Hallo, seltsame Threadüberschrift aber es betrifft ein Thema womit ich mich überhaupt nicht auskenne.
Ich wohne in Berlin in einer recht angesagten Gegend also Wohnungen sind dort begehrt. Dann beginne ich aber mein Studium an der FU die eher weiter außerhalb liegt und habe dort nun eine WG gefunden wo ich einziehen könnte. Ich möchte aber meine Wohnung aus 2 Gründen nicht ganz aufgeben. 1. Eben weil die Lage sehr schön ist. 2. Ich habe noch nie in einer WG gelebt und es kann gut sein das ich mit dem WG Leben nicht klarkomme.
Darum meine Idee das ich z.B inseriere das ich meine Wohnung für ein halbes Jahr vermiete, solange behalte und dann entscheide ob ich wieder zurück möchte. Nennt man das jetzt Untermietvertrag? Oder Zwischenmiete? Kann ich das jederzeit machen oder muss ich da etwas beachten? Finden das manche Vermieter nicht in Ordnung(Habe privaten Vermieter) und wollen das man entweder wohnen bleibt oder kündigt aber nicht das man Verträge mit anderen macht? Oder könnte der andere dann auch nen 6 Monates Vertrag mit dem Vermieter machen und ich bleibe Hauptmieter?
Ok, ihr seht das ich nicht durchsehe
Ich werde auch mit meinem Vermieter sprechen, wollte erstmal aber einige Infos bekommen.
Wie suche ich am besten Nach/Zwischen/??Mieter? was ist erlaubt?
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Generell muss der Vermieter einer Weitervermietung zustimmen. In der Regel untersagt er das. Steht so oder ähnlich wohl auch im Mietvertrag. Du kannst ihn aber mal fragen, mit der Konsequenz das er dich zukünftig auf dem Kiecker hat, wenn er jemanden mal kündigen sollte (Wohnungen sind ja begehrt, sagst du selbst).
Schau am besten erstmal in deinen Mietvertrag und Ruf den Vermieter an. Alles andere ist Spekulatius.
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Hatte vor 2 Jahren dasselbe Problem: Hatte eine nette kleinere Wohnung gleich neben der Uni in München und bin kurzfristig weggezogen. Wollte die Wohnung aber keinesfalls ganz aufgeben, sondern untervermieten.
Erstmal habe ich meine Vermieter angerufen, und gefragt, ob ich untervermieten darf. Antwort: ja. Allerdings wollten die eine Auskunft über den Untermieter haben, also Name, Alter, Beruf, Arbeitsplatz.
Schritt 2: ich habe rund um die Uni ca. 25 DIN A4-Zettel aufgehängt mit meinem Wohnungsangebot.
Schon nach 10 Min hat mein Handy wie blöd geläutet...
Nach 2 Tagen war die Wohnung an meine Wunschkandidatin vermietet!
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Zitat
Original geschrieben von lazybee
Hatte vor 2 Jahren dasselbe Problem: Hatte eine nette kleinere Wohnung gleich neben der Uni in München und bin kurzfristig weggezogen. Wollte die Wohnung aber keinesfalls ganz aufgeben, sondern untervermieten.Wird man da durch den hohen Geräuschpegel um 11 uhr morgens nicht brutal aus dem Schlaf gerissen?
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@ Dp... (sorry, finde den Strich in deinem Nick nicht auf meiner Tastatur )
Wenn man ein Fenster offen oder gekippt hatte, war es schon ziemlich laut... Aber leider nicht erst um 11, sondern schon so gegen 9... :p
Allerdings konnte man den Lärm durch Schliessen der Fenster ganz gut dämpfen.
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Ich hatte letztens gelesen, dass jeder seine wohnung untervermieten darf. Heute kam im radio, dass jeder hartz4 empfänger einen untermieter aufnehmen müsse, falls er in einer zu grossen und teueren wohnung wohnt, auch wenn wc und küche zusammen benutzt werden müssen. Also wenn das arbeitsamt schon zwangsuntervermieten kann, sollte es jeder aus freier entscheidung auch dürfen.
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Nein dem ist nicht so, Mundi! Auch das Arbeitsamt benötig die Zustimmung des eigentlichen Vermieters. Das wäre ja auch noch schöner, wenn man als Vermieter keinerlei Rechte hätte. Man hat ja sowieso schon wenig Rechte, aber das ist definitv falsch!
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Aus eigener Erfahrung:
Wir haben einige Wohnungen, für die wir sehr gute Mietverträge vereinbart hatten (z.T. sogar ohne Mietpreiserhöhung auf Dauer!!), oder gar eine Zwei-Zimmer-Wohnung wo wir nur Miete für eine Ein-Zimmer-Wohnung Miete zahlen brauchen (andere Geschichte).
In diesen Wohnungen wohnen wir selber nicht, sondern haben diese Untervermietet. Dazu schließt man einen entsprechenden Untermietvertrag ab. Hierbei gibt es im Grunde nur eines zu beachten: Die Miete darf grundsätzlich nicht höher sein, als die tatsächliche! Es sei denn: Man vermietet eine (voll) möbelierte Wohnung. Dann darf die Miete auch entsprechend höher ausfallen, als mit dem ursprünglichen Vermieter vereinbart.
Auf jeden Fall sollte (oder gar: muss) der Vermieter über den Untermieter informiert werden. Hierzu genügt i.d.R. eine Kopie des Untermietvertrages. Dort sollte alles aufgeführt sein: Miethöhe, voraussichtliche Mietdauer, Kündigungsfrist, höhe der Kaution und alle mitvermieteten Möbel bzw. Einrichtungen.
Der Vermieter hat eigentlich nichts einzuwenden, solange er seine Miete vom eigentlichen Mieter (das bist DU) bekommt. DU musst nur dafür sorgen, dass der Untermieter seine Miete an DICH zahlt und das ist allein DEIN Risiko. Denn falls dieser nicht zahlt, muss man selbst dafür aufkommen (daher die Kaution, die i.d.R. drei Monatsmieten beträgt).
Einen Untermietvertrag bekommt man in jedem Schreibwarengeschäft oder Kaufhaus (Karstadt = 1,99 Euro).
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Zitat
Original geschrieben von chung77
Hierbei gibt es im Grunde nur eines zu beachten: Die Miete darf grundsätzlich nicht höher sein, als die tatsächliche! Es sei denn: Man vermietet eine (voll) möbelierte Wohnung. Dann darf die Miete auch entsprechend höher ausfallen, als mit dem ursprünglichen Vermieter vereinbart.Das hat steuerliche Gründe und ist keineswegs ein "darf nicht". Darf sehr wohl, muss dann aber entsprechend versteuert werden.
ZitatAuf jeden Fall sollte (oder gar: muss) der Vermieter über den Untermieter informiert werden. Hierzu genügt i.d.R. eine Kopie des Untermietvertrages. Dort sollte alles aufgeführt sein: Miethöhe, voraussichtliche Mietdauer, Kündigungsfrist, höhe der Kaution und alle mitvermieteten Möbel bzw. Einrichtungen.
Wie wär's denn einfach mal mit einem Blick in den Mietvertrag? Dort steht in 99,9% der Fälle drin, dass aus dem "sollte" ein "muss" und aus dem "informiert" ein "informiert werden und dieser muss zustimmen".
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Zitat
Original geschrieben von bambi05
Das hat steuerliche Gründe und ist keineswegs ein "darf nicht". Darf sehr wohl, muss dann aber entsprechend versteuert werden.
Hmm... vielleicht lieg ich ja daneben, aber meines Wissens nach, betrifft die Steuer nur den Fall einer Zweitwohnung, aber nicht, ob die Wohnung möbeliert oder unmöbeliert untervermietet wird?!ZitatWie wär's denn einfach mal mit einem Blick in den Mietvertrag? Dort steht in 99,9% der Fälle drin, dass aus dem "sollte" ein "muss" und aus dem "informiert" ein "informiert werden und dieser muss zustimmen".
...hab ich doch auch geschrieben: "Auf jeden Fall sollte (oder gar: muss) der Vermieter über den Untermieter informiert werden."
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