Erfahrungen mit Geneanologie.de? / Rechtsberatung Widerrufs-, Rücktrittsrecht

  • Sag mal, liest du dir die von dir erstellten Threads eigentlich auch durch?


    http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=2129988#post2129988


    EDIT:


    Als letztmalige Hilfestellung:


    http://www.verbraucherzentrale…article.php?articleid=538


    "Musterbrief":


    http://www.verbraucherzentrale…ion/download.php?fileid=5


    Und bitte komme jetzt nicht damit, dass es in dem Beitrag nicht um Geneascheissbums.de geht :D


    Sollte dein Anerkenntnis der Forderung dort nachweisbar vorliegen, hast du allerdings sehr schlechte Karten und dir damit selbst ins Knie geschossen...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Mein Stundungsantrag sah so aus:

    Zitat

    ... wie mit Ihrer Hotline besprochen sende ich Ihnen hiermit meinen Stundungsantrag.
    Ich bedaure Ihnen mitteilen zu müssen, dass mir die Begleichung der Rechnung Nr. *** derzeit nicht möglich ist. Ich möchte daher von der mir angebotenen Möglichkeit Gebrauch machen, die Forderung bis Ende Januar 2007 zu stunden, sie also zu eine späteren als dem ursprünglich vorgesehen Termin durch Zahlung zu erfüllen.


    Ich werde mit Ihrer Geschäftsführerin *** per Brief Kontakt aufnehmen, um den Sachverhalt und den weiteren Verlauf meines Vertrages klären.


    Hm, Mist hätte ich mal nicht deren Standard-Stundungs-Antrag verwendet... naja, ich werd trotzdem mal den Musterbrief an die Geschäftsführerin schicken und sehen was dabei rauskommt.


    PS: Natürlich les ich mir die Threads durch, allerdings gab es ja widersprüchliche Aussagen bezüglich meiner Chancen: "Steht unten, Du mußt zahlen" etc. deswegen war ich mir nach wie vor unsicher. ;)

  • Ich hatte nochmal den verlinkten Standard-Brief direkt an die Geschäftsführerin adressiert. Dann war bis jetzt Ruhe und gestern kam eine 2. Mahnung... ich hab dann per Mail darauf hingewiesen, daß ich noch auf Antwort wegen meines Briefes warte und sie mögen doch bitte bei der Geschäftsführung nach dem Verbleib meiner Antwort fragen.
    Mal schaun, vielleicht hau ich denen noch ein Fax um die Ohren...

  • Re: Erfahrungen mit Geneanologie.de? / Rechtsberatung Widerrufs-, Rücktrittsrecht



    Hallo,wenn du innerhalb der 14 tägigen frist widerrufen hast,ist das i.o weil das gesetztlich so vorgeschrieben ist vom gesetzgeber her so vorgeschrieben ist.und wenn das abgelehnt wird ist das nicht deine sache,sondern die sache der besagten firma.jeder hat das recht von einem vertrag zurück zutreten..wichtig ist dabei einschreibe rückschein,dann bist du auf der sicheren seite.
    wenn du keine belehrung des wiederrufsrecht bei deiner anmeldung bekommen hast,nur per link auf die agb drauf hingewiesen wurdest,zählt das nicht und ist unzulässig,so verlängert sich dein widerrufsrecht um 3 monate..Woher ich daqs wieß1weil ich bei der verbraucherzentrale war und habe mich erkundigt..du mußt schon schriftlich drauf hingwiesen werden.die 60 euro auf keinen fall bezahlen..und wenn du ne rechtsberatung brauchst,die auch nicht teuer ist dann gehe zur verbraucherzentrale die müsste es in jeder stadt geben..die bratung kostet 6 euro..


    Tatsächliche Anmeldung – Rücktrittsrechte und Fristenlauf
    >
    > Grundsätzlich können Verträge auch im Internet und auch über Anklicken
    > eines entsprechenden Buttons abgeschlossen werden - eine Bestätigung
    > „auf Papier“ ist entgegen einer weitverbreiteten Meinung nicht
    > unbedingt erforderlich, um einen Vertrag gültig abzuschließen.
    >
    > Wer tatsächlich auf „anmelden“ geklickt hat, den schützt jedoch das
    > Konsumentenschutzgesetz (KSchG) vor voreiligen Vertragsabschlüssen im
    > Internet:
    >
    > So müssen Konsumenten bei vielen Internetgeschäften deutlich über die
    > Möglichkeit, dass man vom Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist
    > zurücktreten kann, informiert werden. Die Frist beträgt ab der Anmeldung
    > (bzw ab ordnungsgemäßer Rücktrittsbelehrung) in Österreich 7 Werktage -
    > dh ohne Samstag und Sonntag, 14 Kalendertage in Deutschland. Die Frist
    > beginnt beim Warenkauf mit Erhalt der Ware, bei Verträgen über die
    > Erbrinung von Dienstleistungen aber mit Vertragsabschluss zu laufen.
    >
    > Wird gar nicht oder nur mangelhaft über das Rücktrittsrecht belehrt,
    > verlängert sich die Rücktrittsfrist auf drei Monate (in Österreich).
    >
    > Rücktrittsbelehrung mangelhaft
    >
    > Eine Information auf das Rücktrittsrecht nur auf der Webseite selbst oder
    > per Link zu einer Webseite, die eine solche Belehrung enthält, ist nicht
    > ausreichend, weil die Rücktrittsbelehrung auf einem dauerhaften
    > Datenträger erfolgen muss. Eine Webseite entspricht dieser Anforderung
    > aber nicht. In diesem Fall verlängert sich die Rücktrittsfrist (siehe
    > oben).
    >
    > Manche Firmen senden diese Information zwar per e-mail, also theoretisch
    > dauerhaft speicherbar. Erhält man die Belehrung aber im Zuge einer
    > „Auftragsbestätigung“, wenn man sich nur für eine Gratis-Testzeit
    > angemeldet hat, dann wäre das unserer Ansicht nach nicht ausreichend.
    >
    > Selbst wenn es aber um ein sofort kostenpflichtiges Abo geht, und wenn man
    > die Rücktrittsbelehrung per e-mail erhält, muss diese entsprechend
    > deutlich gestaltet sein - ein Verstecken des Hinweises in einem
    > unübersichtlichen Text oder ein e-mail mit einem Link zu einer Webseite,
    > wo die Belehrung steht, wäre wohl wieder nicht ausreichend. Konsequenz:
    > die Frist verlängert sich, aber nur auf drei Monate ab Vertragsschluss
    > (bzw Anmeldung).
    >
    > Sofern man das kostenpflichtige Angebot nicht nützen will, sollte man
    > daher so rasch wie möglich einen (zu Beweiszwecken empfiehlt sich
    > eingeschriebenen) Rücktritt an die Firma (die Anschrift sollte im
    > Impressum auffindbar sein) senden und sich eine Kopie von diesem Schreiben
    > aufheben.

  • Das Problem dabei ist, daß das Rücktrittsrecht erlischt, sobald man die Leistung in Anspruch nimmt. Bei den Heinis nimmt man die Leistung schon durch die Anmeldung in Anspruch, weil sofort ein Datensatz in deren Datenbank angelegt wird. Somit hatte ich leider keine Chance... Ich habe nämlich noch am gleichen Tag gekündigt und erhielt die Antwort mit Verweis auf die AGB, daß dies nicht möglich sei.


    Letztendlich hab ich die 60 € jetzt als Lehrgeld verbucht und mit dem Ärger über den Verein abgeschlossen... :mad:


    Nach meinem Empfinden ist das trotzdem nicht gerecht, aber wohl nicht rechtswidrig nach deutschen Gesetzen... schönen Dank an die deutsche Rechtsprechung. :mad:


    Natürlich wars auch mein Fehler, da ich den Preis am unteren Bildschirmrand (trotz Auflösung von 1280x1024 nur durch scrollen zu erreichen) überlesen habe.
    Also Lehrgeld, andere davor warnen und hoffen, daß es in den Medien mal durchgekaut wird, damit die so richtig eins auf den S*** kriegen...

  • Re: Re: Erfahrungen mit Geneanologie.de? / Rechtsberatung Widerrufs-, Rücktrittsrecht



    Das ist juristsich gesehen alles bullshit, sorry.


    Wir haben hier im schönen Deutschland kein Konsumentenschutzgesetz. Da hast du wohl was aus Österreich erwischt. Eine Verlängerung der Widerrufsfrist auf 4 Monate ist mir auch in keiner Konstellation bekannt, wenn dann auf 4 Wochen bei Belehrung nach Vertragsschluss.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.


  • Dein Fehler war es, zu bezahlen. Mittlerweile gibt es doch Rechtsprechnung zu derlei Diensten, die keine Zahlungsverpflichtung sieht.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!