ZitatOriginal geschrieben von G-Ultimate
Vielleicht hilft es ja, wenn du sagst, er hätte nen Zettel dran gemacht aber den hast du erst später auf dem Boden entdeckt (weil runtergefallen). Oder du sagst, dass du im Briefkasten nen Zettel hattest.
Darüberhinaus ist es sicherlich auch sinnvoll, wenn er schnellstmöglich Selbstanzeige erstattet und sagt, dass er nen Zettel dran gemacht hat (oder in den Briefkasten geworfen hat). Dann entgeht er (soweit ich weiß) einem Fahrverbot.
Soweit ich weiß, liegst Du falsch. Einen Zettel, egal ob im Briefkasten, im Türschlitz oder im Auspuffrohr zu hinterlassen und sich dann zu verpissen, ist trotzdem unterlaubtes Entfernen vom Unfallort. Bumsti.
ZitatOriginal geschrieben von G-Ultimate
PS: Ich bin kein Fachmann - Ist nur eine Empfehlung
Du... das merkt man.
ZitatOriginal geschrieben von andi2511
Ist Sachbeschädigung nicht ein relatives Antragsdelikt? Dann könnte man den Strafantrag zurückziehen und ob bei dem kleinen Schaden und der persönlichen Verknüpfung ein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht, wage ich ja mal zu bezweifeln.
Schon... allerdings glaube ich kaum, dass man hier von Sachbeschädigung ausgeht. Aber ich kenne die hinterlassenen Spuren nicht.