Damals (vor 3 Jahren) erhielt ich die Info, einen o2 Vertrag abzuschließen sei ohne Bankverbindung nicht möglich, da man nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen könne, was Bedingung für das Vertragsverhältnis sei. War das ein "Märchen"? - Denn laut Vertrag, Punkt 9. Kundenerklärung habe ich diesem Verfahren ja widerruflich zugestimmt. Was kann also passieren, nach so einem Widerruf - außerordentlicher Kündigungsgrund?? Ist es überhaupt möglich einen o2 Vertrag auf Überweisungsbasis oder Barzahlung abzuschließen? .. Ich erlebe nämlich zunehmend wie Kunden ihre Rechnungen einfach bar in o2 Shops bezahlen..
Teilnahme am Lastschriftverfahren zwingend notwendig? Konsequenzen bei Widerruf?
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Das ist ja ein ganz dolles Feeling:
In den o2 Schop latschen und bar zahlen...
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Erhebt O2 dann nicht auch eine Zusatzgebühr?
Auf jeden Fall kannst du auch ohne Widerruf nach Lust und Laune in den O2-Shop gehen und Geld auf den Kundenkonto einzahlen. Sollte dir also dein Bankkonto gekündigt worden sein bräuchte O2 theoretisch (!) gar nichts davon wissen wenn du immer vor der Abbuchung was einzahlst.
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Vielleicht hätte ich das Wort Bankverbindung im Text unterschlagen sollen darum ging es mir nicht, auch nicht um das Gefühl lachendes Geld zu überreichen.. Aber, wo wir lieber von der Überschrift abweichen: Was für ein Gefühl ist es für einen Premiumanbieter wenn ein Kunde anderen Interessenten im Laden irgendwie das Gefühl geben könnte er vertraue seinem Anbieter nicht den Zugriff auf sein Bankkonto an? Sicher geht ohne Gefühl nicht viel, aber ich war jetzt für den halben Spaß mal an Fakten interessiert..
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Re: Teilnahme am Lastschriftverfahren zwingend notwendig? Konsequenzen bei Widerruf?
Moin!
ZitatOriginal geschrieben von iniM_Mini
laut Vertrag, Punkt 9. Kundenerklärung habe ich diesem Verfahren ja widerruflich zugestimmt. Was kann also passieren, nach so einem Widerruf - außerordentlicher Kündigungsgrund??
Was höchstwahrscheinlich passieren wird ist, daß beim nächsten Abbuchungsversuch des Anbieters eine (für Dich kostenpflichtige - siehe AGB) Rücklastschrift ausgelöst werden wird. Wenns dumm läuft, hast Du auch gleich einen Schufa-Eintrag weg
Also Vorsicht mit solchen Spielchen. Unbedingt vorher und schriftlich mit der Kundenbetreuung abstimmen, bevor es hinterher den großen Ärger gibt.Einen außerordentlichen Kündigungsgrund kannst Du auf keinen Fall über einen solchen Widerruf "erzwingen", eher das freundliche Schreiben eines Inkassounternehmens
Gruß, Diet
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Re: Re: Teilnahme am Lastschriftverfahren zwingend notwendig? Konsequenzen bei Widerruf?
ZitatOriginal geschrieben von Diet
Moin!Was höchstwahrscheinlich passieren wird ist, daß beim nächsten Abbuchungsversuch des Anbieters eine (für Dich kostenpflichtige - siehe AGB) Rücklastschrift ausgelöst werden wird. Wenns dumm läuft, hast Du auch gleich einen Schufa-Eintrag weg
Also Vorsicht mit solchen Spielchen. Unbedingt vorher und schriftlich mit der Kundenbetreuung abstimmen, bevor es hinterher den großen Ärger gibt.Ja stimmt - das wird natürlich schriftlich ausdrücklich vorbereitet werden ggf.
Zitat
Einen außerordentlichen Kündigungsgrund kannst Du auf keinen Fall über einen solchen Widerruf "erzwingen", ..Nein, darauf zielt die Frage nicht, sondern andersherum: ob das für den Anbieter ein erfolgreicher, ausreichender Anlaß wäre den Vertrag vorzeitig zu beenden mit allen ernstzunehmenden Folgen..
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Was ein quatsch, eine geplatze Rücklastschrift bedeutet noch lange keinen Schufaeintrag....
Weiterhin ist es Problemlos möglich per Überweisung zu zahlen. In der monatlichen Rechnung steht deren Bankverbindung und da wird hinüberwiesen, ohne Extragebühren oder sonst was...
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Bei Neuabschluß eines o2-Vertrages muss immer die Bankverbindung angegeben werden. Es ist aber kein Problem nach Aktivierung ein Schreiben an o2 zu senden in dem man die Einzugsermächtigung widerruft. Dann jeden Monat entweder selbst überweisen oder direkt im Shop einzahlen.
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Zitat
Original geschrieben von FraDi
...Dann jeden Monat entweder selbst überweisen oder direkt im Shop einzahlen.Warum sollte man das machen?
Ist doch viel bequemer Lastschriften abbuchen zu lassen und günstiger ist es auch.
Manchmal haben es die Leute einfach nicht schwer genug.
Gruß Gunn
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Zitat
Original geschrieben von Gunn
Ist doch viel bequemer Lastschriften abbuchen zu lassen und günstiger ist es auch.Manchmal haben es die Leute einfach nicht schwer genug.
Falsche Lastschrift zurückbuchen lassen ist auch ein Aufwand.
Daher lieber gleich nur den korrekten Rechnungsbetrag überweisen, dann sieht o2 die falsche Rechnung eher ein (zumindest meine Erfahrung).
Gilt gleichermaßen für andere TK-Unternehmen (Festnetz und Mobilfunk).
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