Wenn das Teil schon registriert ist, dürfts doch keine neue Maschine sein oder ??? Also ich habe meine Maschine über die Nespresso Seite registriert und dann auch parallel an der Gutschein Aktion teilgenommen.
Fragen zu Nespresso Maschinen
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Warum nicht?
Die Maschine kann doch registriert und trotzdem unbenutzt sein...Es kam auf meine Frage, ob das Gerät noch zu registrieren sei, folgende Antwort:
"Wir nehmen an der Gutscheinaktion von Nespresso ausdrücklich NICHT teil, von daher kann ich Ihre Frage nicht mit Sicherheit beantworten, ich will nicht ausschließen, dass die Geräte bereits registriert sind."Wovon hängt denn ab, ob eine Maschine an der Aktion teilnimmt? In den Teilnahmebedingungen ist darüber nichts zu finden:
1) Beim Kauf einer Nespresso Maschine (ausgenommen sind die Nespresso Business Solutions Maschinen (ES- und CS-Range)) werden Ihnen 70 € auf Ihr Kundenkonto beim Nespresso Club gut geschrieben.
2) Wann ist das Angebot gültig? Das Guthaben beim Nespresso Club ist erhältlich beim Kauf einer Nespresso Maschine zwischen dem 03. November 2008 und dem 10. Januar 2009.
3) Wie können Sie diese Aktion nutzen? Um diesen Gutschein einzulösen, müssen Sie bis zum 31. Januar 2009 den ordnungsgemäß ausgefüllten Gutschein inkl. Stempel des Geschäfts zusammen mit folgenden Unterlagen zurücksenden:
- Original-Kaufbeleg (Kassenzettel oder Rechnung, nicht akzeptiert werden EC-/Kreditkarten-Kopien und Quittungen)
- den auf der Maschinenverpackung befindlichen Strichcode (ausgeschnittener EAN-Code optimalerweise inkl. Typenbezeichnung und Seriennummer)
- Der Original-Kaufbeleg wird Ihnen innerhalb von 6 Wochen zurückgesandt.
Senden Sie bitte den Gutschein mit den erforderlichen Unterlagen bis zum 31. Januar 2009 (es gilt das Datum des Poststempels) an:
Nespresso Deutschland GmbH
40171 Düsseldorf
4) Hinterlegung Ihres Guthabens: Sobald Ihre eingesandten Unterlagen geprüft wurden, wird Ihnen das entsprechende Guthaben auf Ihrem Nespresso Kundenkonto hinterlegt und Ihre Originalrechnung an Sie zurückgesandt.
Wir bitten um Verständnis, dass die Eingabe auf Grund der erwarteten Teilnahme an dieser Aktion einige Tage in Anspruch nehmen kann. Bei Rückgabe der Maschine – ausgenommen auf Grund von Mängeln – verfällt die Gutschrift.
5) Weitere Teilnahmebedingungen: Jeder unleserlich oder unvollständig ausgefüllte oder falsche Angaben enthaltende Antrag wird als ungültig erachtet. Jeder nach dem 31. Januar 2009 abgeschickte Antrag findet keine Berücksichtigung, es gilt das Datum des Poststempels. Der Gutschein wird gültig für jeden Kauf einer Nespresso Maschine, außer den Nespresso Professional Maschinen. Dieses Angebot kann nicht mit anderen Nespresso Verkaufsförderungs-Aktionen kombiniert werden und ist auf Kunden mit dem Wohnsitz in Deutschland beschränkt. Dieser Gutschein kann ausschließlich beim Nespresso Club eingelöst werden und gilt nicht für eine unmittelbare Geldrückerstattung des Kaufpreises. Es kann nur ein Gutschein je Maschine eingelöst werden. Mitarbeiter von Nespresso sind von der Aktion ausgeschlossen. Nespresso behält sich vor, Preise und Angebote zu ändern. Es gelten ausschließlich die Bedingungen von Nespresso, nicht von Dritten. Ergänzend gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen der Nespresso Deutschland GmbH. Diese sind beim Nespresso Club erhältlich. -
Zitat
Original geschrieben von Lord Arsch
Wie kann ich heruasfinden, ob eine Maschine bereits registriert wurde?Schon bei der Nespresso-Hotline angefragt?
Allerdings sind die Voraussetzungen für die Teilnahme (Gutscheinaktion) ohnehin nicht gegeben:
ZitatOriginal geschrieben von Lord Arsch
Es kam auf meine Frage, ob das Gerät noch zu registrieren sei, folgende Antwort:
"Wir nehmen an der Gutscheinaktion von Nespresso ausdrücklich NICHT teil...ZitatOriginal geschrieben von Lord Arsch
3) Wie können Sie diese Aktion nutzen? Um diesen Gutschein einzulösen, müssen Sie bis zum 31. Januar 2009 den ordnungsgemäß ausgefüllten Gutschein inkl. Stempel des Geschäfts zusammen mit folgenden Unterlagen zurücksenden [..] -
Da der Saturn in meiner nähe zur Zeit nicht fähig ist mir die 680er Lattissima (die jetzt im Angbot ist)zuliefern, bekam ich die Auskunft das der 10.01. nicht ausschlaggebend für die 50€ Gutschrift sei, sondern der 31.01.2009. Bis dato muss die Rechnung bei Nesspresso sein.
Ich glaub dem VK jetzt mal.
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Zitat
Original geschrieben von Lord Arsch
3) Wie können Sie diese Aktion nutzen? Um diesen Gutschein einzulösen, müssen Sie bis zum 31. Januar 2009 den ordnungsgemäß ausgefüllten Gutschein inkl. Stempel des Geschäfts zusammen mit folgenden Unterlagen zurücksenden [..]Letztes Jahr ging es auch ohne Stempel vom Händler. Hab einfach nen Gutschein ausm Internet ausgefüllt und mit meiner Rechnung zu Nespresso geschickt.
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Hoffentlich hat der Gute nichts verwechselt:
Die Maschine muss zwischen dem 03.11.2008 nud dem 10.01.09 gekauft worden sein (laut Kassenbon). Einsendeschluss für die vollständig ausgefüllten Gutscheine ist der 31.01.2009! -
Kruzifix nochmal...
Hast mich jetzt doch nochmal verunsichert, so das ich jetzt bei Nesspresso angerufen habe.
Fakt ist jetzt : Wenn man eine Autragsbestätigung (die ich habe) hat, reicht diese als Gutschein anspruch aus.
Aber Fakt ist auch "der 10.01.2009 ist Stichtag". Für Kasssenbeleg oder AuftragsbestätigungGruß
Noe -
Meine ist heute auch von DPD geliefert worden.
mal bei Nespresso durchgeklingelt und siehe da, die Maschine war denen unbekannt, d,h, nicht registriert.'Anspruch' auf den 70€ Gutschein habe ich somit! :top:
Werde den Kram dann morgen mal verschicken...Kann also nciht meckern, für 25€ eine Nespressomaschine! :top:
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Was hast du für eine genommen? Wenn's mir nach ginge würde mir auch die Cube reichen, leider aber möchte meine Frau doch eher die Lattissima.
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DeLonghi Nespresso EN90 in orange.
Mal schauen, habe sie noch nicht aufgebaut - keine Lust gehabt, heut' Abend... :confused:
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