Neue Genion-Tarife: Tarifwechselkonditionen für Altkunden sind da!

  • durch die vorzeitige verändert sich die vertragslaufzeit nicht. es werden einfach wieder 24 monate hinten drangehangen. ob du nun vorzeitig verlängerst oder ganz normal, am endzeitpunkt ändert sich nix.


    ab august kannst du in den card, genau. vorher nur in den normalen genion s ...

  • Zitat

    Original geschrieben von sir*deluxe
    durch die vorzeitige verändert sich die vertragslaufzeit nicht. es werden einfach wieder 24 monate hinten drangehangen. ob du nun vorzeitig verlängerst oder ganz normal, am endzeitpunkt ändert sich nix.


    ab august kannst du in den card, genau. vorher nur in den normalen genion s ...


    JA is mir schon klar das sie hinten drann gehangen werden :)


    Basty

  • Zitat

    Original geschrieben von sir*deluxe
    das ist konkludentes handeln. in solchem falle gilt schweigen als annahme des vertrages. deshalb ja die 14 tages frist ...


    sorry, war die ganze nacht feiern und bin rotzenvoll gewesen, da darf man solche fehler ruhig mal machen ;) natürlich sollte es letztere version werden :D


    Aber jetzt solltest Du doch wieder relativ nüchtern sein.
    Lese Dir noch mal Deine Beiträge durch und überlege, ob das richtig ist.


    Nur noch mal zur Erinnerung (der Alkohol :D ) der Fall: o2-Kunde vereinbart einen Tarifwechsel zu 0,-. o2 bestätigt einen Tarifwechsel zu 50,-.


    Du willst doch nicht ernsthaft behaupten daß in dem hiesigen Fall das Schweigen des o2-Kunden nach dem objektiven Empfängerhorizont §§ 133, 157, 242 BGB als konkludentes Verhalten den objektiven Tatbestand einer Annahmeerklärung, gerichtet auf einen Tarifwechsel zu 50,-, erfüllt?


    Und das Widerrufsrecht aus § 312b ff. ist hier nun überhaupt kein Argument, siehe amtliche Begründung zu den §§ 312 ff., 355 ff.

    ...

  • ich hab grad kein BGB zur hand, deshalb kann ich die paragraphen nun nicht nachgehen. in meinen augen ist das aber noch immer eine invitatio ad offerendum, somit gibt der kunde das angebot ab. O2 nimmt es an oder ändert es. in diesem falle wurde es geändert. und wenn die widerspruchsfrist nicht genutzt wird, dann ist das rechtsgültig ... mal so ganz salopp ohne paragraphen ... aber ich lasse mich gerne vom gegenteil überzeugen :) und du glaubst garnicht, wie lange der pegel anhält, vor allen dingen an den weihnachtsfeiertagen ;)

  • Ich habe auch kein BGB vor mir, aber es gab eine Zeit in der man das auswendig können mußte :cool: :mad:
    "Schweigen als WE" ist auch nicht ausdrücklich im BGB geregelt, aber Dein Lehrbuch wird was dazu sagen.
    Dann kannst Du auch gleich nochmal Anfechtung und Widerruf lesen. Aber vorher nochmal schön einen trinken :D

    ...

  • Zitat

    Original geschrieben von Tipsy


    Nur noch mal zur Erinnerung (der Alkohol :D ) der Fall: o2-Kunde vereinbart einen Tarifwechsel zu 0,-. o2 bestätigt einen Tarifwechsel zu 50,-.


    Wahnsinnig viel gefeiert hab ich nicht, dafür war ich aber krank die letzten Tage, und da werd ich was übersehen haben. Aber wo stand, "o2 bestätigt einen Tarifwechsel zu 50,-"? Das würde ja bedeuten, dass in der Wechselbestätigungs-SMS gestanden haben muss: "Die Kosten für den Wechsel belaufen sich auf 25€".


    Soweit ich es verstanden habe, erfahren wir die Kosten doch erst auf der nächsten Rechnung. Und ich kann ja nichts stillschweigend annehmen, wenn ich davon keine Kenntnis habe.

  • tja, wir brauchen den kram nicht auswendig wissen ... :-P


    genau, mein lehrbuch sagt dazu was. und zwar gilt es grundsätzlich als ablehnung, in gewissen fällen aber auch als zustimmung. so zb bei geringfügigen veränderungen von vereinbarungen. und 25 euro sind nicht grade eine grossartige veränderung ...


    Zitat

    Original geschrieben von gijan
    Soweit ich es verstanden habe, erfahren wir die Kosten doch erst auf der nächsten Rechnung. Und ich kann ja nichts stillschweigend annehmen, wenn ich davon keine Kenntnis habe.


    argument. daran hab ich ma garnicht gedacht :D

  • Es kommt gemäß §§ 133, 157, 242 immer auf die Umstände des Einzelfalles an. Hier gab es weder tiefgreifende Vorverhandlungen und Übereinstimmung in den wesentlichen Punkten noch eine wirksame vertragliche Vereinbarung des Schweigens als Annahmeerklärung.
    Hier ging es im Übrigen um 50 Euro, selbst 25 Euro "gehen nicht durch".

    ...

  • Zitat

    Original geschrieben von sir*deluxe
    richtig. invitatio ad offerendum. die aufforderung, ein angebot abzugeben. also muss es nicht so aussehen, wie auf der homepage angepriesen. O2 macht dann quasi ein neues angebot mit den anderen details, und wenn man nicht wiederspricht, dann nimmt man das angebot an ...


    Nein, hier nicht. Das wohl eher ein neues Angebot von O2, daß der Annahme+Zugang bedarf.
    Das ist wirklich nicht böse gemeint: Kannst du diesen Beitrag bitte löschen?
    So absolut ausgedrückt ist das einfach falsch.

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