Erfahrungen mit Geneanologie.de? / Rechtsberatung Widerrufs-, Rücktrittsrecht

  • Hab mich mal wieder verklickt und schon ist man gleich wieder Asche los... :mad:


    Ich wollte mal so ein bißchen Ahnenforschung betreiben und bin auf http://www.genealogie.de gestoßen. Dann wollte ich einfach mal nach Verwandten suchen, aber das ging ohne Anmeldung nicht. Deshalb hab ich mich dann mal brav angemeldet - wenn ichs vorher gewußt hätte, dann hätte ich mich mit irgendwelchen Synonymen angemeldet... AGBs akzeptiert und die entsprechende Freischaltung, die ich per Email bekam durchgeführt.
    Ich bekam dann sogleich eine Email mit den AGB zugesandt. Leider stand irgendwo mitten in den AGB, daß der Service einmalig 60 € kostet. Das hab ich natürlich erst nach der Anmeldung gelesen und hab deswegen auch direkt von meinem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht.


    Das wurde aber abgelehnt weil ich angeblich schon den Service genutzt hätte. In den Anhang hab ich mal verschiedene Auszüge der AGB gepackt, da steht dann drin, daß das Widerrufsrecht erlischt, wenn man die Datenbank nutzt. Ansonsten gilt sie einen Monat lang.


    Mal davon abgesehen, daß ich grundsätzlich selbst schuld bin, wenn ich den Mist nicht komplett lese, bin ich leider kein Rechtsgelehrter.
    Aber meines Wissens habe ich doch nach dem Fernabsatzgesetz 14 Tage Rücktrittsrecht bei jeglichen Internetgeschäften.
    Die Leute von dem Verein wollen davon nix wissen und berufen sich auf die Paragraphen in ihren AGB.


    Das Dubiose daran ist nur, daß sie mit der Anmeldung einen Datenbankeintrag machen und man somit bei der Anmeldung schon die Datenbank nutzt. Nach meinem Gefühl fällt das unter Nepper, Schlepper, Bauernfänger, aber wie gesagt ich kenn mich im Paragraphendschungel nicht so aus...


    Ich hoffe jemand kann mir helfen. Einen Anwalt will ich ehrlich gesagt wegen 60 € nicht bemühen, weil der schon soviel für eine telefonische Auskunft verlangt ;)


    Danke


    Zitat

    5. WIDERRUFSRECHT
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, e-mail) widerrufen.Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Der Widerruf ist zu richten an die folgende Adresse, und zwar per Brief, E-mail oder Fax: Genealogie Ltd... (Daten gelöscht) WIDERRUFSFOLGEN Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (entgangene Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung ihrer Widerrufserklärung erfüllen. BESONDERE HINWEISE Ihr Widerrufsrecht bezüglich der Dienstleistung erlischt vorzeitig, wenn die Genealogie Ltd. mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B. durch Download, Datenbankrecherche etc.).Zu Gunsten des Nutzers wird von einem Erhalt dieser Belehrung dann ausgegangen, wenn dem Nutzer dieser Text zusammen mit der die Vertragsannahme erklärenden Email des Betreibers übermittelt worden ist...


  • Da stand glaube ich irgendetwas in einer der letzten c'ts. Es ging zwar nicht um Geneanologie.de aber um etwas ganz ähnliches. Ich suche mal.


    EDIT:
    Den Teltarif-Link hast Du ja schon gepostet. Viel Erfolg.

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  • Rein aus dem Bauch raus würde ich sagen dass Du schlechte Karten hast. Ersten sollte jedem klar sein dass Service nicht kostenfrei ist (Irgendjemand muß die Datenbank auch pflegen), und zweitens würde das Abzocker-Kunden Tür und Tor öffnen: Ich melde mich an, nutze den Service und hole mir die notwendige Information und klage dann mein Geld wieder ein.


    Das einzige was ich mir vorstellen kann wäre die Tatsache dass auf die Dienstleistungsgebühr (was Ahnenforschung zweifelsfrei ist) direkt hingewiesen werden muss. Aber auch das kann ich mir kaum vorstellen, denn sonst würde so eine Website nicht lange überleben.


    Bin aber mal gespannt was dabei rauskommt.

  • Zitat


    Ersten sollte jedem klar sein dass Service nicht kostenfrei ist


    bitte was? Wie sieht es mit Yahoo, youtube, Google, telefon-treff aus? Eine Bitte an Carsten: Pass mal die AGB an ;) :D


    Mal im ernst:
    Das Vorgehen kann nicht rechtens sein, wenn direkt ein Eintrag erzeugt wird auch wenn man den Service noch garnicht genutzt hat.

  • Ich kenn mich rein rechtlich leider so gut wie gar nicht aus, aber müssen die Kosten nicht nochmal gesondert aufgeführt werden?
    Nur in den AGB macht man ja jeden Standard-User, der nie AGB liest, zum Opfer...
    Mal davon abgesehen, daß die 60 € mich zwar nicht umbringen, aber sehr ärgern. Was wäre wenn sie 1000 € verlangt hätten?
    Ich reg mich hauptsächlich über das Verstecken der Kosten auf. Denn hätte ich irgendwo eher was von 60 € gelesen, hätte ich mich gar nicht erst angemeldet...

  • Sagen wir es mal so: Seriös ist das alles nicht, wenn es so war ;)

    Zitat

    4. Preise, Zahlungsbedingungen
    Für die Teilnahme an Genealogie.de gilt der bei der Bestellung angegebene Preis.
    Er ist auch unter Ziff. II 7. dieser Geschäftsbedingungen einzusehen.


    Der Preis steht ja echt nirgends (noch nicht mal hier, wo man ihn eigentlich erwarten würde), ausser unter 7..


    Irgendwie schrecke ich schon immer zurück, wenn ich Ltd lese...


    EDIT: Wenn es natürlich doch da steht, wie es jetzt weiter unten heisst, dann ist im Prinzip alles i.O..

  • Ich denke es wäre nichts einzuwenden wenn auf der Seite stehen würde:


    [] Ja, hiermit melde ich mich zum Preis von € 60,-- p.a. bei wieauchimmer.com an.


    [Anmelden]


    Wenn Boogieman das gelesen hätte, hätte er nicht geklickt. Somit ist es gewollt, dass der "Kunde" in die Irre geführt wird.



    Jeder Händler bekommt Ärger wenn er den Preis der 0,75l Wein- oder Schnapsflasse nicht auf den ganzen Liter hochgerechnet angibt.

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  • Ich finde das seeerh unseriös und, ohne daß das mein Fachgebiet ist, rechtlich zumindest ebenfalls seeeehr bedenklich!
    Tipp:
    1. Widersprechen (in der Form wie es in den AGB steht)
    2. Nicht (mehr) den Dienst nutzen!
    3. Sollte abgebucht werden Geld zurückbuchen lassen! Ich kann mir nicht vorstellen, daß solche Firmen nachd en ganzen Hausaufgabenseiten Urteilen noch auf ihr Kohle bstehen...! Das sieht für mich nämlich sehr ähnlich aus... ;)
    Ich würds einfach drauf ankommen lassen! Ich schätze mit 99%iger Warscheinlichkeit hörst du nie wieder was von dem Laden... :D

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

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