieraus nicht überprüfen, ob die Aussage des Käufers stimmt oder er nur von mir den Kaufpreis haben will und dann ein heiles Netzteil behält.

  • Zitat

    Original geschrieben von kingpin166
    Na toll.
    Es handelt sich zwar "nur" um ca 23 €+ Versandkosten und Verpackungskosten, aber ich sehe es nicht ein, dass ich jetzt ein kaputtes Netzteil zurückbekomme und dann GLS noch nicht mal zahlen will.
    Angenommen die haben das Netzteil feucht gelagert oder so dermaßen geschüttelt, dass da ne Verbindung abgegangen ist, dann ist die Verpackung aber nicht beschädigt. Wär wohl ein wenig dreist.


    Soll ich mir erstmal das Netzteil wieder zurückschicken lassen ? Unter Vorbehalt oder so ? Ich will niemandem etwas unterstellen, aber ich kann von hieraus nicht überprüfen, ob die Aussage des Käufers stimmt oder er nur von mir den Kaufpreis haben will und dann ein heiles Netzteil behält.



    Nein, erstmal nichts zurücknehmen.


    Wenn der Käufer der Meinung ist, es liegt ein Transportschaden vor, dann soll ER mit einem von dir zur Verfügung gestellten Einlieferungsnachweis, dem Netzteil und der Verpackung bei GLS einlaufen und den Schaden reklamieren.


    Sollte sich GLS querstellen, und behaupten, nur der Versender könne GLS in Anspruc nehmen, dann soll er noch ein HGB einpacken und GLS den § 421 I 2 daraus vorlesen.


    Du bist, sofern du nicht unternehmerisch auf ebay tätig bist, mit der dokumnetierten Ablieferung der Kaufsache an den Frachtführer aus dem Schneider (vgl. § 447 I BGB).


    Hast du eventuelle die Seriennummer des Netzteils dokumentiert?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • HAllo,


    wenn ich was bei ebay in den USA kaufen will, muss ich mich dannextra registrieren, oder geht meine Deutschland Registrierung?



    Danke


    MFG


    Stefan

    Die Weisheit läuft mir hinterher, aber ich bin schneller....


  • Da geht dein deutscher Account. Du kannst dich damit bei allen ebay Dependancen einloggen und auf die jeweiligen Angebote bieten.


    Manche Kategorien sind aber für Interessenten aus betimmten Ländern wegen nationaler gesetzlicher Regelungen nicht erreichbar. So kannst du bei ebay.com
    auf gewisse Militaria-kategorien (3. Reich etc.) nicht zugreifen.


    Das wird allerdings nur über die Landeskennung des Browsers verwirklicht, ist also leicht manipulierbar.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.


  • Angenommen er unterstellt mir, dass ich das Netzteil schon defekt abgeschickt habe, was ja nicht der Fall war, was passiert dann ?


    Ich würde ihm jetzt gern eine Email schreiben, damit ich nicht irgendwie unseriös wirke. Was soll ich ihm nun schreiben ?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!