ZitatOriginal geschrieben von sir*deluxe
das is vorgeschrieben durch die bundesnetzagentur ... steht hier auch schon x mal ...
ebenso stelle ich mal die behauptung auf, dass es nicht vorgeschrieben ist.
für o2 mag zwar so eine begründung " es ist vorgegeben" schluss und aus gut sein, aber erstens ist es nicht erwiesen, und zweitens schlichtweg unsinnig.
warum fällt dann bei all den anderen verträgen keine bereitstellungsgebühr an?
weil da ein anschlusspreis bezahlt wird?
na den habe ich auch bezahlt...
ausserdem ist es immer noch keine erklärung auf meine frage:
WAS genau wird von o2 bereitgestellt?
warum heisst die gebühr nicht "abgabe an die bundesnetzagentur", oder bundesnetzagenturgebühr?
oder doch lieberganz einfach abzockgebühr?
wie kann o2 auf einmal eine gebühr berechnen, von der nie die rede war?
auf mehrere nachdrückliche fragen hiess es immer der wechsel in den card s tarif sei kostenlos.
wie will sich o2 nun herausreden? kostenlos von o2 seite, aber die bundesnetzagentur zockt ab?
warum hat man die kosten dann nicht vorher bekanntgegeben? wenn das geld nicht an o2 geht und o2 es nicht wusste, möchte ich dann direkt an die bundesnetzagentur zahlen.