Der Punkt ist doch, daß natürlich jede Leistung kostet. Der Unterschied ist nur, daß manche Service-Leistungen für den User kostenlos, weil werbefinanziert sind (wie die genannten Beispiele von Admin).
Andere Service-Leistungen, wie z.B. die Leistungen des Verbraucherschutzes sind eben kostenpflichtig. Aber gerade bei diesem Beispiel ist auch ganz eindeutig zu erkennen, daß es etwas kostet und es gibt auch einen direkten Link zur Kostenübersicht. Das ist seriös und von daher IMHO rechtlich vollkommen einwandfrei.
Erfahrungen mit Geneanologie.de? / Rechtsberatung Widerrufs-, Rücktrittsrecht
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Diese ganzen Lockvogelseiten wie Lebenserwartung.com, IQ-Test, Genealogie (Grattler Schmidtlein lassen grüßen...) bauen ja alle auf dasselbe Prinzip:
Auf der Startseite wird mit kindlich plumpen Grafiken geworben, alles in Großschrift, bunt und voller Lobpreisungen. Meist gibt es auch noch ein tolles Gewinnspiel. Ein echter Mehrwert ist hinter den feilgebotenen Diensten nicht zu erkennen, so dass auch kein vernünftig denkender Nutzer auf die Idee kommt, dafür bezahlen zu müssen.
Die Vergütungspflicht dagegen ist in einem umfangreichen Klauselwerk versteckt, dort meist erst auch ganz zum Schluss, was langes Scrollen erfodert. Auf das Klauselwerk wird an völlig ungeeigneter Stelle hingewiesen. Oft ist ist nur ein schlichter Link "AGB", im Laufe der Nutzung muss man sich dann mit diesen AGB einverstanden erklären, dieses Einverständnis fällt dann oft mit der Akzeptanz harmlos klingeneder Datenschutzbestimmungen oder der Teilnahmebedingung für das beworbene Gewinnspiel zusammen.
Genau davor soll § 305c BGB schützen. Eine Vergütungsklausel die versteckt ist, also im Vergleich zu den anderen gebotenen Informationen nur sehr schwer aufzufinden ist, ist deswegen regelmäßig so ungewöhnlicher Art, dass der Nutzer des Angebots dem äußeren Erscheinungsbild des Angebots nach nicht mir ihr zu rechnen braucht, sie ist dann überraschend.
Entscheidend ist immer das Gesamtbild des Angebots. Enthält die Startseite bspw. einen sich optisch nicht wesentlich von den anderen gebotenen Informationen unterscheidenden Hinweis auf die Vergütungspflicht und deren Höhe, wird keine Klausel i.S.v. § 305c BGB vorliegen.
Deshalb ist es auch sehr wichtig, die optische Gestaltung der Webseite zum Zeitpunkt der Nutzung beweissicher festzuhalten (etwa Ausdrucken der relevanten Seiten, diese dann einem Zeugen vorlegen und mit dem Onlineangebot abgleichen, die Übereinstimmung von Ausdruck und Onlineangebot mit Datum und Unterschrift festhalten). Wahrscheinlich ändern die Betreiber solcher Seiten ihr Layout, wenn sie genug "Dumme" gefangen haben, um ihr Angebot redlich erscheinen zu lassen.
Da eine solche überraschende Klause gem. § 305c BGB eben nicht Bestandteil des geschlossenen Vertrages wird, erwächst dem Betreiber dann auch kein Anspruch auf Vergütung.
Der ganzen anderen Rechtsbehelfe wie etwa Anfechtung wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung, Fernabsatzwiderruf bedarf es dann höchstens noch hilfsweise.
Daher sollte man sich den Abzockern ggü. auf § 305c BGB berufen, ggf. hilfsweise die anderen Rechtsbehelfe erklären und darlegen, dass man sich bei weiterer Aufrechterhaltung der unberechtigten Forderung herausgefordert fühlt, sich anwaltlich beraten zu lassen und diese Kosten ggf. vom Betreiber zu tragen sind.
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Ich hab jetzt ne Info von einem befreundeten Juristen gekriegt. Da er nicht will, daß ich seine Antwort hier poste, nur ne Kurzfassung:
Wer lesen kann ist im Vorteil - ich bin also im Nachteil. Sprich: Ich muß zahlen.
Allerdings habe ich jetzt erstmal eine Stundung beantragt und werde dann versuchen direkt bei der Geschäftsführerin eine Kulanz zu erreichen. Mal schaun ob das klappt. Ansonsten sind dann im Februar die 60 € fällig.
Dann wird meine Bilanz im Februar eben etwas Lehrgeld aufweisen... ärgerlich, aber da bin ich leider selbst schuld. Wie gesagt, zum Glück sinds "nur" 60 € und nicht mehr. Allerdings hätte ich mir dafür auch andere schöne Dinge kaufen können... 6 DVDs, 600 Wassereis, noch ein bißchen drauflegen und dann ne neue Grafikkarte, Zuzahlung für ein neues Handy bei VVL... egal, da muß ich jetzt durch! -
Freund bzw. Jurist wechseln. Da wollte sich wohl einer Arbeit sparen
Ist der Schwachsinn mit dem Stundungs-/ Kulanzantrag auch eine Idee von ihm?
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Naja, die Aussage meines Freundes deckt sich ja auch mit einigen Postings hier... rein rechtlich gibts für mich keine Möglichkeit da per Paragraph rauszukommen. Von daher ändert sich nix an der Tatsache, daß ich der Dumme bin.
Die Geschichte mit der Stundung kam von der Hotline, die ich dann doch bemühte, weil der Mailverkehr eher unbefriedigend war. Ich hab dann wie jeder genervte Kunde nach dem Vorgesetzten gefragt, bzw. an wen ich mich wenden kann, der in dem Fall mehr Entscheidungsgewalt hat und da verwies man mich an die Geschäftsführerin. Und da ich laut Rechnung bis zum 7.12. hätte bezahlen müssen kam man mir mit der Stundungsgeschichte entgegen. Ansich ein guter Service - auch wenns an der Sache für mich bisher nix ändert. Mal schaun was die Geschäftsführerin sagt.
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Zitat
Original geschrieben von Boogieman
Die Geschichte mit der Stundung kam von der Hotline, die ich dann doch bemühte, weil der Mailverkehr eher unbefriedigend war. Ich hab dann wie jeder genervte Kunde nach dem Vorgesetzten gefragt, bzw. an wen ich mich wenden kann, der in dem Fall mehr Entscheidungsgewalt hat und da verwies man mich an die Geschäftsführerin. Und da ich laut Rechnung bis zum 7.12. hätte bezahlen müssen kam man mir mit der Stundungsgeschichte entgegen. Ansich ein guter Service - auch wenns an der Sache für mich bisher nix ändert. Mal schaun was die Geschäftsführerin sagt.
Booner hat dir doch erklärt, wie du aus der Sache herauskommst?
:confused:
Warum sollte dir jemand, der es offensichtlich ganz genau darauf anlegt, Kunden zu übertölpeln und sich damit, rechtlich gesehen, auf sehr dünnem Eis bewegt, dir aus Kulanz entgegenkommen?
Mit deinem Antrag auf Stundung erkennst du die Rechtmäßigkeit der Forderung doch bereits an.
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ähm, du weißt aber schon, daß die Bitte nach Stundung einem Schuldanerkenntnis gleich kommt und sich die Fristen in Sachen Verjährung entsprechend verlängern?!?
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Das Probem ist doch, daß die Zahlungsgeschichte zwar unten auf der Website stand und ich sieh übersehen hab, aber sie stand da - jedenfalls, als ich später nochmals nachschaute, einen Screenshot bei der Anmeldung hab ich natürlich nicht...
Von daher bleibt für mich nur noch der Versuch es über Kulanz zu versuchen. Rein rechtlich bin ich leider zu doof gewesen und Dummheit schützt ja bekanntlich vor Strafe nicht...
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ein vertrag ist auch keine strafe, sondern beruht auf einem konsens der parteien. Wenn das nicht der fall ist, kann der vertrag regelmäßig einseitig beseitigt werden. Wenn sich jemand überdies zum vertragsschluss noch zweifelhafter agb bedienen will, muss es gar nicht soweit kommen. Auch hier gilt, es ist alles gesagt. Was der betroffene daraus macht, ist ihm überlassen...
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Da kann ich Dir jetzt nicht ganz folgen... habe ich nun eine Chance und wenn ja, auf was kann ich mich da stützen, also welche Argumente? Oder geht da gar nix und ich muß zahlen? Jetzt bin ich noch verwirrter... :confused: :gpaul:
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