Kündigung von o2 Genion bei Auslandsaufenthalt möglich?

  • Hi,


    wie schon im Topic geschrieben, würde es mich interessieren, ob man bei o2 kündigen kann, falls man ins Ausland zieht (inkl. Abmeldung in Deutschland) ohne die restliche Grundgebühr zahlen zu müssen. Ich weiss, dass das vor ein paar Monaten noch funktionierte. Heute wurde mir bei der o2 VVL-Hotline mitgeteilt das dies nicht mehr möglich sei. Man müsse auf jeden Fall die restliche Grundgebühr zahlen.


    Ich weiss leider im moment noch nicht sicher, ob ich im nächsten Jahr im Ausland bin. Leider läuft mein Vertrag aber in ein paar Tagen aus. Wenn ich in Deutschland bleibe, würde ich natürlich gerne die Nummer und den Vertrag (mit den Frei-SMS) behalten.


    Weiss hier einer von euch was genaues? Stimmt die Aussage der Hotline (denen kann man ja nicht immer glauben ;) )


    Danke!

  • Das ist immer Kulanzsache. Normalerweise wird der Vertrag stillgelegt für die Zeit des Auslandsaufenthaltes.... es sei denn, du beabsichtigst für immer ins Ausland zu gehen. Prinzipiell kann o2 nichts dafür, dass du ins Ausland gehst und kann rein theoretisch gesehen von dir verlangen deine Vertragspflichten nach zu kommen.


    Es gibt bei allen Anbietern nur eine Möglichkeit ohne außerordentliche Kündigung aus dem Vertrag zu kommen -> Du stirbst :D

  • Danke schon einmal für die Antworten.


    Im moment weiss ich nicht, wie lange ich im Ausland sein werde. Es werden aber sicher einige Jahre sein.


    Vor knapp zwei Jahren konnte man auf jedenfalls durch die Kulanz von o2 kündigen. Aber anscheinend hat sich das geändert. Sie sind ja sicher nicht dazu verpflichtet.


    Anscheinend ist es dann wirklich das sicherste den Vertrag auslaufen zu lassen. Schade.

  • man weiß ja noch nicht so genau die Wechselbedingungen, aber vielleicht kannst du ja in den neuen genion s ohne handy wechseln am 28. Das sollte das Problem beheben.

  • Habe gerade mal in meinen alten Emails gesucht. Habe im November 2004 folgende Antwort von o2 bekommen:


    "Eine vorzeitige Vertragsauflösung ist nur dann möglich, wenn Sie dauerhaft ins Ausland verziehen. In diesem Falle benötigen wir zusammen mit der ausserordentlichen Kündigung eine Abmeldebescheinigung aus Deutschland und eine Anmeldebescheinigung oder alternativ eine Arbeits- oder Studienbescheinigung aus dem jeweiligen Ausland."


    Hatte damals schon ein ähnliches Problem. Da ich mich aber nicht komplett in Deutschland abgemeldet hatte, konnte ich leider nichts machen. Eine Stillegung wurde mir nicht vorgeschlagen und bei einem Bekannten abgelehnt. Eine Stillegung kommt für mich nicht in Betracht und eine Kündigung geht ja angeblich nicht mehr


    Ich muss mal den genauen Verlängerungstermin suchen. Das war irgendwann Ende November 2004. Evtl. also ein paar Tage zu früh

  • Ich kann da nur auf einen Beitrag vom September 2006 von mir hinweisen.

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  • Hi,


    danke für den Beitrag. Anscheinend stimmen somit die Aussagen der Hotline. Ich habe soeben auch noch mit der Kündigungshotline gesprochen, die mir das gleiche bestätigte. Werde nun versuchen in den Genion S Card zu wechseln. Habe daher meinen Kündigungstermin eine Woche nach hinten schieben lassen, da sonst mein Vertrag vor Einführung der neuen Termine ausgelaufen worden wäre.

  • Ich würde jetzt mal behaupten, das es einfach auf den Einzelfall ankommt.


    Wer o2 erklärt, das er demnächst nach Italien auswandert, hat wohl schlechtere Karten, da EU-Mitglied und somit ist der Vertragspartner auffindbar und die Forderung ist im Zweifelsfall auch einklag und eintreibbar.


    Wer hingegen o2 erklärt, das er demnächst nach Costa Rica auswandert z.B. hat da denke ich ganz gute Chancen auf eine kulante Lösung - da sich auch o2 denken kann, das der Vertragspartner dort entweder nicht mehr auffindbar ist und wenn doch das Eintreiben der Forderung etwas kompliziert werden könnte... :D

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