ZitatOriginal geschrieben von my_2nd
Ich hatte vom dortigen Chef bereits eine mündliche Zusage bekommen und war eigentlich optimistisch, dass ich genommen werde, auch der Chef des Stadorts, wo ich dann eingesetzt wäre, war dieser Meinung.
Auch ein mündlich abgeschlossener Arbeitsvertrag ist ein gültiger Arbeitsvertrag!