Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Re: Re: Re: Ärger mit Ebay Verkäufer - was könnte ich tun ?


    Zitat

    Original geschrieben von Blondinenfreund

    Der Briefumschlag ist nicht beschädigt im eigentlichen Sinn.
    Aber man erkennt Klebespuren auf der Rückseite des Kuverts direkt an der Brieflasche entlang. Als ob der verschlossene Brief geöffnet und dann wieder verklebt wurde. Es kann aber auch vom erstmaligen befeuchten der Gummierung sein - kann man schlecht sagen.


    Ein kleines Problem wird sicherlich schon der Nachweis des Schadens sein. Denn wenn keine offensichtliche Beschädigung des Briefes vorliegt, kann eigentlich niemand *nachweislich* den Umschlag geleert haben.


    Insofern schätze ich, dass du bei der Post wenig erreichen wirst. Ob die Post es akzeptiert, wenn du mit der Nummer auftauchst, weiß ich leider nicht. Du kannst es ja versuchen.


    Ansonsten hilft nur der Versuch, bei Eplus die Karte "tauschen" zu lassen. Der Kartentausch kostet 15,34 €. Das gilt vermutlich auch für verlorene bzw. verschollene Karten.


    Gruß
    DaFunk

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


    Probleme bei Ebay? Löse dein Problem schnell und einfach mit dem Index im Ebay-Problemthread!

  • Einwurf Einschreiben ist bis 25 Euro versichert. Bitte doch den Verkäufer die Versicherung ´zu beanspruchen - wenn es die Post wünscht, kannst du ja dann dein "verklebtes" Kuver vorbeibringen. Nach Erhalt das Geldes von der Post soll dir der VK dies wieder überweisen. Deine UK die VSK. Und Karte hast du halt dann keine.


    Grüsse


    Stefan

  • ebay; Textdetail ungenau beschrieben. Recht auf Umtausch?


    Hoi,
    wenn dieser Thread eigentlich ins "Ebay Problem Sammelthread" reingehört, dann bitte ich um endschuldigung :p


    Also, ich hatte seit längere Zeit vor, eine Original Nokia Querledertasche zu kaufen. Da ich aber wirklich jeden cent sparen wollte, habe ich bei jeder Auktion gezögert bzw. es ganz zu lassen um zu bieten.


    Vor paar Tagen sah ich dann eine Quertasche für nur 10 Euro Sofortkauf. Da habe ich natürlich sofort geboten, bevor jemand anders mir die Auktion wegnimmt. Link
    Habe Geld überwiesen und alles lief wie sonst immer problemlos.
    Am Montag kam dann das Päckchen auch schon an... Und dann sah ich es und war sehr enttäuscht über den Inhalt. Anstatt ich meine schöne Ledertasche bekomme, hielt ich so eine doofe Silicon Tasche, die ich schon für 1 Euro bei ebay ersteigert habe.


    Nun habe ich den Verkäufer angerufen und gefragt/gesagt das ich die Tasche zurückschicken will und mein Geld (natürlich nicht alles, wegen Versand und Einstellunsgebühr..) wiederhaben will. Da die Beschreibung nicht direkt auf eine SIlikon Tasche hinweisst.
    Als Antwort bekam ich immer, das er keine Zeit hat die Tasche anzunehmen, da er dann die Rennerei machen must, um zur Sparkasse zu gehen und das er dann wieder die Auktion einstellen must.
    Und er hat auch behautet das er meinen Grund nicht akzeptiert, da er(als angeblicher Laie) nicht verpflichtet ist einen genaue Beschreibung schreiben must. Ich hat angeblich gedacht, das es die einzige Nokia Tasche ist und deswegen nicht soviel über die Details schreiben braucht.



    Habt Ihr paar Tipps, wie ich vielleicht die Ware umtauschen kann?


    MfG
    Hamasaki


    P.S.: Wenn der Text etwas verwirren und unverständlich ist, dann verbessert mich bitte... bin gerade nicht in der Lage eine orgentlichen Text zu verfassen, da ich vor paar Stunden 30 min auf sein Handy angerufen habe und kein richtigen Erfolg erzielt habe und bis jetzt mich noch richtig ärgere...


    :(

    Chinese aus Bremen

  • Also mal abgesehen davon, daß im Text bei Ebay nirgens erwähnt wurde, daß es sich um einen Ledertasche handelt, und leider kein Foto dabei war, kannst du dem Verkäufer doch eigentlich nix vorwerfen!?
    Wenn er nett ist, nimmt er's zurück, natürlich ohne dir die Versandkosten zu ersetzen, wenn nicht, dann -> Lehrgeld und halt selber wieder reinstellen!? Ganz einfach.
    Und nächstmal nicht nur auf den Preis schauen, sondern bei Unklarheiten dem Verkäufer vielleicht mal ne kurze Email schreiben, zwecks genauerer Produktbeschreibung!? Kost ja nix...:rolleyes:


    So far...
    Eisi

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Eigentlich gehört dien Thread in den "Ebay-Problemthread".;)


    Ich würde sagen, da in seiner Auktion nicht steht, ob die Tasche aus Leder oder aus Silicon ist, muss er die Tasche nicht zurück nehmen.
    Ich weiß jetzt nicht genau, ob es so eine Quertasche in Leder und aus Silicon gibt. Wenn sie nicht original von Nokia ist, muss er sie IMHO zurück nehmen.
    Am besten du setzt sie bei Ebay rein.


    MfG
    André

    Wer oder was ist Schmidts Katze?
    Und warum ist sie so schnell?


    Smirnoff Vernichter und Nr. 18 im S///-Lampenbesiter-Club.

  • Re: ebay; Textdetail ungenau beschrieben. Recht auf Umtausch?


    Zitat

    Original geschrieben von Hamasaki
    Hoi,
    wenn dieser Thread eigentlich ins "Ebay Problem Sammelthread" reingehört, dann bitte ich um endschuldigung :p


    Das wollte ich gerade sagen. Aber weil ich meine großkotzig... herzigen fünf Minuten habe, werde ich dir verzeihen:D ;)
    Vielleicht erbarmt sich ja ein Mod und macht das gleiche, wie eine Telefonistin und verbindet (die Threads).



    Aber genug gescherzt.


    Wenn man ganz boshaft wäre, könnte man sogar den Vertragsschluß anzweifeln. Immerhin gehören zu einem Vertragsschluß zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Der Anbieter hat aber eine Willenserklärung über den Verkauf einer Silikontasche abgegeben. Du hast dagegen die Annahme eines Angebotes über eine Lederquertasche erklärt. Somit ist kein Kaufvertrag zustande gekommen. Du kannst also dein Geld zurückverlangen, der Verkäufer seine Tasche.


    Oder du könntest den Kaufvertrag (wenn du davon ausgehst, dass er gilt) wegen Irrtum anfechten. Das Ergebnis bleibt das gleiche.


    Das einzige Problem, das du hast, ist wohl, dass der Verkäufer nicht bereit ist, den Artikel zurückzunehmen. Wenn du ihm erklärst, dass man durch die Angaben des Verkäufers eigentlich auf ein anderes Produkt schließen müsste, er aber dennoch nicht bereit ist auf dein ausdrückliches Verlangen hin, den Artikel zurückzunehmen, müsstest du mit ihm einen Rechtsstreit beginnen. Allerdings denke ich mal, dass das bei einem Wert von 10€ übertrieben ist. Wie wäre es eigentlich, wenn du die Tasche einfach weiterverkaufst. Als Silikontasche müsste die doch eigentlich auch für einen ähnlichen Preis weggehen.


    Mit der Begründung, dass ein Laie nicht genau beschreiben muß, was er verkauft, würde ich mich übrigens nicht abspeisen lassen. Man sollte eigentlich schon so genau erklären, was man verkauft, dass derartige Mißverständnisse unterbleiben. Andererseit muß ich auch ehrlich sagen, dass ich bei diesem Angebot nicht gekauft hätte, ohne vorher nachzufragen, weil die Beschreibung eben sehr ungenau ist.
    Die Folgen der ungenauen Beschreibung habe ich ja schon oben geschildert. Ich hoffe, das hilft dir weiter.


    Gruß
    DaFunk

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


    Probleme bei Ebay? Löse dein Problem schnell und einfach mit dem Index im Ebay-Problemthread!

  • Hallo,
    ich weiß nicht,ob die folgende Seite Euch bekannt ist?
    Dort findet Ihr jedenfalls viele Fragen & Antworten zum Thema!:)

    Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muß spekulieren. Zitat:Andre Kostolany

    Gruss
    beugelbuddel

  • Defekter Akku, wer zahlt Versand?


    Ich habe letzte Woche für einen Kumpel einen Akku fürs 3310 bei Ebay bestellt.


    Leider ist der Akku defekt, kann nicht geladen werden.


    Ich habe Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen. Dieser bittet mich den Akku einzuschicken, ich sehe allerdings nicht ein die Versandgebühren dafür zu bezahlen!


    Wer muß denn nun die Kosten übernehmen??

  • Panik!


    Ich glaube jetzt habe ich mich auch mal "verkauft". Ich habe eine SD-Card ersteigert, die Bestätigungsmail vom Verkäufer bekommen, artig das Geld angewiesen - eigentlich alles paletti. Als ich heute in "Mein Ebay" geklickt habe wurde mir der Artikel unter "Ich habe gekauft" (oder so ähnlich) nicht mehr angezeigt, obwohl der 30-Tage Rahmen noch nicht gesprengt war. Ich habe mich auf die Suche begeben - und siehe da der Verkäufer wird als "nicht registriertes Mitglied" geführt und der Artikel ist auf einmal ungültig. So richtig in Panik bin ich eigentlich auch noch nicht, da die Überweisung erst am 28.01.2003 über die Bühne ging. Was könnte da passiert sein bzw. kann ich mich von meinem Geld verabschieden?

    Och danke! Und selbst so?

  • Hallo,


    habe ein Problem mit Ebay.


    Ich habe vor kurzem ein Handy über Ebay verkauft. Der Käufer meldete sich und bestand auf Zahlung über iloxx. Da ich dies nicht wollte, drohte er mir nun mit folgender Email:


    "Sollte dem Angebot nicht zugestimmt
    werden, gehe ich davon aus, dass es sich bei Ihnen nicht um einen seriösen Vertragspartner handelt. Werde in diesem Fall eine strafrechtliche Relevanz
    (Versuchter Betrug § 263 STGB) durch meine Kollegen prüfen lassen"


    Ich habe über 210 positive Bewertungen und 1 neutrale.


    Wer ist rechtlich gesehen auf der sicheren Seite?


    Was soll ich machen?


    Danke für Tips


    Alex.

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