Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von flatty
    3. Der Verkäufer meldete sich nicht auf Deine Abhol-Anfrage. Da könnte man mit § 271 BGB wohl auch vertreten, dass du nach Nichtmeldung zurücktreten konntest, kam es Dir doch gerade auf die Abholung an (wer überweist schon gerne Geld für solche Gegenstände?)

    Warum wird solch ein frage nicht vor dem bieten geklärt?

    Zitat


    Nochmal ausdrücklich die Anfechtung erklären, da du das Produkt mit diesen Mängeln nicht erwerben wolltest (so lässt man den Anfechtungsgrund nochmal ein wenig offen, ist ja etwas haarig) und nochmal ausdrücklich widerrufen. Du könntest ihm außerdem mitteilen, dass Du ohne gerichtlichen Titel nicht zahlen wirst, also die Einschaltung eines Anwalts nicht erforderlich i.S.d. § 91 ZPO ist. So kann man die "Kosten-Kuh" in vielen Fällen vom Eis bekommen.


    Viel Erfolg

    Die Mängel standen doch im Auktionstext.

  • Ja, halte ich auch für sinvoller, ist ja auch nicht unüblich.


    Aber: Warum wird so eine Frage nicht im Auktionstext geklärt, wenn man vom Grunsdsatz des § 271 BGB (Ab sofort) abweichen will?

  • Zitat

    Original geschrieben von flatty
    Ja, halte ich auch für sinvoller, ist ja auch nicht unüblich.


    Aber: Warum wird so eine Frage nicht im Auktionstext geklärt, wenn man vom Grunsdsatz des § 271 BGB (Ab sofort) abweichen will?

    ????
    Wir kennen den Zeitraum nicht in welcher der Fragesteller eine Antwort erwartet hat.

  • flatty, vielen Dank. Wie immer ist auf dich Verlass :top:
    Ich lass mich überraschen und spiel einfach mal frustriertes Mädchen, nicht wahr happie ...

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    ????
    Wir kennen den Zeitraum nicht in welcher der Fragesteller eine Antwort erwartet hat.


    Die Abholung konnte der Käufer sofort (!) verlangen, also auch eine Rückmeldung auf seine Anfrage. Erst ab 13. Juni 2014 kann der Verkäufer sich auf dem dann im Gesetz stehenden "unverzüglich" ("Ohne schuldhaftes Zögern") zurückziehen.


    Dass das natürlich nicht die gelebte eBay-Wirklichkeit ist: Keine Frage. Aber rechtlich sehe ich das anders und es gibt dem Fragesteller zumindest einen weiteren Ansatzpunkt.

  • Zitat

    Original geschrieben von flatty
    Die Abholung konnte der Käufer sofort (!) verlangen, also auch eine Rückmeldung auf seine Anfrage. Erst ab 13. Juni 2014 kann der Verkäufer sich auf dem dann im Gesetz stehenden "unverzüglich" ("Ohne schuldhaftes Zögern") zurückziehen.


    Dass das natürlich nicht die gelebte eBay-Wirklichkeit ist: Keine Frage. Aber rechtlich sehe ich das anders und es gibt dem Fragesteller zumindest einen weiteren Ansatzpunkt.


    Dann stellt sich noch die Frage ob Abholung überhaupt angeboten wurde.
    Mir stellt sich auch immer noch die Frage warum man nicht auf die mails der VKs zum Abbruch der Transaktion reagiert.
    Immerhin war es ja gewünscht die Transaktion abzubrechen. :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Dann stellt sich noch die Frage ob Abholung überhaupt angeboten wurde.
    Mir stellt sich auch immer noch die Frage warum man nicht auf die mails der VKs zum Abbruch der Transaktion reagiert.
    Immerhin war es ja gewünscht die Transaktion abzubrechen. :confused:


    Barzahlung bei Abholung wurde explizit angeboten.


    Ich hatte nur gewünscht die Transaktion abzubrechen, der Verkäufer hat einen Fall eröffnet. Der Fall wurde ohne zutun meinerseits oder des Verkäufers automatisch geschlossen. In diesem Fall habe ich keine Möglichkeit dem Abbruch zuzustimmen, da der Verkäufer auf Zahlung des Kaufpreises bestand.

  • Nur zur Klärung, du hast aber die Auktion regulär geboten, warst aber bloß deshalb von den Mängeln überrascht, weil DU sie dir in der Mobilansicht nicht druchgelesen hast. Richtig?


    Was wäre denn jetzt bei einer Abholung anders gewesen?

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Nur zur Klärung, du hast aber die Auktion regulär geboten, warst aber bloß deshalb von den Mängeln überrascht, weil DU sie dir in der Mobilansicht nicht druchgelesen hast. Richtig?


    Was wäre denn jetzt bei einer Abholung anders gewesen?


    Ich gebe dir Recht, und weiß, dass das möglicherweise wacklig ist.
    Ich gehe aber schon davon aus, dass ich mich hätte "breitschlagen" lassen das Teil mitzunehmen bzw. im Zweifel gar nicht genau angesehen hätte. Ich kann natürlich jetzt im nachhinein nicht hundertprozentig sagen, wie ich möglicherweise gehandelt hätte.


    Ich will hier mal eins klarstellen: Ich weiß das ich hier möglicherweise eine eher schwache Rechtsposition habe. Aber wenn ihr den Mailverkehr sehen würdet, könntet ihr meine Lage vielleicht irgendwie verstehen. Ich habe hier einfach keine Lust nachzugeben, weil das ein absoluter ... und aroganter ... ist, dem ich einfach nicht so leicht Recht geben will. Wenn ich am Ende mehr bezahlen muss, dann ist es eben so und ist auch schon eingeplant. Manche Menschen müssen auch einfach mal auf die Fresse fliegen. Flieg ich diesmal ... dann ist es halt so.

  • @puntingamer:


    Zitat

    Ich gehe aber schon davon aus, dass ich mich hätte "breitschlagen" lassen das Teil mitzunehmen bzw. im Zweifel gar nicht genau angesehen hätte. Ich kann natürlich jetzt im nachhinein nicht hundertprozentig sagen, wie ich möglicherweise gehandelt hätte.


    Nun, das wäre egal gewesen, da du einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer hast und die Mängel in der Auktion wohl nicht verschwiegen wurden, so wie ich das bis hierhin verstanden habe.



    Zitat

    Manche Menschen müssen auch einfach mal auf die Fresse fliegen. Flieg ich diesmal ... dann ist es halt so.


    Geht es dir um Rache, weil DU die "Auktion" nicht gelesen und geboten hast? Du hast bis jetzt einen rechtsgültigen Kaufvertrag.


    Oder um was geht es?

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!