Studiengebühren bei Rentenempfänger

  • Hallo TTler,


    nachdem sich ja doch einige Studis hier tummeln, möcht ich mal rumfragen ob jemand mir bei folgendem Sachverhalt weiterhelfen kann. Ich selber komm den Gebühren wie's aussieht A.. über Latte wohl noch aus (Daumendrücken ;)), deswegen hab ich mich mit der Thematik nie wirklich auseinandergesetzt.
    Jetzt ist es aber so, daß eine Freundin von mir nächstes WS anfangen möchte, zu studieren, sich aber gerade überlegt, ob sie nicht doch lieber erst eine Ausbildung absolvieren möchte, weil es zweifelhaft ist, ob sie sich das Studium ohne Kredit leisten kann.


    Deshalb folgende Frage an die sowieso Allwissende Community ;-):


    Muss man Studiengebühren auch entrichten, wenn nur noch ein Elternteil am Leben ist und das einzige "Einkommen" die staatliche Rente ist? Zählt Rente überhaupt als Verdienst?


    dank schonmal an alle Hilfreichen :)!

  • Studiengebühren sind auch fällig wenn man Bafög bekommt. Zumindests in Bayern. Ist ja Ländersache. In welchem Bundesland will den deine Freundin anfangen. Das würd erstmal weiterhelfen.

  • Vielen Dank erstmal für die fixe Hilfe an alle!


    Das mit dem Bundesland ist wohl noch nicht wirklich zu beantworten, nachdem sie sich für ein ZVS Studium interessiert, vorzugweise wird's allerdings wohl auf Bayern rauslaufen :)


    At Liquid: Danke für den Link, mir war eben nur nicht ganz klar, inwiefern jemand, der nur noch Rente bezieht (über deren Höhe ich halt auch nix weiss, denk aber nicht, daß das so üppig sein wird..), da zahlungspflichtig ist, da treffen ja die Gebühren jemanden, der ohnehin schon ziemlich fies dran ist relativ dreifach hart.. von einer Rente das eigene Leben zu bestreiten und auch noch ein Kind auf die Uni schicken und dann auch noch die Gebühren zu entrichten wird wohl ohne Erlass in nicht drin sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von Mephisto


    At Liquid: Danke für den Link, mir war eben nur nicht ganz klar, inwiefern jemand, der nur noch Rente bezieht (über deren Höhe ich halt auch nix weiss, denk aber nicht, daß das so üppig sein wird..), da zahlungspflichtig ist, da treffen ja die Gebühren jemanden, der ohnehin schon ziemlich fies dran ist relativ dreifach hart.. von einer Rente das eigene Leben zu bestreiten und auch noch ein Kind auf die Uni schicken und dann auch noch die Gebühren zu entrichten wird wohl ohne Erlass in nicht drin sein.


    Naja dafür gibt es dann ja Bafög und halt das Darlehen für die Studiengebühren.
    Sicher häuft man dann erstmal ein wenig Schulden an aber in den Semesterferien kann man, wenn man gewillt ist mit Arbeit, ein wenig davon reinholen.

  • Ob Du Studiengebühr zahlen musst und wie das in Sonderfällen geregelt ist, ist von Uni zu Uni unterschiedlich - zum Beispiel sind hier in Würzburg Studenten von der Studiengebühr befreit, wenn die Eltern für sie und zwei weitere Geschwister Kindergeld beziehen (da falle ich auch drunter :)).
    Da hilft wahrscheinlich nur eines: Bei jeder einzelnen in Frage kommenden Uni die Bedingungen für die Studiengebühren durchlesen...
    Schöne Grüße!
    Georg

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